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Arbeitszeitausgleich für Feiertag

Frage von cortex77 cortex77

Bin in der Gastronomie tätig und muss Ostermontag arbeiten-da ist normal mein freier Tag! Meine Frage ist; Muss der Arbeitgeber einen Plustag gutschreiben für mich/Ausgleichstag, oder ist der Tag mit den feiertagszuschlag abgegolten?? Vielen dank im Voraus

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Antworten (5)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Ja muss er. Schau ins Arbeitszeitgesetz

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    Antwort von tauben tauben

    ich habe bei so eine firma auch gearbeitet du bekommt den tag als frei wieder das steht dir zu

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.''

    http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73359.htm

    Kommentar von cortex77 cortex77

    Thnx. Hat mir hoffentlich geholfen.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du darfst dabei nicht über die normale Stundenzahl pro Woche kommen. Nachdem dies Dein freier Tag ist, müsste Dir der Arbeitgeber dafür einen anderen freien Tag geben.

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    Antwort von JuliaK85 JuliaK85

    Ich glaube man kann sich die Arbeitszeit dann als Überstunden aufschreiben, bin mir nicht sicher

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