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Arbeitszeit-Arbeitsrecht

Frage von Etanius Etanius

Guten Morgen zusammen

Ich hätte da mal eine Frage!

1.Frage

Meine Firma ist in Bochum, ich muss jeden morgen ca.65 km zum Laden nach Düsseldorf fahren.Ist das Arbeitszeit?mein chef sagt nein wir sollen froh sein das wir den Lkw bekommen um da hin zu fahren,er sagt normal müsste er das nicht.Sollen mit eigen Pkw dort hin fahren aber Bezin müssen wir selber bezahlen.ist das richtig?

2 Frage

im Vertrag steht hab eine 45std. Woche,arbeite manchmal viel mehr,wie vor Weihnachten ca.90 std die Woche,das beste ist das er nichts bezahlt oder abfeiern können, nur seine Tagespauschale mehr nicht.ob ich 10 oder 15std am tag arbeite das ist ihm Latte.Er sagt,so ist das in der Branche.

Lg Etanius Danke

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Antworten (9)

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    Antwort von Oldie01 Oldie01

    Als (Auslieferungs)Fahrer beginnt deine Arbeitszeit mit dem einsteigen in den LKW. Du musst die Lenk und Ruhezeiten ja auch einhalten. Das heißt 15 Std/Tag kannst du nicht regelmäßig machen da du zwischen den Arbeitstagen 11 Std. Pause einhalten musst. Es gibt aber Ausnahmen. Am besten schaust du dir mal den folgenden Link an. Du könntest es dir auch mal ausdrucken und deinem Chef vorlegen, obwohl ich mir sicher bin das er die Arbeitszeiten kennt.

    http://www.lkw-auskunft.com/info/arbeits-u.lenkzeit.html

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    Antwort von meini77 meini77

    zur 1. Frage: es kommt drauf an.... Ist Dein Arbeitsplatz in Düsseldorf, so beginnt die Arbeitszeit auch erst dort. Bekommst Du auf "Good Will" ein Fahrzeug mit nach Hause, zählt dies natürlich nicht zur Arbeitszeit. Anders sieht es aus, wenn Du z.B. einen geladenen LKW mit nach Hause bekommst und Du diesen am nächsten Morgen zur Firma fährst, damit dieser abgeladen wird. Dann zählt dies natürlich zur Arbeitszeit.

    Die allermeisten Arbeitnehmer müssen mit ihrem privaten PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln auf eigene Kosten in die Firma kommen. Wenn Du ein Firmenfahrzeug mitnehmen darfst, musst Du dieses strenggenommen als geldwerten Vorteil versteuern.

    zur 2. Frage: in manchen Branchen, gerade in Speditionen bei Büropersonal ist das in der Tat nicht unüblich. Ich bin Speditionskaufmann und in meinem Vertrag habe ich eine übertarifliche Zulage, mit der alle Überstunden abgegolten sind. Bei Fahrern ist das allerdings nicht üblich, weil's da ja auch um Lenk- und Ruhezeiten geht.

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    Antwort von Apollonea Apollonea

    Als Faher hast du lt. Gesetz dich dran zu halten, dass du nicht mehr als 10 Std. fährst. Wenn du mit dem Firmen-LKW nach Düsseldorf fährst dann hast du schon Lenkzeit und die gehört zur Arbeitszeit. Denn sobald du etwas dienstlich tust (auch eine Leerfahrt des Firmenlkw) gehört zur Arbeitszeit.

    http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/servicemarken/branchen/verkehr/Gueterve...

    15 Std arbeiten darfst du zwar, aber du darfst keine 15 Std Fahren. Bedeutet auch wenn du alles in allem nur zwei Stunden Ladezeit hast, dann fährst du zuviel und dies ist verboten.

    PS: 90 Std darfst du nur in einer Doppelwoche haben und nicht in einer Einzelnen.

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    Antwort von seQuence seQuence

    Hallo, Ich kann nur deine Erste beantworten: Also wenn deine Firma in Bochum ist, ist da eigentlich auch dein Arbeitsanfang und dann gehört Fahrzeit eigentlich auch zum Arbeitszeit. Anders sieht das aus wenn du ein Fahrzeug mit nach hause mitnehmen darfst und du dann von zuhause aus direkt zur Laden fährst. Dann musst zu Arbeitsanfang im Laden sein. Das dürfte der meiner Meinung nach verlangen.

    Zur Frage Zwei kann ich nichts sagen , sorry

    MfG

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    Antwort von psyk111 psyk111
    1. Hier hat Dein Chef Recht.

    2. Hier gibt es nur eine vernünftigen Weg, und zwar das Arbeitsgericht. Hier liegen umfangreiche Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz vor, die nicht gerade aus Pappe sind.

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Der Chef hat nicht Recht. Als Kraftfahrer beginnt die Arbeitszeit mit dem einsteigen in den LKW. Bei einer Kontrolle kannst du ja der BAG mal sagen das sie die 65KM nicht berücksichtigen dürfen. Die werden dann herzhaft lachen.

    Kommentar von psyk111 psyk111psyk111

    Wo bitte wurde auch nur einmal in der Frage erwähnt, dass er Kraftfahrer ist????????

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Es steht als Kommentar unter einer Antwort. Wäre natürlich besser gewesen wenn er es sofort erwähnt hätte.

    Kommentar von psyk111 psyk111psyk111

    Allerdings, denn "zum Laden" ist wohl zweideutig. Dies habe ich erst mal als Synonym für Geschäft/Fabrik/etc. gesehen. Aber in diesem Fall beginnt die Arbeitszeit natürlich beim Einsteigen. Ist allerdings immer noch der geringste Verstoß...

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    als Lkw Fahrer 90 Stunden die Woche?

    Kommentar von Etanius Etanius

    fahr morgens um 5 los war manchmal erst um 23 uhr zuhause das ist doch nicht normal da muss doch mal was kommen nichts er sagt danke dir mehr nicht

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Du darfst eh max 56Std/Woche machen. Über 2 Wochen gesehen nicht mehr wie 90Std.

    Wenn es eine BAG Kontrolle gibt und das ganze auffliegt dann wirds richtig teuer und ich bezweifel das euer Chef euren Teil der Strafe dann übernimmt.

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    Antwort von egl2091 egl2091

    Zu ersten Frage: Grundsätzlich ist die Fahrzeit zum Arbeitsplatz keine Arbeitszeit. Wenn du aber zuerst in die Firma nach Bochum musst und hinterher nach Düsseldorf, so ist das zumindest Reisezeit und die sollte eigentlich gezahlt werden. Zur zweiten Frage: Das Gesetz sagt, man sarf maximal 10 Stunden pro Tag arbeiten. Wenn du eine Tagespauschale ausgemacht hast, kannst du nicht mehr Geld verlangen. Über 10 Stunden ist aber trotzdem gesetzeswidig. Sollte man etwas passieren, bist du dann zum Beispiel auch nicht mehr versichert...

    Kommentar von Etanius Etanius

    hab aber eine 45std woche,da kann er doch nicht einfach z.b 60 raus machen oder

    Kommentar von egl2091 egl2091egl2091

    Nein, das kann er nicht. Du musst nur die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit machen. Hast du einen Betriebsrat? Wenn ja, wender dich doch einfach mal an den, der kann dich unterstützen!

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    Antwort von lolpc1234 lolpc1234

    der weg ist meines wissens keine arbeitszeit...

    Kommentar von Etanius Etanius

    mmh also wenn die Firma in Bochum ist kann er sagen fahr nach Berlin laden oder wie?

    Kommentar von lolpc1234 lolpc1234lolpc1234

    das is verschieden... bei manchen is es abreitszeit nd bei manchen nicht...

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    Antwort von katzevic katzevic

    Was ist das für eine Branche?

    Kommentar von Etanius Etanius

    Auslieferungsfahrer

    Kommentar von katzevic katzevickatzevic

    Der Weg ist Ermessenssache des AG. Überstunden müssen bezahlt, bzw. als übesrstd. angerechnet werden. Wobei, mein Mann ist jetzt beim Paketdienst, Arbeitszeit ist, sobald er aus dem Center raus fährt.

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