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arbeitszeit-gesetzliche feiertage

Frage von mikel1971 mikel1971

Hallo ich hab damal eine frage unsere Tochter macht gerade eine Ausbildung zur Hotelfachfrau Arbeitsbeginn ist um 6.00 sie kommt aber in der Regel fast jeden Tag länger nun soll sie auch am Karfreitag und am Ostermontag arbeiten ist das Gesetzlich

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Antworten (2)

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    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Wenn eure Tochter über 18 ist, ist nach §10 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) die Arbeit an Sonn-und Feiertagen zulässig. Sie hat dann allerdings gemäß §11 ArbZG innerhalb von 8 Wochen Anspruch auf einen Ersatzruhetag zusätzlich zu dem normalen Frei. Dieser ist auch im Dienstplan entsprechend kenntlich zu machen, da diser Ersatzruhetag den gleichen Status hat wie der Feiertag selber. Wenn die Arbeitszeit generell aus dem Ruder läuft, würde ich mich mal an die IHK/Handwerkskammer ( keine Ahnung welche für diesen Bereich zuständig ist) wenden und das Problem eurer Tochter vortragen. Das Bundesbildungsgesetz (BBiG) gibt da nichts her. Wenn sie unter 18 ist, gelten die Bestimmungen des JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

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    Antwort von thomsue thomsue

     Ja in diesem Gewerbe sollte das dazugehören.

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