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Arbeitszeit im Minijob

Frage von bh1806 bh1806

ich würde gerne wissen, ob die Angabe einer wöchentlichen Arbeitszeit im Minijob zulässig und bindend ist, da sich ja daraus eine unterschiedliche Monatsarbeitszeit ergibt. Beispiel: 10 Std pro Woche ergibt bei 28 Tagen im Februar 40 Std. bei 31 Tagen im Juli 45 Stunden Arbeitszeit... bleibt dann bei Angabe einer Wochenarbeitszeit die Monatsarbeitszeit sozusagen unberücksichtigt und der Minijobber muss einen Monat z. B. 40 Std. und den anderen Monat 45 Std. für seine feststehenden 400 Euro arbeiten? Vielen Dank im voraus

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Antworten (1)

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    Antwort von uhlennet uhlennet

    fest stehen die wöchentlichen arbeitszeiten.... wie man es dann mit dem arbeitgeber regelt ist privatsache. ach ja, man darf wenn man pro std bezahlt wird nicht über die 400 hinaus kommen.

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