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Arbeitsvertrag: Reisetätgkeit - wie oft und wie lange darf der AN auf Reise geschickt werden?

gefragt von YippiieeeYippiieee am 19.09.2008 um 0:22 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht, das Reisetätigkeit zum Job gehört ... aber gibt es eine Grenze/Vorgabe wie oft im Jahr der AG den AN für mehere Wochen inkl. Wochenende ins Ausland schicken darf?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. September 2008 00:23
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Da gibt es keine Anzahl die vorgeschrieben ist.


anonym
beantwortet von maganz am 19. September 2008 00:25
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Mehrere Wochen im Ausland sind keine Reise mehr, sondern ein Auslandsaufenthalt. Auf diesen qualitativen Unterschied würde ich mich berufen, wenn die Vertragsformulierung "Reisetätigkeit" lautet.

Möglicherweise gibt es Gerichtsurteile, aus denen ersichtlich ist, was Gerichte als üblich und zumutbar werten.

Kommentar von Simple_avatar7smallYippiieee am 19. September 2008 00:29

es sind immer wieder ca. 2 Wochen also auch keine richtige Entsendung - oft mit kurzfristigen Verlängerungen (AG spart sich die Reisekosten für eine weitere Anreise). Reicht die reine Klausel aus dass der AG den AN hinschicken kann wann und wielange er will? Habe leider noch keinen Gesetzestext gefunden.

Kommentar von maganz am 19. September 2008 00:39

Wenn es eine so formulierte Klausel gibt, deckt die natürlich alles ab. Ansonsten ist die Frage, ob die Reisetätigkeit gleichmäßig auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird, die den gleichen Vertrag haben. Wie die Auslandsaufenthalte benannt werden (Entsendung, Reise etc.) ist sekundär. Entscheidend ist, dass es einen Unterschied macht, ob man ein paar Tage von zu Hause abwesend ist oder gleich zwei Wochen am Stück. Letzteres beeinträchtigt das Familien- und Gesellschaftsleben deutlich mehr.

Ich würde nicht bei Gesetzestexten, sondern bei der Judikatur (Gerichtsurteile mit Begründung und abgeleiteten Rechtssätzen) suchen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2008 00:41

''Habe leider noch keinen Gesetzestext gefunden.''

Wirst du auch nicht. Zumindest nicht bezüglich Arbeitsrecht. Kommt auch auf die Tätigkeit an, ob man da mit sowas rechnen muss oder eher nicht.


''Reicht die reine Klausel aus dass der AG den AN hinschicken kann wann und wielange er will?''

Dazu müsste man erst mal den Wortlaut der Klausel wissen (+ Tätigkeit bzw. Aufgabenbereich).


america
beantwortet von america am 19. September 2008 00:32
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die anzahl wird wohl niemand festlegen. ich kenne es von meinem bruder. je nach dringlichkeit ist er jährlich mindestens 12 mal im ausland (usa,kanada, argentinien, mexiko, basilien, schweden, irak, israel, südafrika, england, schweiz, und sogar bayern)

Kommentar von Simple_avatar2smallderliebelehmi am 19. September 2008 00:34

Beneidenswert der Junge.

Kommentar von maganz am 19. September 2008 00:42

Wieso beneidenswert? Eine Geschäftsreise ist keine Vergnügungsreise.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 19. September 2008 00:49

ok du verdienst das große geld aber deine frau ist viel alleine und mit kindern wird es noch knapper mit der familie. und es ist auch nicht immer ungefährlich. seine größte sorgen ist in sao paulo dass mal der wagen auf offenem feld in den slams stehen bleibt, da schneiden sie dir noch wegen 50 euro den hals ab

Kommentar von Simple_avatar7smallYippiieee am 19. September 2008 00:56

das kann ich gut nachvollziehen, weil es bei uns auch immer wieder Einsätze in den weniger sicheren Regionen gibt. zum Glück können da aber Mitarbeiter (gegen leichte soziale Ächtung) NEIN sagen. Nach einigen Kämpfen hat die Firma sogar einzelne Kollegen für solche Einsätze versichert... nützt Dir natürlich nur bedingt und wenn Du überlebtst ;-)

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 19. September 2008 00:57

Sogar Bayern? Das ist hart.

Kommentar von Simple_avatar7smallYippiieee am 19. September 2008 01:08

Klar, ich habe auch schon 2 Jahr München überlebt aber das ist ja gar nicht so richtig Tief-Bayern ;-)


anonym
beantwortet von jotde01 am 19. September 2008 00:40
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du hast doch sicherlich mal einen Arbeitsvertrag gemacht. Wenn du eine Job hast, von dem auszugehen ist, dass er viel mit Reisetätigkeit zu tun hat, wirst du auch in diesem Sinne behandelt und eingesetzt werden. Es scheint so, dass dir die Reisetätigkeit zu viel ist - dann hilft nur das Gespräch mit dem AG oder ein anderer Job....


wim50
beantwortet von wim50 am 19. September 2008 00:28
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Es gibt Leute, die arbeiten ausschließlich im Ausland.




Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 19. September 2008 00:29

Richtig!

Kommentar von maganz am 19. September 2008 00:33

Und was soll uns das sagen? Dass die besser dran sind, weil sie von Vorneherein wissen, worauf sie sich einlassen?

Kommentar von Simple_avatar7smallYippiieee am 19. September 2008 00:31

ja, die haben das aber bei Vertragsabschluß auch so verhandelt!

Kommentar von Simple_avatar2smallderliebelehmi am 19. September 2008 00:35

Es steht Dir frei damit nicht einverstanden zu sein und Dir einen anderen Job zu suchen.

Kommentar von maganz am 19. September 2008 00:42

Die Frage ist ja, WOMIT einverstanden. Reisetätigkeit ist ein dehnbarer Begriff. Das gleiche Problem stellt sich bei Art und Anzahl von regelmäßigen Überstunden.

Kommentar von Simple_avatar2smallderliebelehmi am 19. September 2008 00:51

Du kannst doch jederzeit dagegen vorgehen, wenn Du für Dich nen positiven Ausgang erwartest. Gibts nen Betriebsrat? Wenn ja haste gute Karten. Wenn nicht sei froh daß Du nen guten und bestimmt nicht unterbezahlten Job hast und mach Ihn so, wie der AG es nun mal will. Oder such Dir nen anderen mit "Hausfrauendienst" aber ebenso gut bezahlt.

Kommentar von Simple_avatar7smallYippiieee am 19. September 2008 01:06

Das war doch kein Aufruf zur Lebensberatung ...mit seinen Sprüchen liegt derliebelehni ganz falsch!!!

Die FRAGE war: Kann jemand Hinweise zu juristische Quellen oder Erfahrungen geben bzw.kennt die Rechtslage etwas genauer. Das wäre hilfreich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2008 03:10

JSA 1.0 -> http://www.jurawiki.de/JSA

Es kommt drauf an. (Worauf, das hab ich schon im Kommentar um 00:41 Uhr geschrieben.)


derliebelehmi
beantwortet von derliebelehmi am 19. September 2008 00:31
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Es scheint ein größerer Betrieb zu sein, oder? Lies zu Deinem AV, in dem bestimmt auch darauf hingewiesen wird, ach noch den Tarifvertrag(wenn vorhanden) und Deine Stellenbeschreibung Bzw. Funktionsplan. Ansonsten kann es nicht schaden, sich eine Rechtsauskunft zu holen.


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