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Arbeitszeit / Ruhezeit

Frage von Clay81 Clay81

Hallo ich habe endlich bei einer "zeitarbeitsfirma" einen job gefunden  nun nach meinen ersten arbeitsgat musste ich festellen das ich bis zu 2 stunden warten darf bis der rest von der fahrgemeinschaft da ist soll heißen meine arbeitszeit ist offiziel von 8:00 bis 17:30 um losgefahren wird um 5:20uhr (meine treffpunktszeit für die fahrgemeinschaft) in meiner arbeitszeit sind 2 pausen von jeweils 30 minuten drin und da immer einer bis 19 uhr arbeiten "muss" bin ich immer um kurz vor 21 uhr daheim und hab dann eine stunde zeit um zu essen duschen und mich um meine kleine familie zu kümmern freundin kind das dann schon dein 1,5 stunden im bett ist und das ich dann nur noch sonntags sehe weil samstag auch gearbeitet wird und ich nu nicht wirklich weiss was ich tun soll einerseits brauchen wir das geld weil das 2. kind unterwegs ist anderer seits bruacht mich meine familie auch

nu meine fragen

1, Ruhezeiten muss man 11 stunden haben ab wann gilt die ruhe zeit (in meinen fall aufn parkplatz im bulli??? oder wenn man daheim ist  was so gegen 21 uhr ist)

2, kann man zu überstunden gezwungen werden, nach meiner rechnung komm ich auf ne wöchentliche stundenzahl von mindestens 51 ohne die stunde pause insgesammt mitgerechnet

schonma danke für die hilfe

mfg

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wie Sie zur Arbeit kommen, ist alleine Ihre Sache, dafür ist der Arbeitgeber nicht verantwortlich. Dass Sie eine Fahrgemeinschaft haben und lange warten müssen ist Ihr Pech und hat mit Ihrem Arbeitgeber nichts zu tun. Wie wäre es, wenn Sie alleine auf die Arbeit fahren, dann müssen Sie auch nicht so lange warten...

    http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html

    Überstunden müssen Sie nur dann leisten, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren tarifvertrag so vereinbart wurde. Gibt es keine Vereinbarung, können Sie durch Ihren Arbeitgeber auch nicht zu Überstunden verpflichtet werden.

    Eine Arbeiszeit von 51 Stunden pro Woche muss noch nicht kritrisch sein, wenn Sie diese an 6 Tagen in der Woche ableisten.

    Gemäß Arbeitszeitgesetz gilt, dass die Arbeitszeit kann werktäglich auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn diese innerhalb eines halben Jahres durchschnittlich 8 Stunden pro Tag beträgt.

    Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.

    Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, bleibt nur sich in aller Ruhe nach einem neuen Job umzuschauen.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von RobertA71 RobertA71

    Tut mir leid, dass ich dir da gar nichts positives sagen kann. Durch Gesetzesänderungen vor etlichen Jahren haben diese "Zeitarbeitsfirmen" in Deutschland fast schon eine Narrenfreiheit erlangt. Zumutbar ist im Prinzip ein Arbeitsweg ( einfache Strecke ) von weit über 100 Kilometern. Die Transitzeit Zuhause<->Arbeitsplatz zählt nicht zur Arbeitszeit. Die Fahrgemeinschaft ist im Endeffekt sowas wie eine "freiwillige Leistung". Was Überstunden angeht.. Das sollte in deinem Vertrag stehen, dass die geleistet werden müssen ( das machen die eigentlich alle so ) - Natürlich gegen entsprechende Entlohnung ( oder auch nicht  - da gibts kuriose Zeitkonten.. Das heisst die Überstunden werden dir gutgebracht und die *musst* du dann nehmen, wenn die Firma gerade keine Aufträge hat  ) - Was ich damit sagen will ist : Egal wie das rechtlich ist. Sobald du den Mund aufmachst bist du ohnehin am nächsten Tag gekündigt und ein anderer macht deinen Job.

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Also ich wäre erst mal froh einen Job zu haben, dann noch froher das keine Fahrtkosten enstehen. Die Ruhezeit beginnt - zumindest bei uns mit dem Abstempeln. Es fallen auch keine Ü-Stunden an, also kein Zwang. Wenn Du lieber eher zu Hause sein möchtest dann nur über Eigenregie. Kleines Beispiel zur Arbeit: Als mein Mann noch angestellt war hat unsere Tochter , damals zwischen 2 und 5 Jahren ihn nur Sonntags gesehen. Die Zeit hat er intensiv mit ihr bzw.  wenn ich frei hatte uns genutzt. Stell Dir mal vor es gibt Männer die fahren Sonntag Abend weg und kommen erst Samst wieder weil die Montage fahren, da haben die Familien auch nicht mehr. Also kneif den Hintern zusammen , und steh das durch. Kannst ja versuchen , nach einiger Zeit , woanders eingesetzt zu werden oder einfac weiter in der Gegend bewerben um eine Festeinstellung zu bekommen.

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Der Anfahrtsweg zählt nicht zur Arbeitszeit, insofern kannst Du auch nicht die Zeit auf die Ruhezeiten anrechnen, die gelten vom Verlassen des Arbeitsplatzes bis zum Arbeitsbeginn.

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