In welcher Zeit dürfen Minderjährige (ab 15 Jahren) wochentags arbeiten?
Arbeitszeit von Minderjährigen
Antworten (3)
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Unterliegt der Jugendliche noch der Vollzeitschulpflicht,so wird er als Kind angesehen und unterliegt dem Verbot der Beschäftigung von Kindern mit wenigen Ausnahmen. Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten dürfen sie mit leichten Arbeiten zwischen 8 und 18 Uhr aber nicht mehr als zwei Stunden täglich,in landw.Betrieben nicht mehr als drei Stunden täglich,jedoch nicht vor und auch nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.
Unterliegt der 15 jährige nicht mehr der Vollzeitschulpflicht,so darf er bis zu acht Stunden täglich aber nicht mehr als vierzig Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
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chrissy2201chrissy2201
nicht vor 7 Uhr und nicht nach 20 Uhr und nicht länger wie 5 Stunden ohne Pause
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