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Arbeitsverweigerung bei zu spät gezahltem Gehalt!

Frage von biene24 biene24

Mein Mann arbeitet seit Juli 2007 in einem relativ kleinem Betrieb. Seit knapp einem Jahr wird das Gehalt zu spät gezahlt! Laut Arbeitsvertrag wird das Gehalt am 01. und am 15. jedes Monats gezahlt! Zu diesen Daten haben wir es aber nie auf dem Konto, sondern immer erst ca eine WOche später! Mein Mann hat dies nun schon mehrere Male beim Chef angesprochen! ABer bisher wurde nichts dagegen unternommen! Mein Mann hat nun "angedroht" das wenn es beim nächsten Zahltermin nochmal vorkommt, das er so lang seine Arbeit verweigert bis das Geld auf dem Konto ist. Ist mein Mann da im REcht? Oder kann er deshalb gekündigt werden???

Denn auch wir müssen Dinge wie Miete usw zahlen! Und die fragen nunmal nicht danach wann das Gehalt drauf ist!

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Antworten (9)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ihr Mann ist im Recht, der Arbeitgeber verhält sich nicht vertragsgemäß.

    Arbeitsverweigerung ist dennoch nicht die geeignete Reaktion!

    Ihr Mann sollte seinen Arbeitgeber schriftlich abzumahnen.

    Ihr Mann sollte den Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern den Lohn künftig wie vertraglich vereinbart zu zahlen. Weisen Sie darauf hin dass Sie beim nächsten Zahlungsverzug dem Arbeitgeber die entstehenden Kosten in Rechnung stellen werden. Das Mahnschreiben sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

    Reagiert der Arbeitgeber nicht wie erhofft, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

    Hier ein nützlicher Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchLohnrueckstandArbeitnehmer...

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Man kann tatsächlich ndie Arbeit verweigern. Dein MAnn müsste aber vorher den AG schriftlich "abmahnen". Ich würde hierzu aber eine rechtsauskunft beim Arbeitsamt einholen. die geben in solchen Fällen auch telefonisch Rat. Hab ich auch schon mal in dem gleichen Fall nachgefragt.

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    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Sooo einfach ist das nun doch nicht. Zwar hat ein Arbeitnehmer ein sog. Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitskraft, aber da sollte ein kompetenter Anwalt beraten.

    Dabei kann man so viel falsch machen, dass das ganz schnell zu einer fristlosen Kündigung führt.

    Ihr könnt dem Chef auf jeden Fall die Kosten, die durch verspätete Zahlung entstanden sind, in Rechnung stellen.

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    Antwort von biene24 biene24

    Ich habe meinem Mann auch gesagt, das ich damit vorsichtig wäre zwecks Arbeitsverweigerung! Somal wir auf diese Arbeit angewiesen sind. Und eine Kündigung können wir echt nicht gebrauchen.

    Das mit den 2 mal Zahlungen ist hier relativ normal! Spricht ja auch nichts dagegen.

    Uns ärgert es halt, das der Arbeitnehmer alles mögliche von seinen Angestellten verlangt und es dann selbst nicht mal auf die Reihe bekommt pünktlich zu zahlen!

    Hoffnung habe ich ja noch das es zum nächsten Termin pünktlich kommt.

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    Antwort von biene24 biene24

    Kleineperle, es bekommt aber nunmal leider nicht jeder soviel Geld das man sich das so einrichten kann! Somal die Vermieterin sehr kulant ist und da weniger Probleme macht. Aber es gibt ja auch andere Zahlungen, und auch sehr harte die das überhaupt nicht interessiert ob du dein Geld pünklich hast oder nicht! Wie Finanzamt oder so. Und ich finde es eine Frechheit das der Arbeitgeber ständig behauptet er überweist pünklich. ABer selbst die bei der gleichen Bank haben es nicht immer pünklich, und die haben es ja als erstes!

    Allen anderen vielen Dank, für die hilfreichen Antworten! Wir werden jetzt erstmal schauen wie wir es am besten handhaben.

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    Antwort von latifa86 latifa86

    Ich verstehe euren Ärger, aber nicht zur Arbeit zu gehen kann gefährlich werden. Es kann sogar, gerechtfertigt, zur Kündigung kommen. Schließlich kommt das Geld ja auch an, zwar eine Woche später aber es kommt an. Wie wärs denn, wenn dein Mann einfach nochmal IN RUHE mit dem Chef spricht und die Situation darstellt, dass er ja auch seine Miete etc. zahlen muss und dass etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn sich der Chef immer noch quer stellt sollte dein Mann mit dem Anwalt drohen. Denn eigentlich hättet ihr Anspruch auf Verzugszinsen.

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    Antwort von Lilly2643 Lilly2643

    Dass das Gehalt in zwei Raten bezahlt wird habe ich auch noch nicht gehört.

    Viele, die am 1. anfangen zu arbeiten, bekommen das Geld erst am 15. des nächsten Monats, also nach 6 Wochen ausgezahlt.

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    Antwort von kleineperle kleineperle

    Ich denke das Arbeitsverweigerung ein Kündigungsgrund ist. Ausserdem kommt das Geld ja. Da es ja schon eine ganze Weile immer eine Woche später kommt, kann man es sich doch so einrichten, daß am 1. genug für die Miete e.t.c. da ist. Aber zur Sicherheit kann man ja auch mal einen Anwalt fragen.

    Kommentar von latifa86 latifa86latifa86

    stimmt, da hast du eigentlich recht

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    Antwort von honoria honoria

    So weit ich weiß, ist das kein Grund er müsste dann eher mal vors Arbeitsgericht... aber ohne Gewähr

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