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Arbeitsvertrag unterschreiben? Ja oder Nein

Frage von Sib123 Sib123

Hallo,

habe nach einer Woche Probearbeit einen AV vorliegen, möchte aber durch meine Erfahrungen in der Probewoche das Arbeitsverhältnis nicht eingehen. Grund meiner Entscheidung ist, dass die Arbeitsschutzverhältnisse bzgl. der Einatmung von Gefahrstoffen ( Löten ohne bleifreies Zinn und keinen Rauchabzug) nicht gegeben sind. Wie wird wohl die Arge reagieren? Muss ich mit einer Sperre rechnen.

Mfg

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Hoffentlich nicht...das fehlte noch :-(

    Schlimm genug das die Leute gezwungen werden, sich bei den Zeitarbeits-BETRÜGER-Firmen vorzustellen :-((

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    Antwort von Plattschnacker Plattschnacker

    Ganz ehrlich, sämtliche Betriebe werden regelmäßig vom Technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften überprüft - gäbe es eine solche Vorschrift, so würde die BG den Betrieb auf Einhaltung verweisen und ggf. vom Gewerbeaufsichtsamt schließen lassen.

    Habe noch nie gesehen, dass jemand beim Löten umgefallen ist...

    Kommentar von Sib123 Sib123

    Ich arbeite schon lange in dieser Branche und habe es noch nie erlebt das man ohne Rauchabzug arbeitet. Das sind immerhin giftige Dämpfe denen man sich täglich neun Stunden aussetzt. Arbeitsschutz!!!

    Kommentar von Plattschnacker PlattschnackerPlattschnacker

    Denn wende Dich doch an die Berufsgenossenschaft, die sind für die Gesundheitsprävention der Mitarbeiter zuständig.

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    Ja. Dann musst du mit einer Sperre rechnen.

    Vereinbare einen Termin mit deinem Arbeitsvermittler und erläutere ihm deine Bedenken...

  • 1
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Rede morgen früh mit der Arge und klär die dort auf.

    Ich denke, die lassen mit sich reden und schicken evtl. sogar mal nen Kontrolleur unangemeldet hin.

    Kommentar von Sib123 Sib123

    Müsste ja theoretisch morgen früh auf Arbeit mit dem unterschriebenen Vertrag erscheinen. Weiß nicht ob ich da einfach nicht hingehen kann und stattdessen aufs Arbeitsamt gehe?!

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn die Arbeit gegen zwingende Arbeitsschutzvorschriften kannst du sie gem § 10 SGB II als unzumutbar ablehnen.
    Da du den Grund letztlich gegenüber dem Jobcenter argumentativ zu vertreten hast, solltest du dir in der Tat sicher sein, dass die Arbeitsverhältnisse dort nicht einfach nur nicht üblich sind, sondern tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen.
    Erkennt das Jobcenter den Grund nicht an, hast du ggf. eine Sanktion an der Backe.

  • 0
    Antwort von Litizicke Litizicke

    wenn du dir sicher bist, daß für diesen arbeitsplatz ein rauchabzug erforderlich ist und du das auch belegen kannst, dann würde ich zur arge gehen und deine ablehnung begründen

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