bulli66 am 13.09.2008 um 9:53 Uhr
Meine Frau fängt zum 01.10.08 eine neue Stelle als Bäckereifachverkäuferin an. Jetzt hat Sie gerade eben den neuen Arbeitsvertrag per Post erhalten den Sie Unterschreiben und wieder zurückschicken soll. Soweit o.k. Aber da stehen einige Klauseln drin, die mich etwas irritieren. 1. Der Vertrag ist auf ein halbes Jahr befristet, und wird es danach wieder. Insgesamt drei mal. 2. Kein Urlaubs bzw. weihnachtsgeld da ja der Vertrag befristet ist. Auch keine weiteren finanzielle Vergütungen 3. Bei Urlaub wird nur 85% des Gehaltes bezahlt.
Ist dies so jetzt normal in den Arbeitsvertägen von heute? Ich bin selbständig und meine Frau ist seit vielen Jahren Hausfrau
Zu 3. Bei Urlaub ist das Entgelt normal weiterzuzahlen. Nicht zu 85% sondern der Durchschnitt der letzten 13 Wochen, was bei einem Festgehalt also 100% entspricht. Das mit der Befristung und den Sonderzahlungen geht erstmal so in Ordnung.

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erhältst Du Infos. DIHK-Finder http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html

Arbeitsvertrag-Wer kennt sich aus? Na ganz einfach: Jeder Arbeitsrechtler.

vielleicht hilft euch das http://www.ngg-nrw.de/w/files/pdfnrw/backpapier20043.pdf

das es ein befristerer Vetrag wird und ist, muss doch eigentlichschon beim Einstellungsgespräch klargemacht worden sein und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig
ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld besteht nicht, das ist eine Kann-Bestimmung
bulli66 am 13. September 2008 10:00 War selber nicht bei dem Einstellzungsgespräch dabei.
bitmap am 13. September 2008 23:22 ''und nahc einer zweimaligen Verlängerung ist die zeitliche Befristung hinfällig''
Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd

Ich würde mich bei der Handwerkskammer informieren. Soviel ich weiss, dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden. Danach muss entweder der Vertrag beendet werden oder in einen unbefristeten umgewandelt werden. Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld gibt's schon lange nicht mehr überall.
bitmap am 13. September 2008 23:21 ''dürfen befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängert werden.''
Nö, das ist falsch. http://kuerzer.de/xBNtvWBjd

das mit dem befristeten Arbeitsvertrag bei der Post kenn ich auch, das ist bei denen "üblich". Mit dem Rest kenn ich micht nicht so gut aus.
LG
DH!