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"Arbeitswechselsperre" umgehen

Frage von glueckskeks91 glueckskeks91

Hallo alle miteinander, mein Freund arbeitet seit langem bei der Firma XYZ. Nun steht schon seit einiger Zeit fest, dass sein Werk geschlossen wird. Was genau mit dem Werk geschieht steht noch nicht genau fest. Erstmal ist es ein eigenständiges Werk, doch wenn sich kein Käufer dafür findet, werden einige Arbeiter auf andere Werke aufgeteilt und andere landen auf der Straße.Oder wenn sich ein Käufer findet, und der in buxdehude sein neues Wekr gründen will, dann müssen die halt auch dort hinziehen. Mein Freund hat sich nun natürlich umgesehen nach neuen Arbeitsstellen. Aber nur in der Firma XYZ selber, da er auf die Betriebsrente nicht verzichten möchte. Endlich hatte er eine Stelle gefunden, die ihn auch anhmen würde wollen. Doch dann ruft ihn heute sein neuer Arbeitsgeber an und sagt: Tut mir leid, wir würden sie gerne nehmen. Doch es geht nicht. Ihr Werk hat eine Sperre errichtet. Es können keine Mitarbeiter das Werk verlassen. Zumindestens nicht außerhalb von der Firma XYZ,da ist es denen egal. Doch sobald man innerhalb von der Firma XYZ wechselt geht das nicht. Klar man will das nicht alle abhauen und das Werk komplett den Bach runtergeht. Doch das Werk wird eh dicht machen. Also stürzt man die arbeiter absichtlich in den Abrgrund. Hat jmd Erfahrung damit und jmd eine Idee wie man die Sperre umgehen kann? LG

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Antworten (2)

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Mich macht der Begriff Arbeitswechselsperre stutzig. Ich vermute sehr stark dass in Folge der Turbulenzen, im Werk Ihres Freundes, ein geordneter Weiterbetrieb oder eine geordnete Abwicklung sichergestellt werden soll. Will der Arbeitgeber das Werk schließen und Arbeitsplätze abbauen, oder Arbeitnehmer versetzen, muss er mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verhandeln. Ihr Freund ist gut beraten sich an den Betriebsrat zu wenden, seinen Fall zu schildern und den Betriebsrat mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen. Der zuständige Betriebsrat hat bei Einstellungen mitzubestimmen! In einem Interessenausgleich kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber festlegen dass interne Mitarbeiter bevorzugt eingestellt werden, betriebsbedingte Kündigungen das letzte Mittel sind.

    Erzwingen lässt sich der Wechsel nicht, selbst wenn der künftige Chef Ja gesagt hat. Das Ja wird er mit Sicherheit nicht gegen den Willen der Standortleitung oder gar der Konzernleitung aufrecht erhalten.

    Bevor Ihr Freund auf der Straße sitzt muss gemäß Interessenausgleich vorgegangen werden, im Falle von betriebsbedingten Kündigungen hat eine Sozialauswahl zu erfolgen. Erst wenn die betriebsbedingte Kündigung kommt wird es wirklich brenzlig.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Ein klärendes Gespräch mit den Vorgesetzten und den Betriebsrat führen.

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