gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Arbeitsvertrag-Wer kennt sich aus?

gefragt von bulli66bulli66 am 13.09.2008 um 9:53 Uhr

Meine Frau fängt zum 01.10.08 eine neue Stelle als Bäckereifachverkäuferin an. Jetzt hat Sie gerade eben den neuen Arbeitsvertrag per Post erhalten den Sie Unterschreiben und wieder zurückschicken soll. Soweit o.k. Aber da stehen einige Klauseln drin, die mich etwas irritieren. 1. Der Vertrag ist auf ein halbes Jahr befristet, und wird es danach wieder. Insgesamt drei mal. 2. Kein Urlaubs bzw. weihnachtsgeld da ja der Vertrag befristet ist. Auch keine weiteren finanzielle Vergütungen 3. Bei Urlaub wird nur 85% des Gehaltes bezahlt.

Ist dies so jetzt normal in den Arbeitsvertägen von heute? Ich bin selbständig und meine Frau ist seit vielen Jahren Hausfrau

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.012 Arbeit x 14.418

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 13. September 2008 14:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Zu 3. Bei Urlaub ist das Entgelt normal weiterzuzahlen. Nicht zu 85% sondern der Durchschnitt der letzten 13 Wochen, was bei einem Festgehalt also 100% entspricht. Das mit der Befristung und den Sonderzahlungen geht erstmal so in Ordnung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2008 23:23

DH!


Weitere gute Antworten


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. September 2008 10:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erhältst Du Infos. DIHK-Finder http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html


rarichter
beantwortet von rarichter am 15. September 2008 13:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arbeitsvertrag-Wer kennt sich aus? Na ganz einfach: Jeder Arbeitsrechtler.


Tremor
beantwortet von Tremor am 13. September 2008 10:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. September 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das es ein befristerer Vetrag wird und ist, muss doch eigentlichschon beim Einstellungsgespräch klargemacht worden sein und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig

ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld besteht nicht, das ist eine Kann-Bestimmung

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 13. September 2008 10:00

War selber nicht bei dem Einstellzungsgespräch dabei.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2008 23:22

''und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig''

Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 13. September 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mich bei der Handwerkskammer informieren. Soviel ich weiss, dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden. Danach muss entweder der Vertrag beendet werden oder in einen unbefristeten umgewandelt werden. Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld gibt's schon lange nicht mehr überall.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2008 23:21

''dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden.''

Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 13. September 2008 09:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das mit dem befristeten Arbeitsvertrag bei der Post kenn ich auch, das ist bei denen "üblich". Mit dem Rest kenn ich micht nicht so gut aus.

LG

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 13. September 2008 09:55

Danke

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2008 23:25

''das mit dem befristeten Arbeitsvertrag bei der Post kenn ich auch''

Es ging aber nicht um ne Anstellung bei der Post, sondern als Bäckereifachverkäuferin.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.