Ein Bekannter von mir wurde am 1.05.2011 in einem Betrieb eingestellt, In dem Vertrag steht: " Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wollen die Parteien das Arbeitsverhältnis beiderseits danach unbefristet fortsetzen, ist eine schriftliche Erklärung beider Parteien über die gewünschte Vertragsfortsetzung erforderlich. Wird die Erklärung von beiden Parteien abgegeben, wird das Arbeitsverhältnis als unbefristetes AV fortgesetzt."
Mein Bekannter hatte aber keine Verlängerung unterschrieben. Ist das jetzt Schwarzarbeit?
Also gilt das trotz, dass er keine schriftliche Erklärung hat, weil das im Ersten Vertrag ja so festgelegt war, dass es einer schriftlichen Erklärung bedarf...
ja, das gilt auch ohne schriftlichen vertrag.