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arbeitsvertrag-merkwürdige klausel im vertrag????

gefragt von jackyflairjackyflair am 02.01.2009 um 12:41 Uhr

hallo, hab eine frage.möchte demnächst ins ausland ziehen, und habe in meinem arbeitsvertrag seltsames entdeckt? :paragraph6-sonderleistungen.die arebitnehmerin verpflichtet sich, nicht erbrachte leistungen des laufenden kalenderjahres als vorschuss zurückzuzahlen,wenn das beschäftigungsverhältnisaufgrund fristloser kündigung oder sonstiger gründe, die von der arbeitnehmerin zun vertreten sind, endet.ist bsolch eine klausel zulässig, und was heisst das ganz konkret???????

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arbeitsrecht x 2.172 arbeitsvertrag x 363 auslandsumzug x 4

Benjy
beantwortet von Benjy am 2. Januar 2009 12:44
3x
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z.B. wenn Du ein Jahresgehalt komplett im Voraus erhälst, aber zu Ende Junid gekündigt wirst, musst Du den Rest (1/2 JG) zurückzahlen. Das ist legitim. Geht´s nach CH?

Kommentar von Simple_avatar4smalljackyflair am 2. Januar 2009 12:49

hallo benjy, danke für die rasche aw, es geht nach österreich......das wäre ja eigentlich klar, habe aber kein jahresgehalt im voraus erhalten....also ist die klausel für eigentlich nichts...richtig? wir haben bezahlten urlaub 6 wochen, 36 tage stehen im vertrag.habe im mai letzten jahres in der firma angefangen, d.h, ich muss bis mai diesen jahres noch arbeiten, damit ich das jahr komplett gearbeitet habe, und my boss keine ansprüche mehr gegen mich hat? lg jacky

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 2. Januar 2009 12:51

Ja, so ist es. Die Urlaubszeit hört sich verlockend an... Wan kann ich denn anfangen?! ;o)

Kommentar von Simple_avatar4smalljackyflair am 2. Januar 2009 12:55

hört sich nur oberflächlich gut an, das heisst 7 tage woche arbeiten, selten 6 tage-woche, und feiertags wird immer gearbeitet.das heisst,net wirklich so toll.... ;-)))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Januar 2009 13:12

''Ja, so ist es''

@Benjy Und auf welche der beiden Fragen bezieht sich die Antwort?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Januar 2009 12:55

Mal abgesehen davon, dass die Klausel in der Form keinen Sinn macht (steht das wirklich genau so im Verrrag?) hat das nichts mit dem Beschäftigungsjahr zu tun. Da steht ja ganz deutlich ''Kalenderjahr''.

Kommentar von Simple_avatar4smalljackyflair am 2. Januar 2009 13:44

hallo bitmap, ja , genau so steht es im vertrag.....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Januar 2009 14:13

Also die Formulierung ist (du kannst ja nichts dafür) völlig unlogisch. Wie kann man eine nicht erbrachte Leistung denn zurückzahlen? Ist doch idiotisch.


cats4life
beantwortet von cats4life am 2. Januar 2009 12:46
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Wenn du z.B Urlaubsgeld bekommst, ist das ja gerechnet aufs ganze Jahr, wenn du nun kündigst musst du das Urlaubsgeld für die Monate die du nicht mehr in der Firma bist zurückzahlen...


anonym
beantwortet von NicoleK am 2. Januar 2009 12:45
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Wenn Du Deine Kündigungsfrist nicht einhälst, wirst Du zu viel gezahltes Einkommen zurückzahlen müssen. Zum Beispiel anteiliges Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.


anonym
beantwortet von kabatee am 29. Mai 2009 07:45
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Das ist rechtens.


bitmap
beantwortet von bitmap am 2. Januar 2009 12:47
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Kommt drauf an, was in dem Land, wo du hin ziehst, rechtlich dazu geregelt ist.


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