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Arbeitsvertrag vorzeitig aufheben / Kündigen ?!

Frage von FireCrow FireCrow

Hab da eine Frage / Problem zu einen Arbeitsvertrag.

Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber zum 31.07 gekündigt. Die Kündigung wurde auch anerkannt.

Jetzt habe ich vor 2 Wochen bei einer Zeitarbeitsfirma, einen Arbeitsvertag zum 02.08.2010 unterschrieben.

In den 2 Wochen habe ich aber ein Angebot von einer anderen Firma bekommen (keine Zeitarbeitsfirma), wo ich den Vertrag heute unterschrieben habe, und die mich dann zum 01.08.2010 einstellen.

Meine Frage ist, kann ich den Arbeitsvertrag von der Zeitarbeitsfirma aufheben bzw kündigen?

Die Zeitarbeitsfirma gehört der iGZ an, und die haben eine Kündigungsfrist von 2 Tage, in den ersten 2 Wochen. Gelten diese 2 Wochen erst am den 02.08.2010? Oder ab Erstellung des Vertrages?

Daniel

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Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerGigo DerGigo

    Ruf an und sag ab. Geht.

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    Rechtlich gesehen kann ein Arbeitsvertrag nicht vor Beginn gekündigt werden, sofern der Vertrag es nicht entsprechend vorsieht. Da du aber in den ersten 2 Wochen ohnehin nur eine Kündigungsfrist von 2 Tagen gibt, ist es sicherlich möglich, mit der Zeitarbeitsfirma darüber zu reden. Es macht ja auch keinen Sinn, dass sie dich für 2 Tage beschäftigen, somit also auch nichts von dir haben werden.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du deine Arbeit gar nicht erst aufnimmst, machst du dich vertragsbrüchig. Dann kann die Zeitarbeitsfirma Schadensersatz geltend machen. Wie hoch der ist, kann man so nicht abschätzen. Ganz ungeschoren lassen die dich bestimmt nicht davon kommen.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Sie können Dich schadenersatzpflichtig machen für diese zwei Wochen.

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    sprich mit denen, müsste eigentlich klappen

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