Im Arbeitsvertrag steht, das Reisetätigkeit zum Job gehört ... aber gibt es eine Grenze/Vorgabe wie oft im Jahr der AG den AN für mehere Wochen inkl. Wochenende ins Ausland schicken darf?
Mehrere Wochen im Ausland sind keine Reise mehr, sondern ein Auslandsaufenthalt. Auf diesen qualitativen Unterschied würde ich mich berufen, wenn die Vertragsformulierung "Reisetätigkeit" lautet.
Möglicherweise gibt es Gerichtsurteile, aus denen ersichtlich ist, was Gerichte als üblich und zumutbar werten.
es sind immer wieder ca. 2 Wochen also auch keine richtige Entsendung - oft mit kurzfristigen Verlängerungen (AG spart sich die Reisekosten für eine weitere Anreise). Reicht die reine Klausel aus dass der AG den AN hinschicken kann wann und wielange er will? Habe leider noch keinen Gesetzestext gefunden.
Wenn es eine so formulierte Klausel gibt, deckt die natürlich alles ab. Ansonsten ist die Frage, ob die Reisetätigkeit gleichmäßig auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird, die den gleichen Vertrag haben. Wie die Auslandsaufenthalte benannt werden (Entsendung, Reise etc.) ist sekundär. Entscheidend ist, dass es einen Unterschied macht, ob man ein paar Tage von zu Hause abwesend ist oder gleich zwei Wochen am Stück. Letzteres beeinträchtigt das Familien- und Gesellschaftsleben deutlich mehr.
Ich würde nicht bei Gesetzestexten, sondern bei der Judikatur (Gerichtsurteile mit Begründung und abgeleiteten Rechtssätzen) suchen.
bitmap am 19. September 2008 00:41 ''Habe leider noch keinen Gesetzestext gefunden.''
Wirst du auch nicht. Zumindest nicht bezüglich Arbeitsrecht. Kommt auch auf die Tätigkeit an, ob man da mit sowas rechnen muss oder eher nicht.
''Reicht die reine Klausel aus dass der AG den AN hinschicken kann wann und wielange er will?''
Dazu müsste man erst mal den Wortlaut der Klausel wissen (+ Tätigkeit bzw. Aufgabenbereich).

die anzahl wird wohl niemand festlegen. ich kenne es von meinem bruder. je nach dringlichkeit ist er jährlich mindestens 12 mal im ausland (usa,kanada, argentinien, mexiko, basilien, schweden, irak, israel, südafrika, england, schweiz, und sogar bayern)
Beneidenswert der Junge.
Wieso beneidenswert? Eine Geschäftsreise ist keine Vergnügungsreise.
america am 19. September 2008 00:49 ok du verdienst das große geld aber deine frau ist viel alleine und mit kindern wird es noch knapper mit der familie. und es ist auch nicht immer ungefährlich. seine größte sorgen ist in sao paulo dass mal der wagen auf offenem feld in den slams stehen bleibt, da schneiden sie dir noch wegen 50 euro den hals ab
das kann ich gut nachvollziehen, weil es bei uns auch immer wieder Einsätze in den weniger sicheren Regionen gibt. zum Glück können da aber Mitarbeiter (gegen leichte soziale Ächtung) NEIN sagen. Nach einigen Kämpfen hat die Firma sogar einzelne Kollegen für solche Einsätze versichert... nützt Dir natürlich nur bedingt und wenn Du überlebtst ;-)
du hast doch sicherlich mal einen Arbeitsvertrag gemacht. Wenn du eine Job hast, von dem auszugehen ist, dass er viel mit Reisetätigkeit zu tun hat, wirst du auch in diesem Sinne behandelt und eingesetzt werden. Es scheint so, dass dir die Reisetätigkeit zu viel ist - dann hilft nur das Gespräch mit dem AG oder ein anderer Job....

Es gibt Leute, die arbeiten ausschließlich im Ausland.
wj2000 am 19. September 2008 00:29 Richtig!
Und was soll uns das sagen? Dass die besser dran sind, weil sie von Vorneherein wissen, worauf sie sich einlassen?
ja, die haben das aber bei Vertragsabschluß auch so verhandelt!
Es steht Dir frei damit nicht einverstanden zu sein und Dir einen anderen Job zu suchen.
Die Frage ist ja, WOMIT einverstanden. Reisetätigkeit ist ein dehnbarer Begriff. Das gleiche Problem stellt sich bei Art und Anzahl von regelmäßigen Überstunden.
Du kannst doch jederzeit dagegen vorgehen, wenn Du für Dich nen positiven Ausgang erwartest. Gibts nen Betriebsrat? Wenn ja haste gute Karten. Wenn nicht sei froh daß Du nen guten und bestimmt nicht unterbezahlten Job hast und mach Ihn so, wie der AG es nun mal will. Oder such Dir nen anderen mit "Hausfrauendienst" aber ebenso gut bezahlt.
Das war doch kein Aufruf zur Lebensberatung ...mit seinen Sprüchen liegt derliebelehni ganz falsch!!!
Die FRAGE war: Kann jemand Hinweise zu juristische Quellen oder Erfahrungen geben bzw.kennt die Rechtslage etwas genauer. Das wäre hilfreich.
bitmap am 19. September 2008 03:10 JSA 1.0 -> http://www.jurawiki.de/JSA
Es kommt drauf an. (Worauf, das hab ich schon im Kommentar um 00:41 Uhr geschrieben.)
Es scheint ein größerer Betrieb zu sein, oder? Lies zu Deinem AV, in dem bestimmt auch darauf hingewiesen wird, ach noch den Tarifvertrag(wenn vorhanden) und Deine Stellenbeschreibung Bzw. Funktionsplan. Ansonsten kann es nicht schaden, sich eine Rechtsauskunft zu holen.