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Arbeitsvertrag, Weihnachtsgeld

Frage von mhausul mhausul

Im Arbeitsvertrag steht: "Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien,Leistungen wie Weihnachtsgeld u.s.w. und Gehaltsanpassungen werden unter Anlehnung an den Manteltarifvertrag für Speditions- und Transportgewerbe in Bayern mit dem Mitarbeiter vereinbart."

Zehn Jahre hat die Firma Weihnachtsgeld gezahlt. Jetzt nach Führungswechsel stand auf dem Lohnzettel statt Weihnachtsgeld, Prämienzahlung. Das Weihnachtsgeld wurde quasi abgeschafft. Darf die Firma das ?Muß ich das akzeptieren ? Danke im voraus für Euer bemühen.

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Antworten (2)

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    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Wenn der Tarifvertrag entsprechend geändert wurde, mußt du das akzeptieren.

    Geh´ in die Personalabteilung und lass dir den TV zeigen. Das Recht dazu hast du! Wenn man die Veränderung nicht schlüssig belegen kann, lass deinen Vertrag, die Abrechnungen der Vorjahre und die Veränderung fachlich (Anwalt) prüfen. Nach 10 Jahren ohne entsprechende Erklärung, dass die Zahlung jeweils freiwillig war steht dir das Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung ansonsten zu.

    Kommentar von mhausul mhausul

    Hallo, im Jahre 2006 kam nach ettlichen Diskussionen ein schreiben der Firma raus,das wie folgt lautet: "Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, das die Zahlung von Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung der Firma ist. Ein Anrecht auf Weihnachtsgeld begründet durch die regelmäßige, jährliche Zahlung von Weihnachtsgeld entsteht nicht." Da mir damals bereits 5 mal Weihnachtsgeld gezahlt wurde ist das schreiben für mich doch ohne Wirkung ( betriebliche Übung).Oder sehe ich das falsch ?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    In 2006 bei Ausgabe dieses Schreibens, wäre das aufgrund der vorher gehenden betrieblichen Übung möglicherweise anfechtbar gewesen. Du hast das ohne Gegenwehr hingenommen, womit es rechtskräftig geworden sein dürfte. Seitdem hast du also Weihnachtgeld unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit erhalten und akzeptiert.

    Das Schreiben war eine Erklärung über die Aufhebung der bis dahin praktizierten Zahlung. Ich kenne jetzt aus dem Handgelenk kein Urteil zu einem solchen Fall. Wenn man aber die Rechtsvorschriften zu Fristvorgaben bei Feststellungsklagen zu Kündigungen und Änderungskündigungen betrachtet ist meine Einschätzung, dass diese Erklärung des AG mit einer Art Änderungskündigung gleichzusetzen sein könnte und aufgrund deiner nicht erfolgten Gegenwehr innerhalb 3 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens nun schwerlich noch zu ändern sein wird.

    Du hast Recht: eine Prämienzahlung ist abhängig vom Betriebsergebnis, kann jedes mal unterschiedlich - bis hin zu Null - ausfallen, während ein Weihnachtsgeld aufgrund TV oder betrieblicher Übung verpflichtend zu zahlen gewesen wäre.

    Da dein Vertrag immerhin in Anlehnung an einen TV geschlossen worden ist, solltest du trotzdem die dort festgeschriebenen Vereinbarungen zu Jahressonderzahlungen unbedingt lesen. Vielleicht war die Erklärung des AG aus 2006 bereits deshalb nicht wirksam, weil der TV etwas ganz anderes sagt.

    Keine so ganz einfache Sachlage, die wirklich besser bei einem Fachanwalt aufgehoben wäre.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    wen der Betrag gleich beibt kann es Dir doch gleich sein. Aber möglicherweise bringt das für den Betrieb steuerliche Vorteile und ich weiß nicht, ob für Prämienzahlungen Sozialabgeben zu bezahlen sind

    Kommentar von mhausul mhausul

    Weinachtsgeld kann man nicht so einfach streichen , denk ich.Prämienzahlung kann man immer kürzen und streichen.

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