Meine Kollegin arbeitet seit fast 20 Jahre ii der schule als Reinigungskraft !! Sie wurde bis jetzt immer 90 Std arbeiten im Monat , und dafür 714,- € bekommen ! Keinen Urlaub ! Da in den Sommerferien Großputz gemacht wird ! Sie arbeitet alleine in der Grundschule ! und hat keinen arbeitsvertrag !! Nun wurde bei uns ein neuer Bürgermeister gewählt ! Der neue Cheff will ihr jetzt einen neuen Arbeitsvertrag geben ! 1 Frage : Nach welchen kreterien muß Sie eingestellt werden ?? 2 Frage : Was müste eigentlich Ihr Stundenlohn Oder Gehalt sein ! 3 Frage : An welche Stelle könnte man kostenlose Beratung erhalten ? MFg Hermann
Arbeitsvertrag Teilzeit / öffenlicher Dienst
Antworten (2)
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1Antwort von
ralosavivralosaviv
und hat keinen arbeitsvertragNatürlich hat sie einen Arbeitsvertrag! Mündliche Vereinbarungen sind ebenso rechtlich verbindlich wie schriftliche. Lediglich für eine Beweisführung ist das nachteilig.
Der neue Cheff will ihr jetzt einen neuen Arbeitsvertrag geben !Dem muss sie nicht zustimmen. Jedenfalls muss sie keine neuen Konditionen akzeptieren. Die bisherige Arbeitszeit und die Vergütung wird doch hoffentlich anhand vergangener Abrechnungen nachweisbar sein!?
Sie sollte allerdings mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz auf bezahlten Urlaub bestehen. Sollte nach TVöD oder anderem Tarifwerk bezahlt werden, hat sie das Recht auf Einsicht in den Tarifvertrag. Kostenlose Beratung könnte man von einem Rechtspfleger am Amtsgericht erhalten.
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Findelkind98Findelkind98
Deine Freundin sollte sich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten.
Keinen Urlaub ist ungesetzlich. Mindestens 20 Tage stehen ihr zu.
Also Nachbezahlung fordern!!
Des Weiteren prüfen, ob Rentenbeiträge bezahlt wurden.
Im Übrigen hat sie einen Arbeitsvertrag, wenn auch keinen schriftlichen.
Ja , das sagte ich Ihr auch , Sie hat angst dass Sie dann die Kündigung bekommt ! Sie muss noch 7 Jahre arbeiten ! Was für einen Arbeitsvertrag hat Sie dann ???
Nach TVöd ???