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Arbeitsvertrag-Wer kennt sich aus?

Frage von bulli66 bulli66

Meine Frau fängt zum 01.10.08 eine neue Stelle als Bäckereifachverkäuferin an. Jetzt hat Sie gerade eben den neuen Arbeitsvertrag per Post erhalten den Sie Unterschreiben und wieder zurückschicken soll. Soweit o.k. Aber da stehen einige Klauseln drin, die mich etwas irritieren. 1. Der Vertrag ist auf ein halbes Jahr befristet, und wird es danach wieder. Insgesamt drei mal. 2. Kein Urlaubs bzw. weihnachtsgeld da ja der Vertrag befristet ist. Auch keine weiteren finanzielle Vergütungen 3. Bei Urlaub wird nur 85% des Gehaltes bezahlt.

Ist dies so jetzt normal in den Arbeitsvertägen von heute? Ich bin selbständig und meine Frau ist seit vielen Jahren Hausfrau

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kleineroteHexe kleineroteHexe

    Zu 3. Bei Urlaub ist das Entgelt normal weiterzuzahlen. Nicht zu 85% sondern der Durchschnitt der letzten 13 Wochen, was bei einem Festgehalt also 100% entspricht. Das mit der Befristung und den Sonderzahlungen geht erstmal so in Ordnung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    DH!

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    Antwort von tradaix tradaix

    Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erhältst Du Infos. DIHK-Finder http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html

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    Antwort von rarichter rarichter

    Arbeitsvertrag-Wer kennt sich aus? Na ganz einfach: Jeder Arbeitsrechtler.

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    Antwort von Tremor Tremor

    vielleicht hilft euch das http://www.ngg-nrw.de/w/files/pdf_nrw/backpapier_20043.pdf

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das es ein befristerer Vetrag wird und ist, muss doch eigentlichschon beim Einstellungsgespräch klargemacht worden sein und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig

    ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld besteht nicht, das ist eine Kann-Bestimmung

    Kommentar von bulli66 bulli66bulli66

    War selber nicht bei dem Einstellzungsgespräch dabei.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig''

    Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    Ich würde mich bei der Handwerkskammer informieren. Soviel ich weiss, dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden. Danach muss entweder der Vertrag beendet werden oder in einen unbefristeten umgewandelt werden. Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld gibt's schon lange nicht mehr überall.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden.''

    Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    das mit dem befristeten Arbeitsvertrag bei der Post kenn ich auch, das ist bei denen "üblich". Mit dem Rest kenn ich micht nicht so gut aus.

    LG

    Kommentar von bulli66 bulli66bulli66

    Danke

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''das mit dem befristeten Arbeitsvertrag bei der Post kenn ich auch''

    Es ging aber nicht um ne Anstellung bei der Post, sondern als Bäckereifachverkäuferin.

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