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Arbeitszeitkonto

gefragt von SkorpieSkorpie am 16.01.2008 um 18:26 Uhr

Hallo Kann mir jemand sagen,wofür genau Arbeitszeitkonten verwendet werden und wann sie abgebaut werden müssen? Habe ich Mitbestimmungsrecht? Welche Sicherheit hat "man" wenn der Arbeitgeber (in diesem Fall eine Zeitarbeitsfirma)konkurs geht. Lieben Dank in voraus skorpie


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Januar 2008 18:39
18x
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Wenn der Betrieb Arbeitszeitkonten führt - da gibt es sehr unterschiedliche Arten - dann hast Du dabei eine Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsvereinbarung, in der die Bedingungen und Regeln stehen und dort hat der Betriebsrat im Namen aller Mitarbeiter "mitbestimmt".

Sollte die Firma pleite gehen, dann dürftest Du allerdings Dein Guthaben unter Verluste verbuchen - da hättest Du kaum eine Chance auf "Auszahlung".


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 16. Januar 2008 18:31
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Es gibt verschiedene Formen von Arbeitszeit-Konten, die dann auch unterschiedlich abgebaut wserden können. In der Regel kann man da Zeit "ansparen" und muss sie in einer bestimmten Zeit (als Freitage z. b. innerhalb eines Jahres nehmen). Es gibt sogar Lebensarbeitszeit-Konten, die angehäuft in einer früheren Verrentung bestehen können. Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es Kapital, das in die Konkursmasse eingeht; das heißt, du bekommst es in Abhängigkeit von der Konkursmasse finanziell vergütet. Allerdings werden wohl zuerst einmal andere Schuldner "befriedigt".


regideur
beantwortet von regideur am 16. Januar 2008 18:29
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Da gibt es verschiedene Modelle und hängt am Ende vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Erkundige Dich bei einem Einstellungsgespräch darüber.


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