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Arbeitsvertragsverlängerung (Befristeter Vertrag)

Frage von Qumaira Qumaira

Ich habe 4/2005 einen Arbeitsvertrag angenommen, in einem privaten Haus. Der Arbeitsvertrag wurde 10/2006 verlängert, bis 10/2007. Nun, bekomme ich einen Arbeitsvertrag der bis 3/2009 läuft. Also erst 1,5 Jahre, dann 2mal jeweils 1 Jahresvertrag und nun nur ein halbes Jahr... Wie lange kann und vorallem darf ein Arbeitgeber so handeln?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Sache helfen könnte.

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von Quandt Quandt

    Der kann so lange so handeln, wie er möchte. Schick an der Sache ist nur, selbst wenn er ihn nicht verlängert, er ist per Gesetz zu einem unbefristeten geworden! Sogenannte Kettenverträge sind sittenwidrig und nach zweimaliger Verlängerung ist davon auszugehen, dass hier Anwartschaften umgangen werden sollen und da schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Die Frage ist nur, wie sich das Arbeitskima verändert, wenn Du das durchsetzen möchstest. Viel Erfolg! ;-)

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Arbeitsklima natürlich, ups!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH!

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Danke, Indy! Ausgeschlafen?!? ;-)

  • 1
    Antwort von Hawaii71 Hawaii71

    Das hatte ich auch,doch der Vertrag kann nicht nach 3/4 mal verlängerung zur Festeinstellung begünstigt werden. Nach 2 jahren kann man nur noch 6 Monate verlängert werden,es besteht keine Pflicht den vertrag zu ändern. Ist ein neues gesetz,frag mal beim Arbeitsamt nach.

  • 1
    Antwort von suesszahn suesszahn

    wie die anderen schon geschrieben haben 3mal zeitvertrag und danach festeinstellung oder entlassen...

  • 1
    Antwort von angelela angelela

    Ich meine das man einen Befristeten Arbeitsvertrag dreimal Verlängern darf und danach muss entwerder ein Unbefristeter her oder das Arbeitsverhältnis beendet werden..

  • 1
    Antwort von Jokernr1 Jokernr1

    Ich glaube das waren mal 3 oder 4 Verlängerungen die der AG machen durfte, bevor er dir einen festen anbieten MUSS

  • 0
    Antwort von chris678 chris678

    Wieso "glaubt" ihr alle nur? Schaut doch einfach im TzBfG nach, da ist genau geregelt unter welchen Voraussetzungen eine Befristung des Arbeitsvertrages zulässig ist.

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