In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Nachtwache mit einer halben Stelle 25 Arbeitstage im Jahr Urlaub bekomme. Ist vom Arbeitgeber und mir unterschrieben worden. Jetzt heißt es, das wäre ein Versehen, als halbe Kraft bekäme ich nur 12 Tage Urlaub; die 25 Tage wären für eine 100% Stelle. Kann der Arbeitgeber das einfach so ändern? Ich denke, wenn er die 25 Urlaubstage unterschrieben hat, ist das bindend. Weiß vielleicht jemand etwas Genaueres darüber? Vielen Dank schon mal und Grüße an alle von Jackie123
Arbeitsvertrag/Urlaubstage
Antworten (13)
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teardrop1109teardrop1109
Arbeitest du an genau so vielen Tagen, wie ein Vollbeschäftigter, hast du den gleichen Urlaubsanspruch. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1626
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MikeFFMMikeFFM
Wenn überhaupt, dann hast Du Anspruch auf 13 Tage, weil halbe Tage aufzurunden sind. So lange allerdings der Vertrag nicht einvernehmlich geändert ist bzw. ein neuer Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, gelten die 25 Tage. Allerdings ist es eine Leichtigkeit für Deinen Arbeitgeber, Dir eine so genannte Änderungskündigung zu schreiben und darin die Zahl der Urlaubstage zu korrigieren. Stimmst Du dann nicht zu, bist Du den Job ganz los...
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jockljockl
Das ist Quatsch. Du nimmst ja auch nur "hslbe" Tage Urlaub. Der 2. halbe Tag gehört sowieso Dir.
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ungererbadungererbad
Gibts einen Tarifvertrag für Deinen Beruf? Dann ist der gültig. Ansonsten: für eine Teilzeitstelle bekommst Du normalerweise auch anteilig Urlaub, also etwas weniger. Auf den 25 Tagen zu beharren wäre kein guter Start in den Job.
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jockljockl auch falsch !!!!!!!
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ungererbadungererbad Ächt? Wie wärs mit näheren Angaben?
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wim50wim50 http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp
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wim50wim50 Auf Lohn zu beharren wäre auch kein guter Start. Das ist beinahe schon unverschämt.
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ErsterSchneeErsterSchnee
Dir steht das an Urlaub zu, was eine Vollzeitkraft auch bekommen würde. 25 Tage entsprechen bei einer 5-Tage-Woche 5 Wochen Urlaub.
Wenn Du jetzt nur 2 Tage die Woche arbeitest, würden Dir auch nur 10 Urlaubstage zustehen (damit hättest Du wie jeder andere 5 Wochen frei).
Ich würde nicht auf die 25 Tage bestehen, wenn Du den Job noch über die Probezeit hinaus behalten willst.
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wim50wim50 Nicht unbedingt auf die 25 UT bestehen, aber auf die Einhaltung der Gesetze.
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ErsterSchneeErsterSchnee Ja klar, aber lt. Gesetz werden die Arbeitnehmer (einer Firma) doch gleich behandelt, oder irre ich mich da?
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wim50wim50 Eben.
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bitmapbitmap Ich sehe bis jetzt keinen Gesetzesverstoß.
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setussetus
jockl hat recht.
Du arbeitest ja auch nur den halben Tag, also hast Du auch das Recht auf 25 halbe Tage. Die andere Hälfte des Tages hast Du ja eh frei. Im Klartext: 25 Tage
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MikeFFMMikeFFM Eine halbe Stelle zu haben heisst nicht zwingend, auch nur halbe Tage zu arbeiten. Möglich wäre auch, gerade in der Pflege, die Hälfte der üblichen monatlichen "ganzen" Schichten zu arbeiten...
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bitmapbitmap ''jockl hat recht.''
Nö, hat er nicht. Es kommt drauf an, an wievielen Tagen pro Woche der Teilzeitarbeitnehmer arbeitet. Und - ich wiederhole es gerne nochmal - halbe Urlaubstage gibt es nicht.
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Masoud53Masoud53
da hast du recht,bei einer halben Stelle stehen dir altersentsprechend 12-14 Tage zu,müsstest du doch auch wissen?
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bitmapbitmap ''altersentsprechend''
Gibts in D nicht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind alle Arbeitnhemer gleich. Es sei denn es wäre arbeits- oder tarifvertraglich was anderes geregelt.
Und ansonsten kommt es, wie schon erwähnt, darauf an, an wievielen Tagen pro Woche man arbeitet.
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wim50wim50
Wie viele Wochenarbeitstage sind vereinbart, danach richtet sich der Anspruch.
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abiggiabiggi
ich habe viele Jahre im Personalbereich gearbeitet, es ist zwar mit Urlaub nie passiert, aber mit anderen Schreibfehlern im AV. Wir haben den Mitarbeiter zu uns bestellt und Ihm den Fehlen "gebeichtet" und bisher hatten wir nie Schwierigkeiten den Fehler im Nachhinein zu korrigieren. Für Dich ist es natürlich enttäuschend, kann ich mir vorstellen, aber ich glaube, der personalchef sitz am längeren Hebel. ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen.
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bitmapbitmap
''Ich denke, wenn er die 25 Urlaubstage unterschrieben hat, ist das bindend.''
- Eigentlich schon. Nur wird man damit bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht wenig Erfolg haben, wenn jeder Trottel nachvollziehen kann, dass bei einer Teilzeitstelle, so viel Urlaub unlogisch ist.
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PrinzessinelliPrinzessinelli
nee..wenn das so nicht hin gehört dann kann er das ändern..gibt ja gesetze dazu..
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uli67uli67
Wenn es hart auf hart kommt bist du im Recht. Aber ich würde nicht unbedingt darauf pochen.
Es gibt keine halben Urlaubstage.
Bei 3 Stunden täglicher Arbeit hat ein Urlaubstag ebenfalls nur 3 Stunden (für die Lohn gezahlt wird).
Das ist schon richtig, aber jemand der nur Teilzeit arbeitet hätte bei halben Urlaubstagen ja wesentlich mehr Urlaub als die Vollzeitkräfte.
Vollzeitkraft (8 h/Tag an 5 Tagen arbeitend) hat 20 Tage.
Teilzeitkraft (4h/Tag an 5 Tagen/Woche arbeitend) hat ebenfalls 20 Tage.
Teilzeitkraft (5h/Tag an 4 Tagen/Woche arbeitend) hat - anteilig - nur 16 Tage Urlaub.
>>> Bei 3 Stunden täglicher Arbeit ...
Darunter verstehe ich eine 5-Tage-Woche.
Die Bezahlung des Urlaubstages ist aber nochmal was anderes als die Behauptung von jockl, dass man nur halbe Tage Urlaub nehmen würde.
1 Urlaubstag ist 1 ganzer Tag und der wird auch so vom ''Urlaubskonto'' abgezogen.
Eine halbe Stelle zu haben heisst nicht zwingend, auch nur halbe Tage zu arbeiten. Möglich wäre auch, gerade in der Pflege, die Hälfte der üblichen monatlichen "ganzen" Schichten zu arbeiten...