Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Habe jetzt Anfang Juli in einer neuen Firma angefangen und soll bis Montag einen Art Arbeitsvertrag unterschreiben. Jedoch habe ich Probleme mit einem Absatz darin und kann diesen nicht wirklich deuten:
Absatz lautet wie folgt:
MIT JENEM TEIL DES BEZUGES, WELCHER DEN KOLLEKTIVVERTRAGLICHEN MINDESTBEZUG ÜBERSTEIGT, SIND U.A. ALLE MEHR- UND ÜBERSTUNDEN, WELCHE ÜBER DIE NORMALARBEITSZEIT DES FÜR DAS DIENSTVERHÄLTNIS GELTENDEN KOLLEKTIVVERTRAGES HINAUSGEHEN, SOWIE INSBESONDERE BIENNALIEN ABGEGOLTEN.
Was bedeudet dieser Absatz für mich?? Muss noch dazu sagen, dass zu meinen KV-Bezug noch eine ÜBERZAHLUNG (d.s. 0,00 Mehr-/Überstd.) in Höhe von 0,01 € dazukommt. Werden dadurch meine Überstunden abgegolten??
Ich bin für 20h angemeldet und werde aber vorraussichtlich jetzt in der Urlaubszeit wöchentlich über 30h arbeiten. Gehen meine Überstunden durch diese ÜBERZAHLUNG verloren???
Bitte um rasche Antwort da ich verzweifelt bin!!
nein nicht gastro sonder einzelhandel!
Wo genau?
lebensmittelbereich, möchte jetzt aber nicht die firma nennen! ist aber keine kleine firma, hat genügend filialen in österreich!
Also M-Preis, wie gesagt, sei vorsichtig und gehe vorher zur Arbeiterkammer und lasse dich beraten!
m-preis??? muss eh montag erst nachmittag arbeiten, dh ich werd vormittag mal zur arbeiterkammer schauen, hoffe die können mir ohne termin auch helfen! aber danke mal für deine hilfe