in meinem Arbeitsvertrag steht bei "Arbeitszeit" nur: "die Arbeitszeit richtet sich nach Betriebs- und Kundeninteresse im Rahmen der gesetzlichen Grenzen"
nun ist es häufig so, dass wir wg. Veranstaltungen ohne freien Tag und auch Sonntags durcharbeiten müssen. Einen Ausgleichstag oder Überstunden abfeiern dürfen wir trotzdem nicht (die Stunden werden auch nicht ausgezahlt - die Überstunden die die Stechuhr anzeigt werden einfach alle paar Wochen gelöscht aber auch innerhalb dieser Zeit dürfen sie nicht abgefeiert werden)
Wenn also eine Veranstaltung ist kann es sein, dass wir 2 Wochen lang 7 Tage die Woche durcharbeiten - in der Woche davor und danach haben wir halt dann ganz normal wieder einen freien Tag und den Sonntag.
Ist das rechtlich zulässig? wo liegen die Grenzen? ich habe mal gelesen, 48 Std./Woche ist die gesetzliche Grenze - aber ist das auf den Durchschnitt im Jahr zu sehen oder wie?
ja das ist wohl das beste - nur kann ich das erst machen, wenn ich einen andere Job gefunden habe, sonst bin ich meinen Job wohl los. Verjährt sowas oder wie lange kann ich zum Anwalt damit?
Ansprüche aus Arbeitsverhältnisses verjähren nach 3 Jahren.