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Arbeitszeitregelung als Zeitarbeiter

Frage von AndyFFW AndyFFW

Darf ich als Zeitarbeiter von Donnerstag (9 Stunden Arbeit) über Freitag (7 Stunden Arbeit) über Samstag und Sonntag (jeweils 7,6 Stunden Arbeit) über Montag (5 Stunden Arbeit) bis Freitag (jeweils 7,5 Stunden arbeit) durcharbeiten?

Im Tarifvertrag steht nur die monatliche Arbeitszeit von 151,67 Stunden (die ich nicht überschreite) und eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (die ich überschreite). Es ist auch möglich maximal 40 Stunden zu Arbeiten, was ich ja auch überschreite da ich ja 9 Tage Arbeite was wenn ich mich nicht verrechnet habe 66,2 Stunden sind und wenn ich jetz auf 7 Tage rechne 50,2 Stunden sind.

Ich will nur wissen ob ich solange durcharbeiten darf bei folgender gegebenheit: Ich habe Minusstunden auf dem Zeitkonto. Darf ich diese Minusstunden so ausgleichen oder gibs da ne Regelung die das verbietet?

Im Tarifvertrag steht nichts weiter zu dem Thema und wie lang man durcharbeiten darf steht garnicht und bei Google hab ich auch keine eindeutige Antwort gefunden...

Danke für eure Antworten Mfg Andy

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Antworten (3)

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    Antwort von blasehase75 blasehase75

    du suchst am besten mal das gespräch mit deinem vorgesetzten!! es besteht die möglichkeit deine minusstunden so auszugleichen, zumal es ja auch von einsatzort zu einsatzort andere zeitregelungen und arbeitszeiten gibt...so nach dem motto, wir machen jeden tag zwei stunden länger, dann können wir donnerstag schon nachhaus, usw...

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    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    Arbeitsvertrag geregelt sein. Andernfalls ist der Arbeitgeber nicht befugt, Überstunden anzuordnen.

    Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Beispiel: Ein Betrieb der sich in oder knapp vor einer finanziellen Schieflage befindet, kann zusätzliche kurzfristige Aufträge erhalten, wenn sie umgehend abgearbeitet werden. Ist es dem Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Lage im übrigen nicht möglich, weitere Arbeitnehmer einzustellen, besteht eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden.

    1. Oftmals enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Ableistung von Überstunden. Auch diese Regelungen finden ihre Grenzen jedoch im allgemeinen Arbeitszeitrecht (48-Stunden-Woche; vorübergehender 10-Stunden-Tag). Verstoßen die Vereinbarungen hiergegen, kann der Arbeitnehmer die Mehrarbeit verweigern. Sind die Vereinbarungen rechtmäßig, so ist der Arbeitnehmer in dem gesetzten Rahmen zur Leistung der Überstunden verpflichtet.

    2. Verweigert der Arbeitnehmer unberechtigt Überstunden, so kann dies Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung seitens des Arbeitgebers sein.

    wenn du mehr wissen willst siehe Link

    www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra6.htm

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Noch was

    a) Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Beispiel: Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen erhöhten Arbeitsanfall. Er kann deshalb die Arbeitszeit beispielsweise für vier Wochen auf werktäglich 10 Stunden ausdehnen, wenn innerhalb der nächsten 6 Monate vier Wochen lediglich 6 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.

    In diesem Fall kann also nur noch von einem durchschnittlichen 8-Stunden-Tag die Rede sein.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel
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    Antwort von Demian1955 Demian1955

    Du mußt in der Arbeitszeitverordnung nachschauen!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö im Arbeitszeitgesetz.

    Kommentar von Demian1955 Demian1955Demian1955

    @bitmap

    stimmt, die Arbeitszeitverordnung ist für Beamte!

    Sry

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