Situation: Mein Arbeitsort ist 350 km vom Wohnort entfernt und ich habe eine Zweitwohnung, die nur 2 km vom Arbeitsort weg ist.. Über das Wochenende fahre ich mit dem PKW (Dienstwagen) nach Hause. Es entstehen mir also keine Kosten für Familienheimfahrten.
Ich fahre montags um 5:30 h daheim ab und begebe mich direkt zum Arbeitsort, den ich ca. 9:00-9:30 erreiche. Die Zweitwohnung suche ich also erst am Montagabend auf.
Am Freitag verlasse ich die Zweitwohnung morgens und gehe zur Arbeitsstelle, von wo ich am Nachmittag direkt, also ohne die Zweitwohnung noch einmal aufzusuchen, nach Hause fahre.
Frage: Erkennt das Finanzamt die Fahrt am Freitag vom Arbeitsort nach Hause und der Rückweg am Montag früh als Arbeitsweg an (Werbungskosten). Oder zählt es als Familienheimfahrt, was sich nicht steuermindernd auswirkt?
Hintergrund: Der private Nutzungsanteil für den Dienstwagen wird pauschal versteuert. Wenn ich eine Strecke pro Woche, also 350 x 52 km, als Arbeitsweg in den Werbungskosten geltend machen kann, wirkt sich das steuermindernd aus. Zumindest ist das im WISO-Sparbuch so.
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