Darf ich als Zeitarbeiter von Donnerstag (9 Stunden Arbeit) über Freitag (7 Stunden Arbeit) über Samstag und Sonntag (jeweils 7,6 Stunden Arbeit) über Montag (5 Stunden Arbeit) bis Freitag (jeweils 7,5 Stunden arbeit) durcharbeiten?
Im Tarifvertrag steht nur die monatliche Arbeitszeit von 151,67 Stunden (die ich nicht überschreite) und eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (die ich überschreite). Es ist auch möglich maximal 40 Stunden zu Arbeiten, was ich ja auch überschreite da ich ja 9 Tage Arbeite was wenn ich mich nicht verrechnet habe 66,2 Stunden sind und wenn ich jetz auf 7 Tage rechne 50,2 Stunden sind.
Ich will nur wissen ob ich solange durcharbeiten darf bei folgender gegebenheit: Ich habe Minusstunden auf dem Zeitkonto. Darf ich diese Minusstunden so ausgleichen oder gibs da ne Regelung die das verbietet?
Im Tarifvertrag steht nichts weiter zu dem Thema und wie lang man durcharbeiten darf steht garnicht und bei Google hab ich auch keine eindeutige Antwort gefunden...
Danke für eure Antworten Mfg Andy
Noch was
a) Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Beispiel: Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen erhöhten Arbeitsanfall. Er kann deshalb die Arbeitszeit beispielsweise für vier Wochen auf werktäglich 10 Stunden ausdehnen, wenn innerhalb der nächsten 6 Monate vier Wochen lediglich 6 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.
In diesem Fall kann also nur noch von einem durchschnittlichen 8-Stunden-Tag die Rede sein.
Hi
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html