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Arbeitszeitkonto Zeitarbeitsfirma

gefragt von Apfelmelone am 10.08.2009 um 20:17 Uhr

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zeitarbeitsfirma auch während der einsatzfreien Zeit weiterhin eine Vergütung ohne Zuschläge bezahlt?

Im Vertrag ist nämlich von einem Arbeitszeitkonto die Rede. Und wenn ein Arbeitszeitkonto besteht, welches bspw. bis -120 Stunden geht, muss ich diese Zeit wohl wieder reinholen, richtig? Ich tippe mal auf ja. :D

LG


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toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 10. August 2009 20:18
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ja, daher gibt es bei den za-firmen meist auch nur eine 35-stunden-woche.


anonym
beantwortet von Annaberg am 10. August 2009 20:19
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So ist es. Es gibt Ober-u. Untergrenzen. Minuszeit muss nachgearbeitet werden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 10. August 2009 20:20
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''dass die Zeitarbeitsfirma auch während der einsatzfreien Zeit weiterhin eine Vergütung ohne Zuschläge bezahlt?''

  • Stimmt.

''Und wenn ein Arbeitszeitkonto besteht, welches bspw. bis -120 Stunden geht, muss ich diese Zeit wohl wieder reinholen, richtig?''

  • Nö. Das Konto ist ja nur zum sammeln der Stunden da, wenn halt Überstunden anfallen. Das heißt nicht, dass das Konto immer auf einem bestimmten Stand sein muss.
Kommentar von Apfelmelone am 10. August 2009 20:25

Das Konto muss vielleicht nicht immer auf einem bestimmten Stand sein. Jedoch wird man die Minuszeit wohl wieder ausgleichen müssen, spätestens mit dem ausscheiden, sprich, man muss Minusstunden zurückbezahlen. Richtig?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. August 2009 20:50

''sprich, man muss Minusstunden zurückbezahlen.''

Da musst du mal im Tarifvertrag nachsehen. Irgendeiner (BZA, IGZ ...) wird ja dafür vereinbart sein.

Kommentar von Buhuuu am 10. August 2009 22:15

Nein man muss das nicht zurückzahlen. Das ist ja das Verschulden deines Arbeitgebers wenn keine Arbeit für dich da ist. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Die Minusstunden wurden extra dafür eingerichtet, dass der Arbeitgeber immerhin noch eine Möglichkeit hat, dass diese Stunden, die dir ja schon bezahlt sind wieder "reinbekommt" und wenn dies zu Beschäftigungsende nicht der Fall ist, hat er Pech.


mxyza
beantwortet von mxyza am 10. August 2009 20:25
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Bitte gut aufpassen, kenne einige Fälle in denen die Leiharbeiter auf das übelste betrogen worden.


anonym
beantwortet von mitterer am 11. August 2009 11:26
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Ja, Du bekommst AUF JEDEN FALL Wartezeiten zwischen den Einsätzen bezahlt. Ggf. ohne Zuschläge, hängt vom Tarifvertrag ab.

Die einzelnen Tarifverträge regeln, wie stark dazu Arbeitszeitkonten herangezogen werden dürfen. Normalerweise darf der Arbeitgeber ohne Deine Zustimmung Wartezeiten nicht ausschließlich mit Deinem Arbeitszeitkonto verrechnen. In der Praxis wird es aber doch recht häufig gemacht... Viele Firmen sind aber auch fair und regeln das mit einem Mix aus Arbeitszeitkonto, Urlaub und bezahlter Wartezeit.


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