Ich bin beschäftigt in eine Hessische Firma. Es handelt sich um einen Fussbodenfachgeschaeft. Arbeitsbeginn 6.30 Uhr in der Firma wo ich Arbeitsanweisung bekomme,muss ich dann Firmenwagen mit Baumaterialien beladen und danach gegen 8.00 Uhr zu den Kunde etwa 30 Kilometer weit fahren. Dann muss ich ganz oft zu Firma wieder kommen um eine andere Arbeitsanweisung zu bekommen und wieder in eine andere Richtung etwa 30-35 Kilometer entfernte Baustelle zu fahren. Wir arbeiten nach Lohn- und Akkord-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe. § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen : Absatz 10.:Arbeitszeit beginnt und enedet am Ort der auzufuehrenden Arbeit-Baustelle oder Betrieb. Bei Arbeiten außerhalb des Betriebssitzes siehe auch Ziffer 48 und 49 des Manteltarifvertrages.(nie bekommen und nie gesehen) Absatz 11. sagt: Für alle vergüteten Warte-,Wege- und Farzeiten gilt der tarifliche Grundstundenlohn der jeweiligen Lohngruppe Die Firma bezahlt nur pure Akkord auf der Baustelle. Zufahrt zu den Kunde wird aber nicht nicht Bezahlt. Die Zeit vom 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr ist auch nicht bezahlt. Ist mein Chef verpflichtet die Zeit vom 6.30Uhr bis 8.00Uhr und Fahrzeit zu der Baustelle zu bezahlen? Bitte um Hilfe! Danke im Voraus.
1
Arbeitszeit,Fahrkosten,Lohnabrechnen
Frage von
stano007
Antworten (0)
Noch keine Antwort
Diese Frage
Diese Frage teilen