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Arbeitsvertrag/Probezeit/Kündigung

Frage von Fraenkie Fraenkie

Ich befinde mich z.Zt. in der Probezeit.In meinem Arbeitsvertrag steht das während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzl. Kündigungsfristen - diese wäre in meinem Fall 4 Wochen zum Monatsende. Kann in dieser 2 Wochenfrist auch nur zum Monatsende gekündigt werden ? oder ist dies hierbei egal, sprich ab dem Zeitpunkt ab dem die Kündigung ausgesprochen wird ?

Kann der Arbeitgeber mir kündigen wenn ich krankgeschrieben bin oder erst danach ?

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Antworten (5)

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    Antwort von Reisende Reisende

    Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung, sie kann nur nicht als Kündigungsgrund gelten. Das mit der Frist weiß ich nicht genau.

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    Antwort von eichhoernchen74 eichhoernchen74

    wenn du in einem betrieb unter 10 festangestellten arbeitest,kann er dir sowiso,auch ohne angabe des grundes jederzeit kündigen.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Während der Probezeit kann im Prinzip jederzeit ohne Angabe von Gründen von heute auf morgen gekündigt werden. Wenn vertraglich festgelegt ist, daß während der Probezeit eine Frist von 2 Wochen gilt, dann ist das auch gültig und gut für dich.

    Krankheit schützt dich in der Probezeit überhaupt nicht, da für eine Kündigung nicht einmal ein Grund benötigt wird. Es reicht, wenn man dir sagt, daß du nicht mehr kommen mußt, ohne jegliche weiteren Erklärungen.

    Nach Ende der Probezeit sieht es natürlich etwas anders aus. Aber auch da schützt Krankheit nicht immer vor Kündigung; Krankheit kann u.U. sogar als Grund für eine Kündigung zulässig sein. Das ist zwar nicht die Regel, aber es geht unter bestimmten genau festgelegten Umständen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Während der Probezeit kann im Prinzip jederzeit ... von heute auf morgen gekündigt werden.''

    • Falsch.

    ''Wenn vertraglich festgelegt ist, daß während der Probezeit eine Frist von 2 Wochen gilt, dann ist das auch gültig''

    • Ähm ... 2 Wochen sind die gesetzliche Mindestvorgabe. Weniger geht nur bei Geltung eines Tarifvertrages. Du tust hier gerade so, als ob der Fragesteller froh sein kann, dass er ne Kündigungsfrist hat.

    ''Es reicht, wenn man dir sagt, daß du nicht mehr kommen mußt, ohne jegliche weiteren Erklärungen.''

    • Schon mal was davon gehört, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss? Nicht? Na dann schau mal in den § 623 BGB. Auch in der Probezeit gibts da keine Ausnahme.
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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Kann in dieser 2 Wochenfrist auch nur zum Monatsende gekündigt werden?''

    • Nö, zu jedem beliebigen Zeitpunkt

    ''Kann der Arbeitgeber mir kündigen wenn ich krankgeschrieben bin ...?

    • Ja, kann er.
    Kommentar von Fraenkie Fraenkie

    Ab wann gilt die Kündigung, wenn ich z.B. bis zum 20. Nov. krankgeschrieben bin ? Auch ab dem Zeitpunkt des Ausspruchs d. Kündigung,z.B. 6.Nov. oder erst nachden ich wieder gesundgeschrieben bin ?

    Kommentar von Reisende ReisendeReisende

    Ab den Zeitpunkt des Ausspruchs, Du mußt Dir dann, wenn Du arbeitslos wirst, Krankengeld von Deiner KK holen. Dich trotzdem umgehend beim Arbeitsamt melden. Die sagen Dir, wie es weitergeht.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    siehe Antwort von bitmap>> da steht alles klar und deutlich

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ab dem Zeitpunkt, wenn du die schriftliche Kündigung erhältst.

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    Antwort von dreamer83 dreamer83

    die 2 wochen frist ist nicht vom Monatende abhänging. und eine Kündigung während der Krankheit glaub geht auch nicht erst danach!

    Kommentar von Reisende ReisendeReisende

    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, Krankheit schützt wirklich nicht vor Kündigung.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    DH Reisende!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Genau so ist es, hat mich mal selbst betroffen,daher spreche ich aus Erfahrung.>>Die Meldeplicht besteht schon früher,wenn absehbar ist,daß der Arbeitsplatz in Gefahr ist,Z.B Kündigung. Das ist in Deinem Fall gegeben.Nur als Hinweis,damit Du keine Sperre bekommst. Die Richtlinien werden immer strenger...

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