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Arbeitszeit von Minderjährigen

Frage von latinlover753 latinlover753

In welcher Zeit dürfen Minderjährige (ab 15 Jahren) wochentags arbeiten?

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Unterliegt der Jugendliche noch der Vollzeitschulpflicht,so wird er als Kind angesehen und unterliegt dem Verbot der Beschäftigung von Kindern mit wenigen Ausnahmen. Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten dürfen sie mit leichten Arbeiten zwischen 8 und 18 Uhr aber nicht mehr als zwei Stunden täglich,in landw.Betrieben nicht mehr als drei Stunden täglich,jedoch nicht vor und auch nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.

    Unterliegt der 15 jährige nicht mehr der Vollzeitschulpflicht,so darf er bis zu acht Stunden täglich aber nicht mehr als vierzig Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

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    Antwort von chrissy2201 chrissy2201

    nicht vor 7 Uhr und nicht nach 20 Uhr und nicht länger wie 5 Stunden ohne Pause

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    Antwort von Mona1909 Mona1909

    bis 18.00 uhr

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