Blacky2006 am 10.11.2007 um 11:37 Uhr
Ich habe in einer Videothek gearbeitet, war von Montag bis Samstag in dieser Videothek, wurde aber nur für Freitag (17:00 Uhr - 22:00 Uhr) und für Samstag (11:00 Uhr - 22:00 Uhr) bezahlt. War Aushilfe. Was kann ich tun. Kann ich für die restlichen Tage meinen gerecht-fertigten Lohn holen? Diese Videothek hatte im Oktober 2006 geschlossen.

Wenn ihr vereinbart habt, dass du offiziell nur am Wochenende arbeitest und du den Rest so bekommst, hast du ein Problem. Dann hast du keine Handhabe mehr. Sollte aber die ganze Woche vereinbart worden sein, am besten in einem Arbeitsvertrag, geh zu einem Anwalt oder zu einem Rechtspfleger beim Gericht. Dort bekommst du bei Aussicht auf Erfolg auch Rechtskostenbeihilfe und kannst dir den Anwalt damit leisten.

Wenn du nicht gewerkschaftlich organisiert bist, solltest du wohl ein Arbeitsrechtler/Anwalt einschalten, natürlich nur wenn die Forderung nachweislich berechtigt ist. LG Lotusblume
Vergiss es. Was willst du dem Gericht erzählen, warum du erst nach einem Jahr gemerkt hast, dass man dir zu wenig Lohn gezahlt hat?
Es wurde weder die komplette Woche vereinbart noch wurde ich schwarz bezahlt. Ich wurde, wie schon geschildert, nur Freitag und Samstag gezahlt.