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Arbeitszeit während der Ausbildung

Frage von engel12472 engel12472

Hallo, wenn man seinen Ausbildungsvertrag mit 17 unterschrieben hat gilt er ja noch untern Jugendschutzgesetz. Und darf der Betrieb nach dem man 18 ist einfach sagen was abgeschlossen wurde gilt nicht mehr du bist jetzt 18 und arbeitest mehr so wie einer der ausgelernt hat.Kann also auch ein Beispiel nennen im Ausbildungsvertrag steht drin täglich 7,5 Std arbeiten und nun soll er 9 std gehen. Ist das Rechtens ??

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Antworten (6)

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    Antwort von Loom123 Loom123

    Hallo, allso das Gesetz gilt nach deinem Alter. d.h. aus dem Jugendschutz bist du drausen, was soviel bedeutet, dass deine Urlaubstage weniger sind.

    Nach dem Ausbildungsgestz ( Berufsbildungsgesetz) gilt allerdings deine Arbeitszeit nach dem was im Vertrag eingetragen ist ( § 4 BBiG). Als Azubi darfst du offiziell keine Überstd. machen. Ich bin selber noch in Ausbildung und mache sie jedoch, da ich sie bezahlt bekomme und sie eigendlich nicht machen muss.

    Wende dich am beten an deine IHK stelle, die helfen dir bestimmt wenn es Ärger in deinem Betrieb gibt.

    Kommentar von engel12472 engel12472

    danke für die Info habe mir die Telefonnummer der zuständigen IHK rausgesucht und werde da sofort mal anrufen.

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    Antwort von alphonso alphonso

    so wie du es beschrieben hast, ist es nicht rechtens. Wobei im Vertrag von der "regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit" die Rede ist, und wenn die hin und wieder mal überschritten wird, dann muss das hingenommen werden. Erst recht dann, wenn man über 18 ist.

    Kommentar von engel12472 engel12472

    hin und wieder wäre ja ok aber da ist das schon gang und gebe das man wenn man um 16 Uhr Schluss hat erst um 16:30 raus kommt oder noch später weil die Ablösung wieder net pünktlich war von den Lehrlingen wird es verlang aber der Rest brauch sich net dran halten.

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    Antwort von Pusteblume84 Pusteblume84

    Soweit ich weiß darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten.

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    Antwort von willidikid willidikid

    rechtens nur in ausnahmefällen, auftragsspitzen o.ä.

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    Antwort von belmondo belmondo

    nein, Vertrag ist Vertrag. Ansonsten muss es eine Änderung dazu geben.

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    nein,das wären dann Überstunden und müssen extra bezahlt oder in Freizeit umgewandelt werden

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