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Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit/ Vergütung

Frage von Nati1985 Nati1985

Hallo,

ich habe letztes jahr bei einem Sicherheitsdienst als EMpfangsdame angefangen,

habe damals einen Teilzeit-Vertrag bekommen da meine Arbeitszeit nur 37Stunden

betrug. Mittlerweile arbeite ich nun aber 41 Stunden die Woche, jetzt meine Frage

oder der Vertrag neu gemacht werden muss und ob es üblich ist keine

Vergütung reinzuschreiben. In meinem Arbeitsvertrag steht nur was ich pro Stunde verdiene.

Und steht mit gesetztlich eine Mittagspause zu? Mein Vorgesetzter hat mir gesagt dass man im Sicherheitsdienst eigentlich keine pause hat, ich aber 30min. mittag machen darf. Ich arbeite 9 Stunden am Tag.

Vielen Dank schon mal!

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Antworten (5)

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    Antwort von Delarion Delarion

    der vertrag muss nicht neu augesetzt werden.

    da du pro stunde verdienst ist alles was du über 37st. arbeitest überstunden und muss im vertrag fesgesetzt sein ..min 10% max 25% mehr lohn die stunde

    wenn das nicht der fall ist dann muss ein neuer vertrag her oder eine mündliche abprache mit deinem chef ..(problem nur wenn er sich nicht dran hällt kannst du nix machen) oder nach 37st. sagsu du einfach tschüss

    ansonsten stehen dir bei 9 stunden arbeit 30 min pause zur verfügung..wann wo und wie du die verbringst ist dir überlassen..aber meist will ein chef oder vorgesetzter ne absprache.

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    Antwort von Ody85 Ody85

    gesetzliche pausenzeiten bei deiner Arbeitszeit sind 30 minuten pro tag. (Üblich sind 2 x 15 Minuten, aber ist unterschiedlich)

     

    Der Rest ist ok. Mit den Wochenstunden und dem lohn / stunde kannst du dir ja das Monatsgehalt ausrechnen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Stundenlohn im Vertrag anzugeben ist eine Möglichkeit. Eine Vergütung wird nur dann angegeben, wenn im festen Monatslohn abgerechnet wird, was bei euch wohl nicht der Fall ist. Bei Jobs wie z.B. im Sicherheitsdienst gibt es sog. gleitende Pausen. Bei 9 Stunden muss es eine Pause geben, aber eben nicht zu fixen Zeiten, sondern dann, wenn es die Arbeit zuläßt. Dabei ist es aber nicht möglich, diese Zeit später zu kommen oder früher zugehen.

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    Antwort von lergolars lergolars

    Also die Vergütung muss mit angegeben werden...entweder 1200Brutto oder 5€ die Stunde! das muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein, sonnst ist er unwirksam!!!

    Die Pausenzeiten sind ebenfalls gesetzlich geregelt...

    ich glaube ausm Kpopf herraus...bis 6std stehen dir 30min zu

    ab 6,5std steht dir 1 pause zu...

     

    PS: dein Chef istn schwein und hat keine ahnung von der welt...!

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    ... und Du hast die Frage nicht richtig gelesen.

    Kommentar von Delarion Delarion

    von 6-9 stunde stehen dir gesetzlich 30 min zur verfügung alles darüber ist betribsinterne regelung

    von über 9 stunden stehen dir min 45 min zur verfügung

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Pause kannst Du machen - die wird aber natürlich nicht vergütet. Stundenlohnverträge sind völlig in Ordnung.

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