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Arbeitsvertrag vorzeitig verlängert und dann doch schwanger!Was gilt dann?

gefragt von meikeleinhhmeikeleinhh am 11.06.2009 um 12:58 Uhr

Hallo! Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten: Ich bekomme am 19.06.09 meinen neuen Arbeitsvertrag, das heißt ich habe jetzt einen arbeitsvertrag der auf ein Jahr befristet war, vom 01.09.2008- 31.08.2009, jetzt wird der vertrag aber am 19.06.09 verlängert. Allerdings weiß ich nicht genau ob der Vertrag dann ab dem 19.06.09 als unbefristet verlängert gilt oder ob nur das unterzeichnunsgatum der 19.06.09 ist und der Vertrag dann eine unbefristete Stellung ab dem 01.09.09 beinhaltet. Was ist wenn alle Partein den Vertrag am 19.06. unterscheiben und er ab 01.09.09 gilt und ich dann merke das ich schwanger bin??? Gilt dann der Vertrag als verlängert und ich falle damit ins Mutterschutzgesetz?

Danke für eure antworte, tut mir leid ist vielleicht etwas verwirrend! :)


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moon73
beantwortet von moon73 am 11. Juni 2009 13:01
2x
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Sobald du einen unterschiebenen Vertrag in der Hand hast, der die Verlängerung beinhaltet, dann hat er auch Gültigkeit.

Und sobald der Arbeitgeber von deiner SS weiß, stehst du unter Mutterschutz und Kündigungsschutz. Würde dem Arbeitgeber einfach erst ab dem 4. Monat die SS verkünden, vielleicht kommts dann auch mit dem Datum besser hin.

Kommentar von Simple_avatar8smallmeikeleinhh am 11. Juni 2009 13:55

Danke für die schnelle Antwort! ICh will eigentlich auch nur etwas Bestätigung ob ich mit meiner Vermutung richtig liege!



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