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Arbeitszeit in der ambulanten Pflege ?

Frage von Eragon911 Eragon911

Hallo an alle,

meine Frau ist kürzlich bei einem ambulanten Pflegedienst angefangen. Laut Aussage des Arbeitgebers handelt es sich um eine Teilzeitstelle mit 80 Stunden im Monat, bei einer 6 Tage Woche. Das wollte meine Frau auch.

Sie erhält ein Festgehalt von 1150,- brutto ! Stundenlohn brutto 14.40 ,-Euro.

Ich habe im Arbeitsvertrag leider keinen Hinweis finden können, ob es sich dabei tasächlich um eine 80 Stunden Teilzeitstelle handelt.

Merkwürdig ist das im Arbeitsvertrag eine tägl. Arbeitszeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr angegeben ist. Desweiteren bekommt Sie nach 12 Diensttagen erst 2 freie Tage. Im Monat komme ich dann auf über 120 Stunden !

Ich glaube das meine Frau zur Unterzeichnung des Vertrages getäuscht wurde !

In dem Vertrag wird auch von einem Arbeitszeitkonto gesprochen. Zurzeit arbeitet meine Frau von 7.45 Uhr bis 11.45 Uhr ( 4 Stunden - Einarbeitungszeit ) Läuft meine Frau jetzt automatisch in Minusstunden ???????

Wenn das so zu trifft, kann man diesen Arbeitsvertrag sofort lösen. ( Aus wichtigem Grund ) ????????????

Danke

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Antworten (5)

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    Antwort von BenedictusT BenedictusT

    Sie ist doch noch in der Probezeit und kann zwei Wochen im Voraus kündigen. Von den ambulanten Pflegediensten habe ich schon die wundersamsten Dinge gehört. Im Bekanntenkreis war niemand mit zufrieden. Zu viele Einsätze in zu wenig Zeit, also musste man kostenlos "nacharbeiten". Deine Frau sollte besser im Altenheim arbeiten, aber Achtung, dort gibt es auch sehr viel schafe Schafe.

    Kommentar von Eragon911 Eragon911

    Laut Vertrag kann das Arbeitsverhältnis einen Monat zum Monatsende gekündigt werden.

    Ist die Kündigungsfrist bindend lt. Vertrag ?

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    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus

    Wenn in dem Vertrag von einem Stundenlohn die Rede ist erhält sie ihr Einkommen pro Stunde.

    Das Festgehalt ist unter Umständen so zu sehen das sie jeden Monat den Betrag von 1150 Brutto welcher etwa 82 Stunden Arbeit entspricht erhält. Die Differenz der Arbeitsleistung geht dann auf das Arbeitszeitkonto. Einen Monat mal mehr, dann wieder weniger Stunden.

    Wartet erst einmal ab, deine Frau kann sich ja mal mit ihren Kollegen unterhalten.....

    MfG Ursusmaritimus

    Kommentar von Eragon911 Eragon911

    Wenn ich 80 Stunden zugrunde lege mit einem Stundenlohn mit 14.40 brutto, komme ich auf 1152,- Euro. ( das ist auch korrekt ) Aber wenn ich eine 6 Tage Woche mit 5 Stunden tägl. Arbeitszeit zugrunde lege, dann komme ich auf 30 Stunden pro Woche und 120 Stunden im Monat bei gleichem Gehalt, und das war so mit meiner Frau nicht abgesprochen. Klartext : Meine Frau arbeitet dann 40 Stunden für nix ????

    Ist dies nicht eine arglistige Täuschung ???

    Kommentar von Ursusmaritimus UrsusmaritimusUrsusmaritimus

    Wie ist die Arbeitszeit über einen Zeitraum von mehreren Monaten?

    Es gibt Entgelttarifverträge wo ich für den laufenden Monat einen "Durchschnittslohn" erhalte und im Monat darauf eine Rückrechnung der Mehrarbeit und Zuschläge erhalte.

    Noch gehe ich davon aus das deine Ehefrau "unter dem Strich" einen Stundenlohn erhält und hiermit 14,40 Euro pro gelisteter Arbeitsstunde

    MfG Ursusmaritimus

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    Antwort von deFleescha deFleescha

    An der Stelle deiner Frau würde ich nochmal das Gespräch mit der PDL suchen. Ggfl. handelt es sich um einen Mustervertrag und man hat einfach nicht darauf geachtet.

    Wurde eventuell eine schriftliche Zusatzvereinbarung unterzeichnet, und vergessen in Kopie auszuhändigen? ...

    Kommentar von Eragon911 Eragon911

    Eine Zusatzvereinbarung gibt es aber darin steht nur die Regelung mit dem Arbeitszeitkonto !

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Wie lange macht deine Frau den Job? Hast du schon das Arbeitszeitkonto von einem vollen Monat gesehen? Ich würde erst mal abwarten und evtl. mal beim Arbeitgeber nachfragen.

    Kommentar von Eragon911 Eragon911

    Meine Frau ist gerade neu in der Firma, aber da Sie ja jetzt nur 4 Stunden arbeitet, ist meine Frage : rutscht Sie lt. ihrem Arbeitsvertrag ins Minus, denn dieser besagt das Sie pro Tag 5 Stunden arbeiten müßte ??????

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    Antwort von Reservist Reservist

    Sie kann natürlich fristgemäß kündigen.

    Wenn der Arbeitsvertrag so in Ordnung ist, sie den sich aber einfach nicht durchgelesen hat, dann hat sie Pech gehabt. Muss man so sagen.

    Kommentar von Eragon911 Eragon911

    Das ist die Frage, rechtlich scheint er vielleicht in Ordnung ! Nur kannst du nicht als Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch von einer Teilzeitstelle von 80 Stunden sprechen und dich mit dem Arbeitnehmer darauf voerst mündlich einigen und bei Vertragsunterzeichnung 120 Stunden pro Monat zugrunde legen, ohne das nochmals mit dem Arbeitnehmer besprochen zu haben.

    Der Bewerber hat sich in diesem Moment auf die Aussage verlassen, somit liegt meiner Meinung eine Täuschung vor, die auch eine gesetzliche Kündigungsfrist event. aushebelt. ( Kündigung aus wichtigem Grund )

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