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Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen?

Frage von fabiennchen12 fabiennchen12

Hallo, habe da mal eine frage und zwar beende ich ende september meine ausbildung zur krankenschwester und ich habe im april bereits einen arbeitsvertrag bei jemanden unterschrieben, weil man uns sagte, die können einen leider nicht übernhemen, dieser vertrag beinhaltet 6 monate probezeit in denen beide vertzragspartner ohne gründe kündigen können, jetzt haben die mir einen job doch noch angeboten in dem krankenhaus indem ich arbeite, wo ich mehr verdienen würde. geht das, dass ich dem anderen arbeitgeber doch noch absage?

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Antworten (5)

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    Antwort von Katja1976 Katja1976

    ja kannst du machen, machs schriftlich und tritt vom Arbeitsvertrag zurück

    Kommentar von Katja1976 Katja1976Katja1976

    als Info: es ist heutzutage üblich, mehrere Ausbildungsverträge zu unterschreiben, damit einem nichts verloren geht und man sich fürs beste entscheiden kann! ^^

    Kommentar von Katja1976 Katja1976Katja1976

    und nochwas vergessen, denke bitte nicht ans Unternehmen, die haben IMMER eine 2. Wahl für die Stelle, denke bitte an dich! mach das beste draus ;)

    Kommentar von fabiennchen12 fabiennchen12

    danke für die antwort, also würde mich auch keine vertragsstrafe erwarten? auch wenn ich dort noch nicht mal einen tag gearbeitet habe?

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Eine Vertragsstrafe wuerde dich nur erwarten, wenn eine solche arbeitsvertraglich wirksam vereinbart wurde.

    Kommentar von fabiennchen12 fabiennchen12

    da habe ich dann wohl pech gehabt: ich zitiere aus meinem arbeitsvertrag: " Hat das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen, so ist der Betrag zugrunde zulegen, der vertragsgemäß bis zum Ablauf von 12 Monaten bei ordnungsgemäßer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt worden sein würde.

    Kommentar von psyk111 psyk111psyk111

    Der Arbeitgeber kann Dich auf Schadenersatz verklagen. Durch Deine Unterschrift hast Du Dich zum Arbeitsantritt verpflichtet. Erfüllst Du diese Pflicht nicht, entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, den er geltend machen kann.

    Kommentar von psyk111 psyk111psyk111

    Das ist absoluter Blödsinn. Wenn Du mehrere Verträge unterschreibst, hast Du ein Problem, dann kannst Du bei Nichtantritt der Arbeit berechtigterweise auf Schadenersatz verklagt werden!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Zurücktreten geht bei einem Arbeitsvertrag in dem Sinne nicht. Es geht eigentlich nur eine Kündigung vor Vertragsantritt, wenn das nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (da musst du im Vertrag nachsehen).

    Man kann sich auch ohne Kündigung darauf einigen, dass du diesen Vertrag nicht antrittst. Dann achte aber darauf, dass du dazu dann was schriftliches von dem Krankenhaus bekommst. Nicht dass die dann sagen ''Wir wissen nichts davon, dass Sie sowas mit uns vereinbart haben.''.

    Kommentar von psyk111 psyk111psyk111

    Das ist eine perfekte, arbeitsrechtlich haltbare Antwort! Fabiennchen, höre auf bitmap! Sonst kann das teuer werden!

  • 2
    Antwort von Schnuckikinder Schnuckikinder

    Wenn die Kündigungsbedingungen so angegeben sind, dann ja.

    Kommentar von fabiennchen12 fabiennchen12

    ja in dem vertrag steht, dass die ersten 6 moante probezeit sind und in dieser zeit beide vertragspartner ohne angaben von gründen kündigen können ich habe halt die frage, wie das ist, wenn ich die arbeit noch nicht mal angetreten habe?

  • 1
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Wenn der Arbeitsvertrag keine Klausel enthaelt, nach der eine Kuendigung vor Vertragsbeginn unzulaessig ist, kannst du schon jetzt mit der fuer die Probezeit vereinbarten Kuendigungsfrist kuendigen.

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    Antwort von marilda marilda

    Ich denke schon, bis April haben sieja noch zeit eine andere zu finden...

    Kommentar von fabiennchen12 fabiennchen12

    nein hast du falsch verstanden, ich habe diesen vertrag schon im april unterschrieben für den 01.10. und jetzt hat man mir doch noch eine stelle im krankenhaus angeboten und da ich dort mehr verdiene, würde diese stelle gerne annehmen und da war die frage, ob ich wieder vom vertrag zurück treten kann

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