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Arbeitsvertrag, kündigungsfrage....hilfe???? wie versteht Ihr das?

Frage von YnofearY YnofearY

Hi Leute,

bin in der Probezeit, bin jetzt seit einem monat krank. Arbeite in einem Kleinbetrieb mit 6 Mitarbeitern + chef. Der will mich jetzt rauswerfen mit sofortiger wirkung, darf er das wärend der krankmeldung? Im vertrag steht drinnen:

Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist gemäß des Tarifvertrages für das Private Transport und Verkehrsgewerbe Hessen zum "SCHICHTENDE" kündbar ist. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Fristen.

wie versteht Ihr das? darf er mich mit sofortiger wirkung entlassen, troz krankmeldung? Darf ich die krankmeldung eigentlich per sms verlängern oder ist das ein wichtiger kündigungsgrund in der Probezeit?

Da es sich um ein kleinbetrieb handelt bin ich mir da jetzt unsicher, hoffe Ihr wisst mehr.

danke

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Antworten (6)

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    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Die Kündigungsfrist kann tarifvertraglich abweichend von der gesetzlichen gem. § 622 BGB vereinbart werden. Wenn dein Arbeitsvertrag sich auf einen Tarifvertrag bezieht ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir Einsicht in den Tarifvertrag zu gewähren.

    Eine Krankheit schützt generell nicht vor einer Kündigung. Man darf sowohl während als auch wegen Krankheit gekündigt werden. In der Probezeit ist die Angabe von Gründen ohnehin nicht notwendig. Und bei der angegebenen Betriebsgröße greift selbst ab dem 7. Beschäftigungsmonat das Kündigungsschutzgesetz nicht.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    darf er mich mit sofortiger wirkung entlassen, troz krankmeldung?

    Nein, aber dein Arbeitgeber kann dich ohne Angaben von Gründen FRISTGERECHT kündigen.
    Wenn tarifvertraglich nichts anderes angegeben ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit von 14 Tagen.

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    Antwort von GoldFireDragon GoldFireDragon

    In der Probezeit kannst du zu jeder Zeit fristlos gekündigt werden.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Wo steht so ein Unfug?

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    Antwort von Lunariful Lunariful

    Während der Probezeit kannst du ohne Angaben von Gründen jederzeit fristlos gekündigt werden. Ein Krankenschein schützt dich davor auch nicht.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Unsinn. Auch in der Probezeit muss man sich an tarifvertragliche oder gesetzliche Fristen halten.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Während der Probezeit kannst du ohne Angaben von Gründen jederzeit fristlos gekündigt werden

    Nein, fristlos ist dies nicht möglich, nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist !

    Kommentar von YnofearY YnofearY

    Okay also gilt die 2 wochenfrist? Acuh wen im vertrag steht zum schichtende???

    danke

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    Antwort von Teufel403 Teufel403

    ja kann er, da du noch in der probezeit bist

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    In deinem Gewerbe kannst du während der Probezeit täglich gekündigt werden. Deine lange Krankmeldung ist hierfür kein Schutz vor Kündigung.

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