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Arbeitszeit - ist das rechtlich erlaubt?

Frage von meedy24 meedy24

in meinem Arbeitsvertrag steht bei "Arbeitszeit" nur: "die Arbeitszeit richtet sich nach Betriebs- und Kundeninteresse im Rahmen der gesetzlichen Grenzen"

nun ist es häufig so, dass wir wg. Veranstaltungen ohne freien Tag und auch Sonntags durcharbeiten müssen. Einen Ausgleichstag oder Überstunden abfeiern dürfen wir trotzdem nicht (die Stunden werden auch nicht ausgezahlt - die Überstunden die die Stechuhr anzeigt werden einfach alle paar Wochen gelöscht aber auch innerhalb dieser Zeit dürfen sie nicht abgefeiert werden)

Wenn also eine Veranstaltung ist kann es sein, dass wir 2 Wochen lang 7 Tage die Woche durcharbeiten - in der Woche davor und danach haben wir halt dann ganz normal wieder einen freien Tag und den Sonntag.

Ist das rechtlich zulässig? wo liegen die Grenzen? ich habe mal gelesen, 48 Std./Woche ist die gesetzliche Grenze - aber ist das auf den Durchschnitt im Jahr zu sehen oder wie?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Im Arbeitszeitgesetz stehen die gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten. IdR 8 Stunden pro Werktag, max. jedoch 10 Std., wenn es vorübergehend ist. Zudem müssen die Stunden ausgeglichen werden und für Sonntage muss es zusätzlich freie Ersatztage geben.

    Verfallen lassen ist mit Sicherheit nicht rechtens. Lass dir deine Stundennachweise mtl. aushändigen. Sie sind Bestandteil deiner Abrechnung und geh damit zum Anwalt.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    ja das ist wohl das beste - nur kann ich das erst machen, wenn ich einen andere Job gefunden habe, sonst bin ich meinen Job wohl los. Verjährt sowas oder wie lange kann ich zum Anwalt damit?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Ansprüche aus Arbeitsverhältnisses verjähren nach 3 Jahren.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Na ja, die Ersatzruhetage scheinen hier ja gegeben zu werden. Meedy schreibt, dass es anschliessend wieder arbeitsfreie Werktage gibt. Der Ersatzruhetag muss ja kein "zusaetzlicher" freier Tag sein (zusaetzlich zu was auch immer) sondern lediglich ein arbeitsfreier Tag, der kein Sonn- oder Feiertag sein darf. Das scheint hier mit "dann ganz normal wieder einen freien Tag und den Sonntag" erfuellt zu werden.

    Die 14 Tage Fenster fuer den jeweiligen Ersatzruhetag scheinen auch eingehalten zu werden.

    Die gesetzlich hoechstzulaessigen Arbeitszeiten muessen aber natuerlich eingehalten werden und die Verguetung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    moment moment! - ERSATZruhetag - da verstehe ich doch einen Tag der dann als Ausgleich für den Sonntag gilt, oder? - den normalen freien Tag, den ich nach den 14 Tagen durcharbeiten bekomme, hätte ich ja ohnehin normal jede Woche, weil ich ja Samstag arbeiten muss! das kann doch nicht sein, dass das dann als Ausgleich gilt, wenn es gar kein Ausgleich ist!???

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Der Gesetzgeber geht von einer 6 Tage Woche aus. 6 Tage wird gearbeitet und am 7. (dem Sonntag) nicht. Wird an dem Sonntag doch gearbeitet, gibt's dafuer innerhalb der auf diesen Sonntag folgenden 13 Tage zusaetzlich zu dem Sonntag noch einen weiteren freien Tag. Hast du den aber sowieso schon (weil irgendein Werktag innerhalb dieser 13 Tage ohnehin arbeitsfrei ist), ist damit der gesetzlichen Vorschrift bezueglich des Ersatzruhetages Genuege getan.

    Arbeits- oder tarifvertraglich kann aber natuerlich fuer dich Guenstigeres vereinbart worden sein.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    na toll :-( ist ja wohl ech ein Witz - Gesetzgeber geht von 6 Tage-Woche aus! dachte mal man arbeitet um zu leben und nicht umgekehrt :-(

    Danke auf jeden Fall für die Info!

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Bist du in der Eventbranche tätig, ist das üblich.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    nein bin ich nicht, bin im Verkauf

  • 1
    Antwort von printdrinker printdrinker

    Ich glaube das hier könnte dir behilflich sein: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

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    Antwort von Wenne Wenne

    Auskünfte darüber stehen im Arbeitszeitgesetz

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

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    Antwort von diroda diroda

    70 Std. pro Woche ist eine gesetzliche Grenze. Für Überstunden (mehr als 40 Std.) müßt ihr frei oder sie ausbezahlt bekommen. Die Überstunden können auch auf einem Arbeitszeitkonto angespart werden.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Woher hast du das? Wiederspricht ja dem Arbeitszeitgesetz!

    Kommentar von meedy24 meedy24

    heißt das, auch wenn in meinem Vertrag kein Stunden stehen, zählt alles über 40 Std. als Überstunden? Wo steht das?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Wenn du einen derart schwammig formulierten Arbeitsvertrag unterzeichnet hast wäre es gut, wenn wenigstens ein Tarifvertrag existieren würde. Ansonsten steht in deinem Vertrag ja immerhin "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen". Also wenn du Pech hast, sind in deinem Gehalt 48 Wochenstunden enthalten. Nichts desto trotz kann der AG nicht einfach Stunden löschen und schon gar nicht die Arbeit an Sonntagen unter den Tisch fallen lassen.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    es exisitiert natürlich kein Tarifvertrag. Wir bekommen auch keine Sonntagszuschläge oder sonst irgendwas. In jedem Fall ich hab schon ohne dass irgendein Event ist jeden Tag 9 Std. - allerdings zieht die Stechuhr (was auch auf dem Stempelnachweiszettel steht) jeden Tag 30 Minuten Mittagspause ab, die ich meist nicht nehmen kann. Aber selbst wenn ich sie nehmen könnte wären es immer noch 8,5 Std. - also nicht vorrübergehend, sondern immer. Einen Tag die Woche sind es sobar 11 Std. bzw. bei Mittagspause 10,5

    Danke auf jeden Fall für die Info!

    Kommentar von meedy24 meedy24

    ach so: alles nur wenn ich nicht früher anfangen oder länger bleiben muss - aber das muss ich auch oft, weil ich noch Kunden habe oder ich kann früh ja auch nicht auf die letzte Minute kommen - also das kommt auch noch dazu.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Da kann ich dir nur recht geben ralosaviv.

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    Antwort von musicfaen musicfaen

    Sowas ist eigentlich unmenschlich, denn in einem Gesetz steht, dass auf 5 hintereinander folgende Arbeitstage 2 frei Tage kommen müssen

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    In welchem Gesetz soll das stehen?

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