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arbeitsvertrag-merkwürdige klausel im vertrag????

Frage von jackyflair jackyflair

hallo, hab eine frage.möchte demnächst ins ausland ziehen, und habe in meinem arbeitsvertrag seltsames entdeckt? :paragraph6-sonderleistungen.die arebitnehmerin verpflichtet sich, nicht erbrachte leistungen des laufenden kalenderjahres als vorschuss zurückzuzahlen,wenn das beschäftigungsverhältnisaufgrund fristloser kündigung oder sonstiger gründe, die von der arbeitnehmerin zun vertreten sind, endet.ist bsolch eine klausel zulässig, und was heisst das ganz konkret???????

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von Benjy Benjy

    z.B. wenn Du ein Jahresgehalt komplett im Voraus erhälst, aber zu Ende Junid gekündigt wirst, musst Du den Rest (1/2 JG) zurückzahlen. Das ist legitim. Geht´s nach CH?

    Kommentar von jackyflair jackyflairjackyflair

    hallo benjy, danke für die rasche aw, es geht nach österreich......das wäre ja eigentlich klar, habe aber kein jahresgehalt im voraus erhalten....also ist die klausel für eigentlich nichts...richtig? wir haben bezahlten urlaub 6 wochen, 36 tage stehen im vertrag.habe im mai letzten jahres in der firma angefangen, d.h, ich muss bis mai diesen jahres noch arbeiten, damit ich das jahr komplett gearbeitet habe, und my boss keine ansprüche mehr gegen mich hat? lg jacky

    Kommentar von Benjy BenjyBenjy

    Ja, so ist es. Die Urlaubszeit hört sich verlockend an... Wan kann ich denn anfangen?! ;o)

    Kommentar von jackyflair jackyflairjackyflair

    hört sich nur oberflächlich gut an, das heisst 7 tage woche arbeiten, selten 6 tage-woche, und feiertags wird immer gearbeitet.das heisst,net wirklich so toll.... ;-)))

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ja, so ist es''

    @Benjy Und auf welche der beiden Fragen bezieht sich die Antwort?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Mal abgesehen davon, dass die Klausel in der Form keinen Sinn macht (steht das wirklich genau so im Verrrag?) hat das nichts mit dem Beschäftigungsjahr zu tun. Da steht ja ganz deutlich ''Kalenderjahr''.

    Kommentar von jackyflair jackyflairjackyflair

    hallo bitmap, ja , genau so steht es im vertrag.....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Also die Formulierung ist (du kannst ja nichts dafür) völlig unlogisch. Wie kann man eine nicht erbrachte Leistung denn zurückzahlen? Ist doch idiotisch.

  • 1
    Antwort von cats4life cats4life

    Wenn du z.B Urlaubsgeld bekommst, ist das ja gerechnet aufs ganze Jahr, wenn du nun kündigst musst du das Urlaubsgeld für die Monate die du nicht mehr in der Firma bist zurückzahlen...

  • 1
    Antwort von NicoleK NicoleK

    Wenn Du Deine Kündigungsfrist nicht einhälst, wirst Du zu viel gezahltes Einkommen zurückzahlen müssen. Zum Beispiel anteiliges Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.

  • 0
    Antwort von kabatee kabatee

    Das ist rechtens.

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, was in dem Land, wo du hin ziehst, rechtlich dazu geregelt ist.

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