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Arbeitszeit für Fahrtweg

Frage von Timberwood Timberwood

Hallo,

ich bin angestellter Therapeut in einer Praxis und habe einen Fahrtweg von 1,5 Kilometer bis zu den Praxisräumlichkeiten. Mein Chef zieht mir jeden Tag von meinen Fahrtkosten 3 Kilometer sprich 90 Cent ab da ich diese ja über die Kilometerpauschale abrechnen könnte. Was mich verwundert ist das er mir gleichzeitig auch für jeden Kilometer von vorn herein erst einmal eine Minute Arbeitszeit abzieht.

Diese Minuten (eine pro Kilometer) bekomme ich dann nur gutgeschrieben wenn ich tatsächlich in die Praxis fahre. Das Problem ist das mein Hauptaufgabenfeld in den Hausbesuchen liegt, ich also nur 4 mal pro Monat tatsächlich in der Praxis bin (also nur 12 Minuten statt rund 1,2 Stunden).

Ist eine derartige Regelung rechtens oder besitze ich ein Anrecht auf die Restliche Arbeitszeit?

Mit freundlichen Grüßen,

Timberwood

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Antworten (4)

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    Du schreibst leider nicht, ob Du mit dem Firmenfahrzeug fährst. In diesem Fall hättest Du zum einen den finanziellen Vorteil, dass Du das Auto nicht in der Firma abholen musst und zum anderen auch die Zeitersparnis. In diesem Fall wären die Abzüge einigermaßen angemessen.

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    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Dein Chef kann dir für deinen Weg zur Arbeit schon einmal gar nichts abziehen. Das ist dein Privatvergnügen und auch von dir zu bezahlen, wenn dich diese kurze Strecke überhaupt etwas kostet. Das ist alleine eine Angelegenheit zwischen dir (Einkommenssteuerpflichtigem) und dem Staat. Dein Arbeitgeber hat in dieser Runde gar nix zu suchen. Insofern hat er auch nichts von deiner Arbeitszeit abzuziehen. Auch bei deinen Hausbesuchen ist nichts abzuziehen. Dein Arbeitgeber hat dir die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit in vollem Umfang zu vergüten, sonst müsste ja nach Patienten abgerechnet werden.

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    Antwort von Tonarel Tonarel

    Das geht natürlich nicht. Die Kilometerpauschale soll für Mehraufwand entschädigen. Das wird sinnlos, wenn dein Chef dir den steuerlichen Vorteil durch wie auch immer gerechtfertigte Abzüge verwehrt.

    Weiterhin wirst du für die vertraglich geregelte Arbeitsleistung entlohnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nach Stunden bezahlt wirst, und wenn, dann wahrscheinlich nach Therapiestunden. Der Weg zu den Patienten ist in deinem Fall Teil deiner Arbeit und kann dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

    Tatsächlich wäre es rechtlich weniger eindeutig falsch, wenn dein Chef dir die Minuten abzöge, die du für die Fahrt in die Praxis bräuchtest, weil der Weg in die Arbeit nicht zur Arbeitszeit gehört. Ich kann mir allerdings momentan keine arbeitsvertragliche Formulierung vorstellen, die rechtlich nicht zumindest fragwürdig wäre.

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    Antwort von andereaas andereaas

    ziemlich spezielles Thema, ich würde hier meinen Steuerberater zu rate ziehen.

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