Hallo,
ist es gesetzlich zulässig (habe es leider zuvor nie angezweifelt) dass im Arbeitsvertrag steht:
"Die Arbeitszeit betragt pro Woche mindestens 40 Stunden".
Augenmerk bitte auf das "Mindestens"... Nach dieser Aussage gibt es keinen Ausgleich für "Überstunden", genaugenommen gibt es nicht einmal die Überstunden an sich... --> Freifahrtschein für den Arbeitgeber ?!?! Pech für den "Sklaven" (Mitarbeiter) ?!?
Gruss Joe
Toll finde ich das nicht ganz ehrlich
Mir machts nix aus wenn ich halt mal länger arbeiten muss... was solls, besser als mit der Arbeit nie fertig zu werden und zuzuschauen wie die anderen länger machen und ich püntklich gehe oder??