drusilla79 am 31.08.2009 um 8:18 Uhr
Ich hätte da ein Problem und zwar bin ich im Moment noch berufstätig und mein Vertrag läuft ende September aus. Ich weiß aber nicht ob er verlängert wird. Da ich aber eine super chance woanders anzufangen habe, aber erst als Praktikum und ich mir die aber nicht entgehen lassen will, weiß ich nicht wie ich es machen kann das ich mein Praktikum sofort beginnen kann und nicht mehr dort zur arbeit gehen muß,ohne das das amt mir alles streicht.
Kann mir evtl jemand helfen.
LG

Du solltest in deiner Firma nachfragen,ob der vertrag verlängert wird,wenn nicht,sollte man sich 3 Monate vor Vertragsablauf beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Gib dass als Grund deinerFrage an und du weißt schnell wie es weiter geht.Eigentlich müsste das aber auch dein Chef wissen dass du zum Arbeitsamt musst
Wenn das Praktikum vielleicht nur ein paar Tage dauert und es dir nicht bezahlt wird, dann kannst du, falls vorhanden, Resturlaub machen oder Überstunden absetzen. So hast du 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Viel Glück!!

Ich weiß zum Beispiel von einem Fall in einer Münchner Großbank, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, zwei Monate vor Ablauf der Beschäftigungszeit sich zu entscheiden, ob verlängert wird oder nicht. Ich denke, dies gilt auch für alle anderen Unternehmen. Wenn du jetzt noch keinen Bescheid hast, ist davon auszugehen, dass du nicht weiter beschäftigt wirst. Muss aber nicht sein. Die zwei Monats-Pflicht hat der Gesetzgeber wegen der schnellsmöglichen Arbeitslosmeldung beim Amt erlassen. Viel Glück.
Das Amt streicht sowieso. Die zahlen nix, wenn Du dich arbeitslos meldest und direkt ein Praktikum machst. Denn dann stehst Du defacto für eine Vermittlung nicht zur Verfügung. Könnte ja theoretisch sein, die Vermitteln dir sofort einen Job, ohne Praktikum. Ein Praktikum zahlen die idR erst, wenn Du ein paar Monate arbeitslos warst.