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arbeitszeitminderung

Frage von quokad quokad

hallo, darf mein chef mich monat für monat mit den stunden runter setzen? wurde mit 25h woche eingestellt und jetzt, wo andere kollegen keinen urlaub haben oder krank sind, werde ich nicht mehr sooft in den schichtplan eingetragen und diene somit nur noch als springer, was kann ich tun?

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Antworten (3)

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    Antwort von sonne64 sonne64

    nichts kannst du machen

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Woher hast du diese "Information"?

  • 0
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn die 25 Wochenstunden in deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben sind,kann der Arbeitgeber sie nicht einseitig reduzieren,sondern muss sie trotzdem bezahlen.So im § 615 BGB zu finden:

    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

    Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

    Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

    Kommentar von quokad quokad

    na erst bin ich im sommer mit 25h eingestiegen, dann nach 2 monaten mit schriftl. arbeitsvertrag auf 20h runtergesetzt und jetzt für januar bleiben mir nur ganze 50h, da keiner mehr urlaub hat bzw. krank ist (bin als letzt gekommen und wahrscheinlich nur als ausputzer/springer eingestellt worden)

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Das ist ja ein unmögliches Verhältnis.Man hat dich tatsächlich wohl nur als Lückenbüßer gebraucht.

    Schau dich nach einem anderen Arbeitsplatz um.

    Du hättest den Änderungen auch widersprechen können.

  • 0
    Antwort von Ignatius Ignatius

    Du solltest in deinen schriftlichen Arbeitsvertrag sehen, in dem steht wieviele wöchtenliche Arbeitsstunden vereinbart sind (und selbstverständlich auch bezahlt werden müssen, selbst wenn dir keine Schichten zugeteilt werden).

    Sollte seinerzeit kein schriftlicher Arbeitsvertrag von dir und deinem Arbeitgeber unterschrieben worden sein, dann musste dir der Arbeitgeber innerhalb eines Monats eine schriftliche Zusammenfassung (Nachweis) des mündlich vereinbarten Arbeitsvertrages übergeben. In diesem Nachweis muss auch die wöchentliche Arbeitszeit stehen.

    Prüfe also deine Unterlagen und vergleiche die Vereinbarungen mit der Realität. Weicht beides voneinander ab, kannst du beim Arbeitgeber reklamieren und dich notfalls auch (mit Hilfe z. B. der Gewerkschaft) wehren.

    Kommentar von quokad quokad

    hallo danke dir, ich hatte einen ersten arbeitsvertrag mit 25h, dann 2 monate später auf 20 runtergesetzt und jetzt darf ich nur für 60 h im januar arbeiten, sonst reichen die anderen kollegen nicht mit ihren stunden( bin als letzte gekommen), wahrscheinlich war ich im sommer nur für urlaubszeit der lückenbüßer!

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Was meinst du mit "runtergesetzt"? Du hast einen Arbeitsvertrag über 25 Wochenstunden geschlossen. Ein Arbeitsvertrag kann nicht einseitig geändert werden. Hast du der Veränderung der Wochenstundenzahl von 25 auf 20 damals zugestimmt oder nicht? Wenn du nicht zugestimmt hast, dann muss dein Arbeitgeber auch 25 Stunden bezahlen.

    Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden.

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