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Arbeitsvertrag/Urlaubstage

Frage von jackie123 jackie123

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Nachtwache mit einer halben Stelle 25 Arbeitstage im Jahr Urlaub bekomme. Ist vom Arbeitgeber und mir unterschrieben worden. Jetzt heißt es, das wäre ein Versehen, als halbe Kraft bekäme ich nur 12 Tage Urlaub; die 25 Tage wären für eine 100% Stelle. Kann der Arbeitgeber das einfach so ändern? Ich denke, wenn er die 25 Urlaubstage unterschrieben hat, ist das bindend. Weiß vielleicht jemand etwas Genaueres darüber? Vielen Dank schon mal und Grüße an alle von Jackie123

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Antworten (13)

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Arbeitest du an genau so vielen Tagen, wie ein Vollbeschäftigter, hast du den gleichen Urlaubsanspruch. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1626

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Wenn überhaupt, dann hast Du Anspruch auf 13 Tage, weil halbe Tage aufzurunden sind. So lange allerdings der Vertrag nicht einvernehmlich geändert ist bzw. ein neuer Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, gelten die 25 Tage. Allerdings ist es eine Leichtigkeit für Deinen Arbeitgeber, Dir eine so genannte Änderungskündigung zu schreiben und darin die Zahl der Urlaubstage zu korrigieren. Stimmst Du dann nicht zu, bist Du den Job ganz los...

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    Antwort von jockl jockl

    Das ist Quatsch. Du nimmst ja auch nur "hslbe" Tage Urlaub. Der 2. halbe Tag gehört sowieso Dir.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es gibt keine halben Urlaubstage.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Bei 3 Stunden täglicher Arbeit hat ein Urlaubstag ebenfalls nur 3 Stunden (für die Lohn gezahlt wird).

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist schon richtig, aber jemand der nur Teilzeit arbeitet hätte bei halben Urlaubstagen ja wesentlich mehr Urlaub als die Vollzeitkräfte.

    • Vollzeitkraft (8 h/Tag an 5 Tagen arbeitend) hat 20 Tage.

    • Teilzeitkraft (4h/Tag an 5 Tagen/Woche arbeitend) hat ebenfalls 20 Tage.

    • Teilzeitkraft (5h/Tag an 4 Tagen/Woche arbeitend) hat - anteilig - nur 16 Tage Urlaub.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    >>> Bei 3 Stunden täglicher Arbeit ...

    Darunter verstehe ich eine 5-Tage-Woche.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Bezahlung des Urlaubstages ist aber nochmal was anderes als die Behauptung von jockl, dass man nur halbe Tage Urlaub nehmen würde.

    1 Urlaubstag ist 1 ganzer Tag und der wird auch so vom ''Urlaubskonto'' abgezogen.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Eine halbe Stelle zu haben heisst nicht zwingend, auch nur halbe Tage zu arbeiten. Möglich wäre auch, gerade in der Pflege, die Hälfte der üblichen monatlichen "ganzen" Schichten zu arbeiten...

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Gibts einen Tarifvertrag für Deinen Beruf? Dann ist der gültig. Ansonsten: für eine Teilzeitstelle bekommst Du normalerweise auch anteilig Urlaub, also etwas weniger. Auf den 25 Tagen zu beharren wäre kein guter Start in den Job.

    Kommentar von jockl jockljockl

    auch falsch !!!!!!!

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Ächt? Wie wärs mit näheren Angaben?

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Auf Lohn zu beharren wäre auch kein guter Start. Das ist beinahe schon unverschämt.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Dir steht das an Urlaub zu, was eine Vollzeitkraft auch bekommen würde. 25 Tage entsprechen bei einer 5-Tage-Woche 5 Wochen Urlaub.

    Wenn Du jetzt nur 2 Tage die Woche arbeitest, würden Dir auch nur 10 Urlaubstage zustehen (damit hättest Du wie jeder andere 5 Wochen frei).

    Ich würde nicht auf die 25 Tage bestehen, wenn Du den Job noch über die Probezeit hinaus behalten willst.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Nicht unbedingt auf die 25 UT bestehen, aber auf die Einhaltung der Gesetze.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ja klar, aber lt. Gesetz werden die Arbeitnehmer (einer Firma) doch gleich behandelt, oder irre ich mich da?

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Eben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ich sehe bis jetzt keinen Gesetzesverstoß.

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    Antwort von setus setus

    jockl hat recht.

    Du arbeitest ja auch nur den halben Tag, also hast Du auch das Recht auf 25 halbe Tage. Die andere Hälfte des Tages hast Du ja eh frei. Im Klartext: 25 Tage

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Eine halbe Stelle zu haben heisst nicht zwingend, auch nur halbe Tage zu arbeiten. Möglich wäre auch, gerade in der Pflege, die Hälfte der üblichen monatlichen "ganzen" Schichten zu arbeiten...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''jockl hat recht.''

    Nö, hat er nicht. Es kommt drauf an, an wievielen Tagen pro Woche der Teilzeitarbeitnehmer arbeitet. Und - ich wiederhole es gerne nochmal - halbe Urlaubstage gibt es nicht.

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    da hast du recht,bei einer halben Stelle stehen dir altersentsprechend 12-14 Tage zu,müsstest du doch auch wissen?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''altersentsprechend''

    • Gibts in D nicht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind alle Arbeitnhemer gleich. Es sei denn es wäre arbeits- oder tarifvertraglich was anderes geregelt.

    • Und ansonsten kommt es, wie schon erwähnt, darauf an, an wievielen Tagen pro Woche man arbeitet.

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    Antwort von wim50 wim50

    Wie viele Wochenarbeitstage sind vereinbart, danach richtet sich der Anspruch.

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    Antwort von abiggi abiggi

    ich habe viele Jahre im Personalbereich gearbeitet, es ist zwar mit Urlaub nie passiert, aber mit anderen Schreibfehlern im AV. Wir haben den Mitarbeiter zu uns bestellt und Ihm den Fehlen "gebeichtet" und bisher hatten wir nie Schwierigkeiten den Fehler im Nachhinein zu korrigieren. Für Dich ist es natürlich enttäuschend, kann ich mir vorstellen, aber ich glaube, der personalchef sitz am längeren Hebel. ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen helfen.

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    Antwort von wim50 wim50

    Du bekommst die volle Zahl "halber" Urlaubstage. So wird es richtig.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Ich denke, wenn er die 25 Urlaubstage unterschrieben hat, ist das bindend.''

    • Eigentlich schon. Nur wird man damit bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht wenig Erfolg haben, wenn jeder Trottel nachvollziehen kann, dass bei einer Teilzeitstelle, so viel Urlaub unlogisch ist.
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    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    nee..wenn das so nicht hin gehört dann kann er das ändern..gibt ja gesetze dazu..

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    Antwort von uli67 uli67

    Wenn es hart auf hart kommt bist du im Recht. Aber ich würde nicht unbedingt darauf pochen.

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