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Arbeitsvertrag läuft aus... --> Beurteilung steht nicht im Verhältnis... was kann man machen?

Frage von flip1988 flip1988

Hallo liebe Comunity,

mir wurde gestern mitgeteilt, dass mein Arbeitsvertrag (befristet auf ein Jahr) nicht verlängert wird.

Als ich gestern von meinem Abteilungsleiter die Beurteilung bekommen habe, war diese in keinster Weise zu Zufriedenheit.

Meine Kollegen waren stets mit meiner Arbeit zufrieden und mein Arbeitskollege und mein direkter Vorgesetzter wurden nach meiner Arbeit gefragt und haben nur positives veräußert.

Aufgrund dieser Beurteilung wird mein Arbeitszeugnis erstellt. Ich finde, dass man aber die Arbeit einer Person nicht schlecht stellen kann/darf, wenn man garnicht mitbekommt, was diese eigentlich leistet.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Beurteilung zu ändern, dass diese auch der Wirklichkeit entspricht?

Viele Grüße

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Antworten (7)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Machen Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag, in dem Sie Ihre eigene Leistung möglichst objektiv bewerten.

    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber dass Sie das Zeugnis so nicht akzeptieren, da es nicht Ihren Leistungen entspricht. Geben Sie dem Arbeitgeber Ihren Zeugnisvorschlag und teilen Sie ihm mit dass er dieses Zeugnis übernehmen kann. Für den Fall dass der Arbeitgeber das Zeugnis nicht übernimmt, kündigen Sie arbeitsrechtliche Schritte an.

    Achtung:

    Wenn Sie ein gutes Zeugnis einklagen wollen, müssen Sie beweisen können, dass Sie ein gutes Zeugnis verdient haben.

    Hier ein guter Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    Das Bundesarbeitsgericht setzt dabei voraus, dass das Zeugnis wahr, aber auch wohlwollend ist. Da Zeugnisse auf Grund dieser Anforderungen häufig einen "Geheimcode" verwenden, muss man Zeugnisse richtig lesen können. Wenn der Arbeitnehmer wegen einer falschen Bewertung prozessiert, muss er insbesondere beweisen, dass er "überdurchschnittliche" Leistungen erbracht hat. Bei unterdurchschnittlichen Leistungen, die das Zeugnis aufführt, muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass diese Aussage auch den Tatsachen entspricht. Das Weglassen bestimmter Prädikate oder berufsspezifischer Kriterien ist bei einer ansonst positiven Beurteilung zwar noch kein Hinweis auf deren Fehlen, wenn das Prädikat zu den Selbstverständlichkeiten des Berufskreises des Arbeitnehmers gehört. Soweit jedoch die Merkmale in besonderem Maße gefragt sind und deshalb in der Branche der allgemeine Brauch besteht, das im Zeugnis zu artikulieren, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein.

    Übrigens: Die Arbeitsgerichte sind befugt, unter Umständen das gesamte Zeugnis zu überprüfen und selbst neu zu formulieren.

    Quelle

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zeugnis.htm

    Kommentar von flip1988 flip1988

    Also könnte ich es so machen, dass ich bei meiner Firma, wo ich gelernt habe, das ganze einfach mal "gegenlesen" lasse?

    Ich komme mit meinem damaligen Personalchef noch sehr gut aus und dieser wird mir bestimmt weiterhelfen können, oder?

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    ja mach das wäre eine gute Idee.

    Viel Erfolg

    Sophia

  • 1
    Antwort von Minimilk Minimilk

    Wie schon ein Vorgänger hier sagte...Negative Bewertungen dürfen im Zeugnis nicht offen dargestellt werden. Es gibt Umschreibungen, dass ist richtig, aber Du hast ein Recht auf ein Ordnungsgemäß ausgestelltes Zeugnis. Wenn Du im Rechtsschutz bist, lasse das Zeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Zur Not kannst Du das Zeugnis anfechten.

  • 0
    Antwort von Manne67 Manne67

    Du kannst das Zeugnis korrigieren lassen. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, kannst Du das auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, sollten nicht von Dir unterschriebene anderslautende Bewertungsbögen vorliegen. Aaaaber ... wenn der AG mit Dir in der Tat unzufrieden war, gibt er das auch dem Zeugnis mit. Hierzu gibt es den Schlußsatz des Zeugnisses. Die Arbeitsgerichte dürfen den AG nicht zur Lüge zwingen. Sieht Dein Zeugnis jetzt inhaltlich perfekt aus, im Schlußsatz stehen aber nur mehr oder minder gute Wünsche für Deine Zukunft (und das darf der AG), hat das Zeugnis einen bitteren Geschmack. Daran erkennt ein anderer AG normalerweise, dass der Inhalt des Zeugnisses erzwungen wurde und nicht der eigentlichen Meinung des AGs entspricht. Gleiches gilt, wenn der Schlußsatz gänzlich fehlt.

  • 0
    Antwort von lptareas lptareas

    Du kannst die Beurteilung natürlich anfechten und (begründet) eine Nachbesserung verlangen. Der Beurteilende muß sein "Werk" ja auch entsprechend begründen können.

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    Antwort von noraruth noraruth

    Es gibt zwar "geheime" Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die andere Wissen lassen was man von einem zu halten hat. Aber negative Beurteilungen, offen ausgesprochen, darf es in einem Zeugnis nicht gebe. Bitte um Abfassung eines neuen, neutralen Zeugnisses oder geh falls das nicht klappt, zum Arbeitgericht.

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    Antwort von klara2005 klara2005

    Heutzutage wird doch alles umschrieben....Wenn da klar steht,dat du nicht gut für die warst,stimmt es ja vielleicht...

    Kommentar von flip1988 flip1988

    Dann würde mich aber interessieren, warum meine Kollegen, mit denen ich aktiv zusammen gearbeitet habe, etwas komplett anderes sagen?

    Kommentar von flip1988 flip1988

    Dann würde mich aber interessieren, warum meine Kollegen, mit denen ich aktiv zusammen gearbeitet habe, etwas komplett anderes sagen?

    Kommentar von klara2005 klara2005klara2005

    Falsche Fuffziger findste in jeder Branche...Wer weiß,vielleicht haben deine Kollegen dich richtig dargestellt,nur der Chef hats anders aufgefaßt....

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