1

Arbeitszeit - Pausenregelung

Frage von OlleNudel OlleNudel

Hallo meine Lieben!

Ich habe eine Frage bezüglich der Pausenregelung: Meine Arbeitszeit beträgt 6 Stunden täglich, 5 Tage die Woche.

  1. Mein Arbeitgeber zwingt mich, jeden Tag eine halbe Stunde unbezahlte Pause zu nehmen. Darf er das?

  2. Das ist nicht wirklich eine Pause, da es keinen Pausenraum gibt. Dadurch bleibe ich ständig ansprechbar und man lässt mir keine Ruhe sondern stört mich mit eiligen Aufträgen die ich meist am besten sofort ausführen soll. Muss ich das hinnehmen?

  3. Wo finde ich eine Seite zu diesem Thema in verständlichem Deutsch, die ich mir ausdrucken kann um sie als Gesprächsgrundlage zu verwenden?

Danke für die Hilfe!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sassenach4u sassenach4u

    Wenn Du exakt 6 Stunden arbeitest, darf der AG dir keine Pause abziehen, erst bei ÜBERSCHREITUNG dieser Zeit. In Betrieben mit elektronischer Zeiterfassung passiert dieses automatisch, wenn die 6 Stunden überschritten werden (das ärgert die KollegInnen dann sehr). Viel Glück für das Gespräch, mit dem Gesetzestext in der Hand hast du gute Karten.

    Zitat aus dem Arbeitszeitgesetz der Bundesministeriums für Arbeit. und hier auch gleich der Link dazu, findest du im 2. Abschnitt:

    Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht über - schreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn inner - halb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durch - schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ru hepau sen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ins gesamt zu un - terbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hinterei - nander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Zitat aus dem Arbeitszeitgesetz der Bundesministeriums für Arbeit.

  • 2
    Antwort von Saviour Saviour

    Grundsätzlich gilt: wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause mit einer Dauer von 30 Minuten.

    1) Pausen sind generell unbezahlt. Und zu einer Pause "zwingen" ist mir neu. Steht das im Vertrag?

    2) eine Pause dient einer Ruhe, um wieder mit neuer Kraft die Arbeit aufnehmen zu können. Das darfst du nicht hinnehmen. Ggf. solltest du jemanden kntaktieren, der sich mit Arbeitsrecht auskennt

    3) sprech den Chef direkt an. Je nachdem, wie seine Antwort ausfällt, würde ich mich da an jemanden wenden, der ihn den Kopf wäscht. Irgendwo geht es hier auch um den Arbeitsschutz.

    Wo arbeitest du denn, wenn ich fragen darf?

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    bis 6 std steht dem mitarbeiter eine unbezahlte pause von 30 minuten zu - ab mehr als 6 std ist sie pflicht, denn sie dient der erholung und muss von beiden seiten vom gesetz so eingehalten werden.

    Kommentar von Saviour SaviourSaviour

    Nichts anderes habe ich mit meiner Antwort ausgedrückt. Aber ein Anrecht auf Pause bei bloß 6 Stunden steht nicht zu, das muss dann mit dem Chef ausgemacht werden.

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    In einem Wohnheim für psychisch erkrankte Menschen, als Mädchen für alles. Ohne Aussicht auf einen langfristigen Vertrag ... dafür aber mit Aussicht darauf der Sklave für jede Drecksarbeit zu sein. Es wird immer wieder davon geredet, dass "man" kein Geld hat ... darum habe ich den Verdacht, dass hier jemand ein falsches Spiel treibt. Mir wurde gleich gesagt, dass ich 30 Minuten Pause machen MUSS. Obwohl ich das nach 6 Stunden Arbeit eigentlich gar nicht brauche. Außerdem passt es dem AG ganz gut, denn dann stehe ich zu genau den richtigen Uhrzeiten zur Verfügung. Ich denke mir, die sollen dann nicht rum geizen und sich an mir bereichern, sondern mir einen vernünftigen Vertrag anbieten. Oder wenigstens eine angemessene Bezahlung!

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    Der Sachverhalt ist hier nicht komplett darstellbar - immerhin ist dies die Öffentlichkeit und man posaunt ja nicht alles heraus ... oder?

    Jedenfalls JA - die können die Pause erzwingen. Leider!

    Ich weiß, das Pausen unbezahlt sind - sofern es tatsächlich Pausen sind!!! Wenn es mir aber aus div. Gründen nicht möglich ist mich einfach von der Arbeit zu entfernen und meine Pause zu nehmen ... dann arbeite ich faktisch 6:30 Minuten täglich und so möchte ich dann auch bitte bezahlt werden. Außerdem: Dann steht mir definitiv eine 30 Minuten Pause zu.

  • 2
    Antwort von Grile Grile

    Bei 6 Stunden muss die halbe Stunde Pause sein. Aber du darfst dann eigetnlich nicht gestört werden.

    http://www.geldmachtspass.de/gesetze-und-recht/arbeitsrecht-pause-pausenregelung...

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    aber wenn es genau 6 std sind muss es doch keine pause sein?! erst bei mehr als 6.... sollte mit dem chef ggf nochmal besprochen werden....

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Genauer: NACH 6 Std. Arbeitszeit muss eine Pause gewährt werden.

  • 1
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Das Arbeitszeitgesetz beantwortet Deine Fragen.

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    Wenn ich mir sicher gewesen wäre, das ich das inhaltlich wirklich richtig verstanden habe und es nicht einfach nach meinem Wunsch interpretiere, hätte ich die Fragen hier nicht gestellt.

    Ich wollte vor einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber nur sicherstellen, dass ich weiß, was ich da tue .... Die Antwort war da nicht hilfreich ;(

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    Das tut mir leid.

  • 0
    Antwort von ProfessorXx ProfessorXx

    Hallo, Zu 1.: Er ist gesetzlich verpflichtet dazu, den er hat seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer genüge zu tun. Die strikte Einhaltung der Pausen (RUHE-/Erholungs-zeiten) schreibt das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) vor, NICHT der Arbeitgeber (also nicht per Arbeitsvertrag)! Eine Pause ist eine Ausetzung der Arbeit zur geistigen und physisischen Erholung, von mehr als 15 Minuten. "Pausen" von weniger als 15 Min. sind Arbeitszeitunterbrechungen (z.B. Toilettengang, mal eben Kaffee holen, etc.), welche Lohnrechtlich keine Relevanz haben -sprich: Müßen bezahlt werden. Zu 2.: Hier kommt es u.a. darauf an, ob der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter/in hat. Über 10 muß er entsprechende Sozialräume zur Verfügung stellen (diese dürfen nicht für Büro- oder andersartige Arbeiten genutzt werden - auch nicht kurfristig). Ebenso dürfen sie innerhalb der Beschäftigungszeiten nicht verschlossen sein. Pausen, welche regelmässig arbeitstechnisch unterbrochen ("gestört") werden (z.B. mal eben eine Arbeit verrichten), sind KEINE Pausen, da sie nicht zur Erholung der Arbeitskraft dienen, sie müßen bezahlt werden! Ferner sind solche Unterbrechungen nur in extrem dringlichen Fällen z.B. bei Feuer/Wasser, etc. erlaubt, zur Schadensabwehr. Fälle von (angeblicher) 'eiliger Natur', sind eindeutig NICHT Unterbrechungswürdig, da sie in die Planungsgestaltung des Arbeitsgebers fallen. Heißt also, dass der Arbeitgeber eben besser planen muß! Es ist ratsam in Zukunft, den Arbeitgeber, auf die gesetzlichen Bestimmungen (höflich unter Verweis des Erholungszweckes) hin zuweisen. Im Wiederholungsfall, nach dem Hinweis, sollte man auf Nachholung der Pause bestehen (die Unterbrechungszeit hinten anhängen, um eine UNgestörte Pause von 30 Min. zu erhalten) oder auf Bezahlung bestehen. Selbst, wenn sie Bezahlt wird, dürfen Unterbrechungen nur Einzelfälle sein und nicht täglich! Sonst würde der Charakter der Pause (Ruhe-/Entspannung) nicht mehr gegeben sein. Es empfiehlt sich in einer Arbeitnehmer-Organisation(Gewerkschaft) einzutreten (falls noch nicht), um bei eventl. Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber, welche gerichtlich geklärt werden müßen, einen "starken Hintergrund" zuhaben. Zudem ist dann der Gerichtsgang kostenfrei und meist lenken die Arbeitgeber dann eher ein, weil sie die Aussicht auf Erfolg des Arbeitnehmers "besser Einschätzen".

    Literatur: Du kannst z.B. bei >google< 'arbeitszeit reglung' eingeben und dort dann die angebotenen, entsprechenden Seiten durchblättern/ausdrucken oder im ARBEITZEITGESETZ (ArbZG) einsehen. Viele Arbeitsgerichte veröffentlichen auf ihre Webseite Urteile. Beim Bundesarbeitsgericht (BAG, in Erfurt) kannst Du auf deren Webseiten Urteile aus vergangenen Jahren raussuchen, lesen, ausdrucken. Ferner kann es auch nützlich sein mal einen Blick auf Sozialgerichts-Seiten zu sehen, wie das Bundessozialgericht (BSG, in Kassel), da Manches auch dort entschieden wird, was man eigentlich im Bereich des ArbG vermutet. Desweiteren bietet das > juraforum.de < recht gute Informationsbasis. Viel Erfolg!

  • 0
    Antwort von DerIng DerIng

    Eigentlich sollte dies im Arbeitsvertrag geregelt sein. Gesetzlich sollte diese nicht notwendig sein. Vorschlag: wenn Dein Arbeitgeber eine Pause haben möchte - was auch nicht schecht ist - dann mache sie. Aber Du solltest darauf bestehen, dass diese nicht unterbrochen wird. Verlasse doch einfach Deinen Arbeitsplatz und gehe woanders hin. Wie Du Deine Pause machen möchtest, dass kann Dir Dein Arbeitgeber nicht vorschreiben - sie wird ja auch nicht bezahlt.

  • 0
    Antwort von OlleNudel OlleNudel

    Also hier kann man das auch gut sehen: Es ist gar nicht so einfach mit der Auslegung dieser Pausenregelung.

    Da mein Arbeitsplatz gefördert wird, haben da auch noch andere das Sagen. Von ganz oben heißt es: 6 Stunden und Basta!

    Also Stosszeiten an meinem Arbeitsplatz sind 9 Uhr - 12:15 Uhr - 15:15 Uhr - 18:15 bis ca. 19 Uhr.

    Durch die Regelung meines AG sieht das so aus: ich komme in der 1. Schicht von 9-15:30 Uhr statt von 9-15 oder 9:30-15:30Uhr also bin ich genau zu den meisten Stoßzeiten da. 2. Schicht: ich komme um 12:30-19:00Uhr statt 13-19 bzw. 12-18:30Uhr ... also bin ich wegen der Pausenregelung auch wieder genau zu den Stoßzeiten da.

    Ich denke mir, wenn mich mein AG zu diesen Zeiten braucht, sollte er den Arbeitsvertrag anpassen und korrekt bezahlen. Ich fühle mich ausgenutzt...

  • 0
    Antwort von ereste ereste

    Ja, darf er. Wenn es keine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Pausenregelung gibt, dann gilt direkt das Arbeitszeitgesetz - und wenn es doch betriebliche Regelungen gibt, dann dürfen die dem Gesetz nicht widersprechen.

    Im Gesetz heißt es: niemand darf mehr als 6 Stunden beschäftigt werden ohne eine Pause von 30 Minuten (§4 ArbZG). Nun ist es ja so, dass du genau 6 Std. arbeitest. Über diesen Punkt könnte man reden. Sobald du aber 1 Minute oder 20 Sekunden länger da bist als 6 Stunden - was das wirklich Realistische ist -, muss er dir die 30 Minuten abziehen!

    Die Pause hat nichts damit zu tun, ob es einen Pausenraum gibt. Du kannst dich ja in der Pause frei bewegen, z.B. weggehen oder ein Schild an die Tür machen oder den Leuten sagen: komm nachher wieder.

    Ich kenne das Problem, wenn man am Arbeitsplatz bleibt und habe es deshalb immer so gemacht, dass ich während der Pause das Haus verlassen habe.

    Kommentar von ereste eresteereste

    Wie wäre eine andere Idee, über die du mit ihm verhandeln könntest?

    Die Arbeitszeit wird an 4 Tagen etwas gekürzt (ohne Pause) und an einem Tag dafür verlängert (mit Pause), sodass die Wochen-Arbeitszeit wieder mit 30 Std. hinkommt?

  • 0
    Antwort von neca86 neca86

    es ist im arbeitsrecht festgehalten dass du bei mehr als 6 std ne halbe std (unbezahlt) pause nehmen musst, dir dein arbeitgeber sie aber auch ebenso gewähren muss

    solange du unter 6 std arbeitest musst du eigentich keine pause nehmen

    wenn du pause nimmst hast du auch ein anrecht auf erholung (also nicht weiterarbeiten nebenbei)

    hier ist ein beispiel für einen link http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitspausen.html :)

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    Danke, diese Seite hatte ich schon gefunden. Aber es ist halt strittig, ob nun nach genau 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause gemacht werden muss, oder erst etwas später, wenn die 6 Stunden deutlich überschritten werden. Ich finde das Sprachlich nicht sehr gelungen!

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    http://www.mawilog.de/fachuebergreifendes/rechtsgrundlagen/arbeitszeitschutzgesetz

    hab ich noch gefunden mit wortlaut des gesetzestextes - das heißt für mich wenn du mehr als 6 std arbeitest...würde da nochmal mit dem chef reden ...und bis es was neues gibt deine pause machen und aber auch als solche nutzen und dich erholen/nicht arbeiten

  • 0
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    die Pause von 30 Minuten ist gesetzlich vorgeschrieben. Und in dieser kannst Du auch spazierengehen, so kann Dich niemand stören

  • 0
    Antwort von inzwi inzwi

    Eine Pause ist m. W. nach erst nach 6 h Arbeitszeit ges. vorgeschrieben. Du brauchst also gar keine Pause zu machen. ;)

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    Ah, ja! genau das hatte ich gemeint ... also habe ich das richtig verstanden. Danke sehr!

  • 0
    Antwort von OlleNudel OlleNudel

    Aber muss ich nicht eigentlich erst ab meinetwegen 6 Stunden und 5 Minuten Arbeitszeit eine 30 minütige Pause machen?

    Erschleicht sich mein Arbeitgeber da 30 Minuten kostenlose Arbeitszeit von mir?

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    so verstehe ich das auch, aber 6 std sind halt grenzwertig was die pause angeht. sprich mal mit deinem arbeitgeber darüber, dass es dir lieber wäre ohne pause (und das gesetz ja nur bei mehr als 6 std eine zwingend vorschreibt).

    ansonsten: einfach in der pause nicht weiterarbeiten. geh spazieren, setz dich raus in die sonne, ... ich denke nicht dass er da arbeitszeit erschleichen will, spätestens wenn du da wirklich pause machst hat er da ja nichts mehr von

    Kommentar von OlleNudel OlleNudel

    Guter Hinweis - danke sehr!

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn dein Arbeitstag 6 Stunden hat, brauchst du gar keine Pause, die Pausenregelung ist ei Wunsch des Chefs. Macht aber keinen Sinn.

  • 0
    Antwort von turalo turalo

    Pausen sind vorgeschrieben.

    Du mußt ja nicht am Platz bleiben, Du kannst ja auch rausgehen und einen Spaziergang machen oder sonst was.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.