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Arbeitsvertrag läuft zum Jahresende aus: Wann beim Arbeitsamt melden?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 07.10.2008 um 0:09 Uhr

Ein Bekannter hat folgendes Problem: Zum Jahresende läuft sein Arbeitsvertrag aus, und er hat noch keinerlei Feedback bzgl. Verlängerung bekommen. Irgendwer sagte ihm, das er es dem Arbeitsamt mitteilen muss, und zwar vorher schon. Wie genau ist die Frist? Und was wenn er es nicht tut oder die Frist verstreicht? Bekommt er dann kein Arbeitslosengeld?

Ab wann muss man dem Arbeitsamt mitteilen, das man möglicherweise Arbeitslos werden wird? Ist man verpflichtet das vorzeitig zu melden, das der Vertrag ausläuft? Noch steht nicht fest ob er verlängert wird.

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Arbeitsamt x 1.190 Arbeitslosengeld x 725 Frist x 188

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 7. Oktober 2008 00:36
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Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis melden. Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen besteht zwar keine Meldepflicht, jedoch wird Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, die frühzeitige Meldung empfohlen.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbe...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. Oktober 2008 00:12
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Er soll so bald wie möglich hin gehen. Wird er verlängert, genügt ein Anruf beim Amt.


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 7. Oktober 2008 08:37
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KEINEN TAG WARTEN, SOBALD DU ES WEIßT, MELDEN !!!!


anonym
beantwortet von Lissa am 7. Oktober 2008 00:31
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Ab 2006 gilt, dass man sich drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos melden muss.

Wer demnächst arbeitslos ist, muss dies auch sofort und persönlich seiner Arbeitsagentur melden - sonst gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wer durch nahende Arbeitslosigkeit in Schockstarre fällt, hat seit Jahresanfang ein Problem. Seit dann nämlich müssen sich Arbeitnehmer, die gekündigt werden oder deren Arbeitsvertrag ausläuft, spätestens drei Monate vor dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Arbeitsagentur persönlich arbeitssuchend melden. Die bislang geltenden unterschiedlichen Meldefristen - drei Monate bei befristeten Verträgen und sofortige Meldung bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen - sind damit vereinheitlicht worden.

Pauschale Sperrzeit

Neu sind auch die Konsequenzen einer verspäteten Meldung: Wurde das Arbeitslosengeld bislang für jeden Tag der Verspätung um einen bestimmten Betrag gekürzt, tritt nun pauschal eine Sperrzeit ein. Unabhängig davon, ob die Meldefrist um einen Tag oder einen Monat überschritten wurde, zahlt die Arbeitsagentur für die erste Woche der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld mehr aus.

Im Detail bleibt das Meldeverfahren jedoch kompliziert. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate oder erfährt der Arbeitnehmer erst innerhalb der Dreimonatsfrist vom bevor stehenden Arbeitsplatzverlust, muss er spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung zur Arbeitsagentur. Eine Fristverlängerung gibt es nur bei einer durch Attest nachgewiesenen Erkrankung.

Ausnahme bei Elternzeit, Wehr- und Zivildienst

Wer sich bei der Arbeitsagentur aus einem laufenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus arbeitssuchend gemeldet hat, um eine andere Stelle zu finden, ist von der Meldepflicht und damit dem erneuten Gang zum Amt nicht befreit. Denn bei drohender Arbeitslosigkeit, so die Begründung der Arbeitsagentur, müsse eine Integrationsstrategie erarbeitet werden, die alle zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Bestimmte Arbeitnehmergruppen sind von der Meldepflicht ausgenommen. So müssen sich Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag endet, nicht arbeitssuchend melden - es sei denn, die Ausbildung findet bei einem außerbetrieblichen Träger statt. Eine Meldepflicht besteht auch dann nicht, wenn die Beschäftigung zwar unterbrochen wird, das Arbeitsverhältnis aber nicht endet. Das ist beispielsweise bei Arbeitnehmern der Fall, die in Elternzeit gehen oder ihren Wehr- beziehungsweise Zivildienst leisten müssen. Auch Arbeitnehmer, die in eine so genannte Transfergesellschaft wechseln und Kurzarbeitergeld bekommen, müssen sich nicht arbeitssuchend melden.

Arbeitssuchend oder arbeitslos?

Die Arbeitsagentur unterscheidet übrigens auch zwischen der Meldung als arbeitssuchend und als arbeitslos. Erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung wird auch Arbeitslosengeld gezahlt. Allerdings kann sich ein Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Eintritt der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden und diesen Schritt damit gleichzeitig mit der Meldung als Arbeitssucher erledigen.

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/index.html?id=556748

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 9. Oktober 2008 16:06

10 TAGE SPERRZEIT! Von wegen 90. Das war auch die Auskunft der AA. Also angehende Arbeitslose, macht euch keinen Kopp. Wenn ihr einen Tag zu spät seid, sind 10 Tage Geld futsch. Vielleicht melden sich viele dafür erst am aller letzten Tag, dann hat sich die Strafe wenigstens gelohnt (satire).


lenabeyer
beantwortet von lenabeyer am 7. Oktober 2008 00:21
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hallo! du must dich drei monate bevor du arbeitslos wirst beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. (oder halt sofort wenn du es weißt) bei sachen unter drei monaten : kündigung mitnehmen, das du beweisen kannst das du nicht "schuld" bist an der verspäteten anmeldeung ansonsten könnte es sein das du- wenn du wirklich arbeitslos wirst- eine sperre bekommst (das arbeitslosengeld wird dir dann für eine gewisse zeit nicht gezahlt) spätestens am ersten tag der arbeitslosikeit mußt du dich dan arbeitslos melden


anonym
beantwortet von Dschulia am 7. Oktober 2008 00:18
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er sollte so schnell wie möglich zum AmT. Am besten vorvorgestern. Es gibt die Regel, dass man sich sobald man Kenntnis von einer drohenden Arbeitslosigkeit hat, sich arbeitssuchend melden muss, damit hinterher keine Kürzung droht. D.H im Extremfall: ich melde mich jetzt beim AA, weil ich weiß dass im März mein Verteg ausläuft. 3 Monate vorher melde ich mich nochmal arbeitssuchend und am spätestens 1! Tag meiner Arbeitslosigkeit wieder


Armindo
beantwortet von Armindo am 7. Oktober 2008 00:16
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sofort melden


lenabeyer
beantwortet von lenabeyer am 7. Oktober 2008 00:16
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hallo! du must dich drei monate bevor du arbeitslos wirst beim arbeitsamt arbeitssuchend melden. (oder halt sofort wenn du es weißt) bei sachen unter drei monaten : kündigung mitnehmen, das du beweisen kannst das du nicht "schuld" bist an der verspäteten anmeldeung

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 7. Oktober 2008 00:22

Wenn keine Ahnung dann besser keine Antwort!


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 7. Oktober 2008 00:13
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Er kann sich sofort beim Arbeitsamt schon einmal arbeitssuchend melden!


amateur1
beantwortet von amateur1 am 7. Oktober 2008 00:12
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Wenn er die Kündigung bekommen hat,ich denke 14Tage vorher.


heligirl
beantwortet von heligirl am 7. Oktober 2008 00:11
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Im Grunde ist er schon zu spät. Man muss es drei Monate vorher melden. Dafür muss ihm der AG bei einem befristeten Vertrag auch frei geben, wenn es nicht anders geht. Beim ersten Mal drücken die aber ein Auge zu, wenn man nicht ganz rechtzeitig da ist.

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 7. Oktober 2008 00:19

Es reicht vollkommen, wenn er sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos meldet. Wenn er aber jetzt schon weiss, dass er evtl. zum 01.01.09 arbeitslos wird (werden könnte), kann er sich jetzt schon vorsichtshalber arbeitssuchend melden.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 7. Oktober 2008 00:34

Falsch! Bei befriststen Verträgen MUSS er sich arbeitssuchend melden, und das drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Ich hatte eine ganze Zeit immer befristete Verträge und musste mich jedes Mal wieder neu dort melden, auch wenn ich ziemlich sicher sein konnte, dass er verlängert wird. Einmal hat mir die Schulrätin erst zwei Wochen vorher gesagt, dass er doch nicht verlängert wird, und da hat das Arbeitsamt erst einmal Probleme gemacht.


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 7. Oktober 2008 00:11
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bevor er das nicht weiss, kann er dem amt sowieso keine mitteilung machen, ausser selbst aktiv nach einen neuen job umschauen, melde dich trotzdem mal dort...

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 7. Oktober 2008 00:13

Sorry, aber das ist Unsinn. Bei jedem befristeten Vertrag MUSS er dem Amt das melden, sonst bekommt er kein Geld bei Arbeitslosigkeit. Selbst wenn er eine mündliche Zusage hat, sollte er sich die Mühe machen, denn mündlich ist eben nicht schriftlich.

Kommentar von Simple_avatar3smalldernettevonnebenan am 7. Oktober 2008 00:13

ok passt... danke nochmals!


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