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arbeitsvertrag/vertragsverlängerung

Frage von lookatme lookatme

hallo!!!

ich habe gestern erfahren, dass ich jetzt nach 2 jahren fest eingestellt werde...

mein befristeter vertrag läuft bis 19.11.2010 nun meinte meine cheffin, dass ich keinen neuen vertrag kriege

sie meinte wenn ich meine nächste gehaltsabrechnung bekomme gilt der vertrag als festvertrag...

ist das normal??? ist das alles so in ordnung???

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von amysoni amysoni

    Das ist so in Ordnung, einen neuen Vertrag kriegst du nicht. Ich hatte auch bereits 2 befristete Arbeitsverträge. Wenn der Chef nicht am letzten Tag sagt, ok das wars, dann wandelt sich der befristete automatisch in einen unbefristeten Vertrag um!

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Wenn Du am 20.11.10 arbeiten gehst und Dich niemand nach Hause schickt, wird aus Deinem befristeten AV automatisch ein unbefristeter AV. Da brauchst Du keinen neuen AV, wenn alle anderen Parameter gleich bleiben (Urlaub, Stunden etc.).

  • 3
    Antwort von yggde yggde

    Das ist in der Tat rechtens so. Die Laufzeit eines befristeten Vertrages ist auf 2 Jahre begrenzt. Bei Weiterbeschäftigung über diesen Zeitraum hinaus, wandelt sich der befristete automatisch in einen unbefristeten Vertrag um.

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    Antwort von VioletteRose VioletteRose

    Wenn das Dienstverhältnis über den 19.11 hinaus geht, dann bist du unbefristet beschäftigt! Du solltest dennoch auf einen Vertrag pochen, damit du was in der Hand hast, sollte es mal Probleme geben! Alles Gute!

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Hier gilt,was im TzBfG § 15 Abs.5 steht:

    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit,für die es eingegangen ist,oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt,so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert,wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.---

    Es bedarf also keines neuen Arbeitsvertrages, es sei denn,es sollen der eine oder andere Punkt im Arbeitsvertrag zusätzlich geändert werden.

    Es ist alles in Ordnung.

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    Antwort von Gappi7 Gappi7

    Jawoll, das ist so in Ordnung.

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    Antwort von symbolismus symbolismus
    • der vertrag, wird bei fortsetzung deines arbeiten gehens > 20.11. "DE FAKTO" realisiert, also "DE FAKTO" verlängert....
    Kommentar von Gappi7 Gappi7Gappi7

    fotsetzung deines arbeits gehens...?

    rofl
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    Antwort von klaumi klaumi

    Doch, doch das passt schon! Die AG's sind meistens zu faul einen neuen Arbeitsvertrag auszustellen und deshalb wird der befristete Vertag einfach bei Weiterbeschäftigung in einen unbefristeten umgewandelt. Das sollte aber im Deinen Vertrag auch drinstehen!

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    Antwort von dylanz2002 dylanz2002

    Nein, ich denke das ist nicht in Ordnung. Denn in einem Arbeitsvertrag steht ja nicht nur etwas von befristet oder unbefristet ... Also Du solltest schon auf einen ordentlichen Vertrag bestehen. Was ist denn das für eine Firma? Gibt es dort eine Arbeitnehmervertretung?

    Kommentar von yggde yggdeyggde

    Glauben heisst nicht wissen.

    Kommentar von eureka1 eureka1eureka1

    ... aber bringt Punkte!

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Quatsch, wenn alles andere gleich bleibt (Stunden, Urlaub, Lohn etc.) warum sollte man dann einen neuen Vertrag aufsetzen?

    Kommentar von klaumi klaumiklaumi

    Was schreibst du den da für einen Unsinn! Kauf Dir mal ein Buch (BGB) und informiere Dich darüber, bevor Du Deine Weisheiten hier unterbreitest!

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Ich arbeite regelmäßig mit dem BGB und lese auch ständig darin. Scheinbar kennst Du nicht alles.

    Kommentar von dylanz2002 dylanz2002dylanz2002

    Nein, scheinbar kenne ich nicht alles. Schön zu lesen das hier aber umnipotente, allwissende Menschen schreiben. Leider hat noch Niemand die entscheidenden Paragrafen zitiert oder zumindest genannt, die in diesem Fall an zu wenden sind.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    § 611 BGB ff lesen musst Du schon selbst. Der Gesetzgeber hat im BGB nirgends festgelegt, dass Dienstverträge (Arbeitsverträge) schriftlich festzuhalten sind. Somit sind auch Änderungen (Entfristungen) nicht zwingend schriftlich festzuhalten. Zu beachten ist in diesem Fall § 15 Abs. 4 TzBfG.

    Kommentar von dylanz2002 dylanz2002dylanz2002

    Na, geht doch.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    umnipotent schreibt sich aber omnipotent ;-)

    Kommentar von dylanz2002 dylanz2002dylanz2002

    Wie singt BAP: Ne schöne jruus an al die die unvälbar sin ...

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