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Arbeitsvertrag wurde nach nicht Probezeit nicht verlängert, Schwarzarbeit?

Frage von evileule77 evileule77

Ein Bekannter von mir wurde am 1.05.2011 in einem Betrieb eingestellt, In dem Vertrag steht: " Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wollen die Parteien das Arbeitsverhältnis beiderseits danach unbefristet fortsetzen, ist eine schriftliche Erklärung beider Parteien über die gewünschte Vertragsfortsetzung erforderlich. Wird die Erklärung von beiden Parteien abgegeben, wird das Arbeitsverhältnis als unbefristetes AV fortgesetzt."

Mein Bekannter hatte aber keine Verlängerung unterschrieben. Ist das jetzt Schwarzarbeit?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    nein, wenn er weiterhin bei den sozialversicherungen angemeldet ist und der arbeitgeber lohnsteuer für ihn abführt.

    es bedarf keines schriftlichen vertrages, damit ein vertrag zustande kommt. es reicht schon, dass der arbeitgeber am ersten nach nach ablauf des vertrages die arbeit des arbeitnehmers annimmt. dein bekannter ist jetzt unbefristet angestellt.

    Kommentar von evileule77 evileule77evileule77

    Also gilt das trotz, dass er keine schriftliche Erklärung hat, weil das im Ersten Vertrag ja so festgelegt war, dass es einer schriftlichen Erklärung bedarf...

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    ja, das gilt auch ohne schriftlichen vertrag.

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    Antwort von dollgar dollgar

    nö, aber er sollte die schriftliche form erbitten

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