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Arbeitsvertrag kündigen

Frage von Amok68 Amok68

Hallo,

es wurde ein arbeitsvertrag unterschrieben, der ab 16.10.08 beginnt. jetzt hat sie aber eine bessere arbeit gefunden bei der sie mehr verdienen kann. gibt es da jetzt eine gesetzliche vorschrift wie man da jetzt mit umgeht? kann sie jetzt einfach anrufen und sagen sie hat was anderes oder muss man da auch eine frist einhalten? viele dank für eure hilfe

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Antworten (6)

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    Antwort von moon73 moon73

    Ja sie kann anrufen und um Aufhebung des Vertrages bitten, wenn der Arbeitgeber nicht einwilligt, dann muß sie fristgerecht kündigen, siehe Vertrag.

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    Antwort von mayflake mayflake

    In der Regel gibts im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist aber am besten den AG fragen ob er bereit die Kündigung o. Frist anzunehmen.

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    Antwort von mirinda980 mirinda980

    Da es ja bestimmt Probezeit ist, glaube ich sind es nur 14 Tage (TÖVD)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wo steht in der Fragestellung was von TVÖD? Das ist einr von 60000 in D geltenden Tarifverträgen. Und so lange dieser nicht gilt, sollte man im Vertrag nachsehen, was da zur Kündigungsfrist geregelt ist. Zu beachten wäre auch eine evtl. Vereinbarung, dass der Vertrag nicht vor Antritt gekündigt werden kann. <- Ist aber nur relevant, wenn vereinbart.

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    Wenn der Arbietgeber der Aufhebung zustimmt kann sie sofort aus dem Vertrag raus, wenn nicht muss sie die Frist die im Vertrag steht einhalten.

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    Antwort von Siam1 Siam1
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    Antwort von medic medic

    normalerweise muss man die 4 wochen frist einhalten..

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