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Arbeitsvertragsverlängerung (Befristeter Vertrag)

gefragt von QumairaQumaira am 24.06.2008 um 14:41 Uhr

Ich habe 4/2005 einen Arbeitsvertrag angenommen, in einem privaten Haus. Der Arbeitsvertrag wurde 10/2006 verlängert, bis 10/2007. Nun, bekomme ich einen Arbeitsvertrag der bis 3/2009 läuft. Also erst 1,5 Jahre, dann 2mal jeweils 1 Jahresvertrag und nun nur ein halbes Jahr... Wie lange kann und vorallem darf ein Arbeitgeber so handeln?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Sache helfen könnte.


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Quandt
beantwortet von Quandt am 24. Juni 2008 14:47
3x
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Der kann so lange so handeln, wie er möchte. Schick an der Sache ist nur, selbst wenn er ihn nicht verlängert, er ist per Gesetz zu einem unbefristeten geworden! Sogenannte Kettenverträge sind sittenwidrig und nach zweimaliger Verlängerung ist davon auszugehen, dass hier Anwartschaften umgangen werden sollen und da schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Die Frage ist nur, wie sich das Arbeitskima verändert, wenn Du das durchsetzen möchstest. Viel Erfolg! ;-)

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 24. Juni 2008 14:50

Arbeitsklima natürlich, ups!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juni 2008 14:57

DH!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 24. Juni 2008 15:06

Danke, Indy! Ausgeschlafen?!? ;-)


Jokernr1
beantwortet von Jokernr1 am 24. Juni 2008 14:44
1x
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Ich glaube das waren mal 3 oder 4 Verlängerungen die der AG machen durfte, bevor er dir einen festen anbieten MUSS


angelela
beantwortet von angelela am 24. Juni 2008 14:44
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Ich meine das man einen Befristeten Arbeitsvertrag dreimal Verlängern darf und danach muss entwerder ein Unbefristeter her oder das Arbeitsverhältnis beendet werden..


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 24. Juni 2008 14:46
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wie die anderen schon geschrieben haben 3mal zeitvertrag und danach festeinstellung oder entlassen...


Hawaii71
beantwortet von Hawaii71 am 24. Juni 2008 15:03
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Das hatte ich auch,doch der Vertrag kann nicht nach 3/4 mal verlängerung zur Festeinstellung begünstigt werden. Nach 2 jahren kann man nur noch 6 Monate verlängert werden,es besteht keine Pflicht den vertrag zu ändern. Ist ein neues gesetz,frag mal beim Arbeitsamt nach.





chris678
beantwortet von chris678 am 22. November 2008 02:53
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Wieso "glaubt" ihr alle nur? Schaut doch einfach im TzBfG nach, da ist genau geregelt unter welchen Voraussetzungen eine Befristung des Arbeitsvertrages zulässig ist.


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