Hallo, im Arbeitsvertrag ist die Wochenarbeitszeit mit 35 Std je Woche angegeben. Vom ersten Tag an, wird aber verlangt, dass man 8 Std, also 40 Std je Woche arbeitet. Die 5 Überstunden kommen auf ein Arbeitszeitkonto welches ein Obergrenze von 100 Stunden hat. Danach werden die Überstunden ausbezahlt. Meine Frage..... bei Urlaub und Krankheit werden jedoch nur 7 Stunden pro Tag angerechnet, obwohl vom ersten Tag verlangt wird, dass man 8 Stunden arbeitet. Ist das legitim? Klar, steht im Vertrag 7 Stunden, doch wenn die Firma, bei der Einstellung 8 Stunden pro Tag verlangt ( und das von jedem gewerblichen Arbeitnehmer ), dann müssten die Firma das auch bei Urlaub und AU auch so berechnen. Sehe ich das falsch? Es handelt sich hierbei um eine Zeitarbeitsfirma.
Vielen Dank voraus für euere Antworten
http://www.frag-einen-anwalt.de/Entgeltfortzahlungsgesetz-__f58051.html
Wenn Überstunden zur regelmäßigen Arbeitszeit werden, hast du Recht. Auf welchen Zeitraum die Arbeitsgerichte bei diesen Beurteilungen abstellen, wird nicht eindeutig klar. Wahrscheinlich kann man von dem Schnitt der berühmten 13 Wochen ausgehen.
Aber:
So lange die ÜStd auch einem Zeitkonto gesammelt werden, besteht jedenfalls kein Anspruch auf Lohnfortzahlung auf Basis von 8 Stunden. Auch wird das Zeitkonto nicht um eine Stunde größer, wenn der MA Urlaub hat oder Krank ist. Ebenso wenig dürfen durch Urlaub oder Krank Minusstunden entstehen. Das Urteil dazu finde ich auch noch.
Ja das ist ein Punkt den ich nicht richtig beachtet habe. Die Stunden gehen ja auf das Konto.
Ein Urteil zu dem Problem würde mich interessieren. Ich war bisher der Auffassung, wenn ich nächste Woche für 5*10 Stunden eingeteilt werde bekomme ich das auch im Krankheitsfall. Aber ich konnte mich noch nicht deswegen streiten, war zu gesund :-)