Hallo, ich habe am Donnerstag letzter Woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Jedoch habe ich gleich gemerkt das diese Arbeit nichts für mich ist, körperlich sehr belastend und nicht das was ich mir vorgestellt hatte. Ich bin darauf hin zu meinenm Chef und habe Ihn die Sachlage geschildert, er meinte er könnte es verstehen. Darauf hin bat ich ihn ob wir den geschlossenen Arbeitsvertrag als nie unterschrieben betrachten könnten, er meinte ja, das wäre kein Problem. Er hat dann in der Personalabteilung angerufen und gefragt ob ich schon überall angemeldet sei, die dame meinte ja. Er bat sie dann wieder alles rückgängig zu machen und bei den Trägern zu sagen das es sich um ein versehen gehandelt hat. Kann mir da jetzt noch was passierern? da ich ja offiziel arbeitslos bin, möchte ich jetzt keine probleme mit dem amt bekommen. Das Amt weiß nicht bescheid das ich dort einen vertrag unterschrieben habe, deswegen war mir es ja auch lieb so zu regeln das der vertrag für die dagewesen betrachtet sollte. der chef meinte ob ich nächste woche noch arbeiten kommen könnte, weil sie keine leute haben, ich meinte darauf hin ja das wäre kein problem. er möchte mir dann zwei monate lang 165 euro geben das wenigstens die stunden bezahlt werden. Kann mir irgendetwas passieren zwecks amt oder so? kann der arbeitgeber mich einfach wieder abmelden und sagen es sei ein versehen gewesen?
MFG
das geld welches ich bekommen werdem, wird ganz normal auf 165 euro basis abgerechnet. dabei kann ich dann ja acuh gesehen werden weil ich ja offiziel mit einem 165 minijob vertrag dort gearbeitet habe, der alte vertrag wird dann als nichtig erklärt. ich denke das sollte kein problem sein, somal der arbeitgeber ja auch weiß was er tun darf und was nicht..
Wenn du 165 Euro bekommst, dann musst du das melden ...
Und ob der Arbeitgeber auch tatsächlich weiß, was er tun darf und was nicht ... ? ... da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher, dass das so ist, denn so etwas dürfte er nicht machen ... es ist in jedem Fall eine Vortäuschung von Fakten, eine Manipulation, die von Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist.
die 165 euro werde ich auf jedenfall melden... aber warum sollte das denn rechtsmäßig nicht in ordnung sein, wenn der arbeitgeber dem einwilligt und sagt das der geschlossene arbeitsvertrag der ja grade mal seit dem 01.08 bestand nichtig ist.. denn er sieht ja keine vorteile mich in der firma zu binden.. ich habe auch deshalb diesen weg gewählt weil ich denke das es für die firma auch von vorteil ist, da sie nämlich nächste woche gleich einen neuen einstellen können und somit nicht zwei arbeitskräfte voll bvezahlen müssen..
OK ... du meldest dein "Zusatzeinkommen" ... damit ist dein Problem erledigt ...
Wie der Arbeitgeber mit seinem Teil der Vertragsveränderung umgeht, das ist seine Angelegenheit.
(Ich verstehe dein Anliegen und ich verstehe auch, dass der Arbeitgeber Arbeitskräftemangel hat ... ich habe dich nur auf mögliche Folgen eines ungesetzlichen Handelns hingewiesen ;-)
lg
e
danke, aber was ist denn ungesetzlich wenn wir einfach einen geschlossen arbeitsvertrag rückgängig machen ohne kündigung, und die zeit in der ich da gearbeitet habe auf 165 euro angerechnet wird?
Erkundige dich bitte mal beim Sozialversicherungsträger ... da bekommst die korrekteste Auskunft.