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Arbeitszeit - Arbeitslohn

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 10.11.2007 um 11:37 Uhr

Ich habe in einer Videothek gearbeitet, war von Montag bis Samstag in dieser Videothek, wurde aber nur für Freitag (17:00 Uhr - 22:00 Uhr) und für Samstag (11:00 Uhr - 22:00 Uhr) bezahlt. War Aushilfe. Was kann ich tun. Kann ich für die restlichen Tage meinen gerecht-fertigten Lohn holen? Diese Videothek hatte im Oktober 2006 geschlossen.


Reply


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 10. November 2007 11:46
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Wenn ihr vereinbart habt, dass du offiziell nur am Wochenende arbeitest und du den Rest so bekommst, hast du ein Problem. Dann hast du keine Handhabe mehr. Sollte aber die ganze Woche vereinbart worden sein, am besten in einem Arbeitsvertrag, geh zu einem Anwalt oder zu einem Rechtspfleger beim Gericht. Dort bekommst du bei Aussicht auf Erfolg auch Rechtskostenbeihilfe und kannst dir den Anwalt damit leisten.

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 10. November 2007 12:28

Es wurde weder die komplette Woche vereinbart noch wurde ich schwarz bezahlt. Ich wurde, wie schon geschildert, nur Freitag und Samstag gezahlt.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 10. November 2007 11:46
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Wenn du nicht gewerkschaftlich organisiert bist, solltest du wohl ein Arbeitsrechtler/Anwalt einschalten, natürlich nur wenn die Forderung nachweislich berechtigt ist. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. November 2007 14:29
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Vergiss es. Was willst du dem Gericht erzählen, warum du erst nach einem Jahr gemerkt hast, dass man dir zu wenig Lohn gezahlt hat?




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