Ich befinde mich z.Zt. in der Probezeit.In meinem Arbeitsvertrag steht das während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzl. Kündigungsfristen - diese wäre in meinem Fall 4 Wochen zum Monatsende. Kann in dieser 2 Wochenfrist auch nur zum Monatsende gekündigt werden ? oder ist dies hierbei egal, sprich ab dem Zeitpunkt ab dem die Kündigung ausgesprochen wird ?
Kann der Arbeitgeber mir kündigen wenn ich krankgeschrieben bin oder erst danach ?
''Während der Probezeit kann im Prinzip jederzeit ... von heute auf morgen gekündigt werden.''
''Wenn vertraglich festgelegt ist, daß während der Probezeit eine Frist von 2 Wochen gilt, dann ist das auch gültig''
''Es reicht, wenn man dir sagt, daß du nicht mehr kommen mußt, ohne jegliche weiteren Erklärungen.''