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Arbeitszeitnachweise & Versicherungsschutz

Frage von StoneWarrior StoneWarrior

folgendes:

Wenn ein AN einen Arbeitszeitnachweis führen soll & dort lt. AG nur SOLL- Stunden eintragen darf, obwohl er ab & zu 0,5h bis 1h länger macht. Müsste im Schadensfall/bei einem Unfall auf dem Heimweg ein großes Problem zwischen BG Versicherung & der gesetzlichen KV auftreten? Außerdem ist es rechtlich eine Nötigung zu einer Lüge?

Oder sehe ich das falsch? Gibt es BG Vorschriften/Gesetze die das regeln, dass wenn ein Arbeitszeitnachweis geführt werden MUSS, man defintiv nur die IST- Stunden eintragen darf?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das kommt darauf an wofür der Arbeitszeitnachweis gebraucht wird.

    Wird der Nachweis für interne Zwecke gebraucht müssen Sie diese wie vereinbart führen.

    Geht es aber um angeordnete Mehrarbeit gilt das Arbeitszeitgesetz.

    Gemäß §16 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz gilt:

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

    Gemäß §16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz gilt:

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    Hier der Link dazu.

    http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73364.htm

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Reservist Reservist

    Wende dich an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Bereich Arbeitsrecht.

    Ansonsten: Bekommst du Überstunden ausgezahlt / angerechnet?

  • 0
    Antwort von renateb renateb

    Hallo, in einen Arbeitszeitnachweis gehören die Soll_sTd. und die Ist-Std. gleichermaßen sowie die Pausen. Grüsse Rbranden

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