Hallo, ich habe mal wieder eine Frage gestellt bekommen, deren Gesetzlage mir zu durcheinander ist. Ich bitte euch herzlichst um Hilfe um nicht allzu blöd dazustehen... Also: Ein Arbeitnehmer arbeitet in der Landwirtschaft, Netto-Arbeitszeit 45 h / Wo., 14-tägig kommt Wochenendarbeit hinzu ( Sa.+So.) hier also Netto 55 h /Wo. Es muss an jedem Feiertag, der nicht zufällig auf das freie Wochenende fällt, gearbeitet werden, hier sind es 5h netto, ohne Zuschläge, da Festgehalt. Freizeitausgleich gibts nicht, Urlaubstage sind 24. M.E. alles ein bisschen in der Grauzone, oder?! Frage: Müsste Freizeitausgleich für die Sonntags- oder Feiertagsarbeit erfolgen?!
Würde mich über Antworten sehr freuen!
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