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Arbeitszeiterfassung bei auswärtigen Arbeiten

Frage von stefanpeter stefanpeter

Ich bearbeite in meinem Job Projekte, für die ich von Zeit zu Zeit auch mal für einige Tage ins Ausland muss. Wie werden bei Euch solche Einsätze bezüglich Arbeitszeit und Spesen behandelt? Verrechnet Ihr Mehrarbeitszeit oder ist dieses zusätzliche Verfügbarkeit einfach Teil des Abkommens, oder sagt Ihr: Danke Chef, dass ich reisen darf, oder denkt Ihr: Ich bin 24 Stunden pro Tag im Dienste meines Arbeitgebers, also zahl, lieber Chef, oder.....wie geht das bei Euch?

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von uhellweg uhellweg

    Das wird im Bundesreisekostengesetz, sowie Spesengesetz festgelegt. In die Arbeitszeiten werden die An- und Abreise mit eingebunden, sowie ein evtl. höherer Kostenaufwand für Lebensmittel, da Du Dich außerhalb Deines Haushaltes ernähren musst. Du solltest mit Deinem Arbeitgeber auf jeden Fall darüber Sprechen und ihn Fragen, wie er diese Arbeitszeiten und Reisekosten vergütet. Also mit einem "Dankeschön" darf er Dich nicht abspeisen, da befindet er sich mit außerhalb des Gesetzes.

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