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Arbeitswagen zum heimfahren

Frage von denis25 denis25

Hi, ich arbeite im kundendienst mir arbeitswagen bislan könnte ich haimfahren damit ist auch vetraglich so geregelt . Ag will das ändern kann er das einsetig oder kann ich das irgendwie anfechten .?

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wnn das vertraglich geregelt ist, wäre das ei ne Änderungskündigung. Das geht natürlich, stellt dich aber schlechter. Müsste irgendwie abgegolten werden.

    Kommentar von denis25 denis25

    so empfinde ich es auch ich hätte womöglich gar nicht erst angenohmen es war ein + punkt für mich.nun will Ag einfach einsetig das ändern . ist ärgerlich im nachhinein .

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    Der Wagen gehört deinem Arbeitgeber. Somit kann er damit auch machen, was er will. Und wenn er will, dass abends seine Fahrzeuge auf seinem Hof stehen, dann ist das so. Hier gibt es kein Mitspracherecht des betriebsrates oder Anfechtungsmöglichkeiten deinerseits. Wie du zum Arbeitsplatz kommst, ist generell dein persönliches Problem. Und du selber musst auch dafür eine Lösung finden. Ausnahme: Wenn dir im Arbeitsvertrag ein Firmenwagen zugesichert wurde, dann ist dies auch einzuhalten. Wenn es in einem Vertragszusatz verankert ist, so sollte geprüft werden, wie hier die Verbindlichkeit hinterlegt ist und ob dieser Zusatz gekündigt werden muss.

    Kommentar von denis25 denis25

    doch das ist so im Arbeitsvertrag festgehalten Ag will das ändern es geht um mehrere Kollegen .er hat uns bekanntgegeben da er das auch mit betriebsrat geregelt hat . es handelt sich um eine grosse firma nicht um ein mann betrieb wo alles dem AG gehört . da fühlen wir und ein bischen hintergangen vom betriebsrat .zumindest hätte dieser uns informieren müssen bevor er abnickt .wenn er nicht eine lustreise bekommen hat wie vw vor ein paar jahren .

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    Antwort von almmichel almmichel

    Das ist ein entgegenkommen deines AG gewesen. Du hast darauf keinen Rechtsanspruch.

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    Antwort von marilda marilda

    Wieso könntest du das Anfechten. Das Auto ist gedacht um deine Arbeit ausführen zu können. Dein Arbeitgebr hat dir bis jetzt die Fahrt hin und zurück bezahlt und erleichtert. Auch er muss jetzt sparen. Oder würdest du lieber weniger Stunden Arbeiten oder dein Job verlieren.

    Kommentar von denis25 denis25

    z.b es ist von anfang an Vertraglich so vereinbart womöglich hätte ich sonst nicht unterschrieben .

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    Antwort von Sygowski Sygowski

    Kannst nichts machen. Denn dem Arbeitgeber gehört ja auch das Fahrzeug. Zudem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Dir einen Firmenwagen für den Arbeitsweg zu stellen. Der Arbeitnehmer ist für Anfahrt und Abfahrt nach Hause, selbst verantwortlich.

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    Antwort von netzotto netzotto

    Gibt nur Ärger. Vertragsänderung wäre erforderlich zumindest für diesen Teil, wenn das nicht erfolgt, würdest du das ja dulden, darauf könnte sich der AG dann wieder berufen. Alles steuerliche Probleme.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Arbeitgeber hat erkannt, dass die Überlassung eines Fahreugs an Mitarbeiter für den privaten Weg von und zur Arbeit ein steuerliches Problem bereitet! Eine andere Lösung für Sie wäre möglich, würde für Sie aber schmerzliche Einbußen bedeuten (1 %-Regelung!). Da kommt das "Heiligs Blechle" verdammt teuer!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Äver Freud´määt et doch!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die 1% Regelung gilt ja nicht für einen Werkstattwagen. Es ist ein reines Arbeitsgerät, wie will er das Fahrzeug denn privat nutzen?

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Mein Wagen ist auch ein Arbeitswagen mit eigenem Büropaket für den linken Fondsitz. Ich nutze den aber ganz schön intensiv privat!

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