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Arbeitsvertrag gekündigt 2 Monate vor ablauf der Jahresfrist.

Frage von Mastermin Mastermin

Hallo erstmal, Habe(hatte) einen 1 Jahres Arbeitsvertrag,dieser wurde nun aus "Betriebsbedingten Gründen"gekündigt.Ich habe in der ganzen Zeit keine abmahnung oder sonstiges erhalten. Mein Problem ist nich nur diese 2 Monate sondern auch das mein Zeitkonto(urlaubstage)im sogenannten Minus ist. Das kam aufgrund des Umsatzes zustande,so das Mitarbeiter weniger Stunden machen musste(Anweisung von Oben),dadurch is mein Urlaubskonto gen Minus gerutscht,sprich ich bekomme von meinem letzten Gehalt einen Bruchteil.Lohnt es sich dagegen vorzugehn?Leider is meine rechtschutz gekündigt und die neue tritt noch nich dafür ein. :(

MFG Master

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Antworten (4)

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    am besten du wendest dich damit ans arbeitsgericht, eine rechtsschutz ist da nicht notwendig.

    die werden auch ohne sehen, dass da was nicht ganz kosche ist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Jep. Und zwar innerhalb der 3-Wochen-Frist ab Erhalt der Kündigung. Die wird nämlich nicht durch irgendwelche Einsprüche des Betriebsrates beim Arbeitgeber verlängert.

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmeverzug-arbeitsrecht.html

  • 1
    Antwort von nettebea nettebea

    Bist in einem Arbeits - oder Dienstverhältnis. Da gibt es große unterschiede

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Arbeitsverhältnis,Befristet auf 1 jahr mit 6 Monaten Probezeit.

    Kommentar von nettebea nettebea

    Hi hab grad in meinem Gesetzbuch nachgeschlagen Google mal im Kündigungs-Schutzgesetz §1a da steht ne menge drin, zu viel um es zu schreiben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''zu viel um es zu schreiben.''

    Wieso schreiben? Man kann doch hier bequem verlinken http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Ich hab hier noch 12 Tabs offen mit Arbeitsrecht.Mir raucht shcon die rübe und durchblicken ist für mich als Laie sehr schwer. Dennoch Danke :)

    Nebenbei: Nach der Kündigung hat man 3 wochen zeit dagegen vorzugehn.da diese Firma weder Tarif noch gewerkschaftlich ist,zählt da trotzdem die Frist von 3 Wochen? Die würde am Freitag ablaufen -.-

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    Antwort von juli3 juli3

    Halte Dich erstmal an den Betriebsrat. Bist Du in einer Gewerkschaft, dann eventuell auch an die dortige Rechtshilfe. Betriebsbedingte Kündigungen sind Kündigungen, die einer bestimmten Grundlage - Sachverhalt zu Grunde liegen.

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Wäre ich in meiner Laufbahn dort,in eine Gewerkschaft getreten,wäre ich schneller draußen als mir lieb gewesen wäre.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Aha ! Solche AG sind meine besonderen Lieblinge. Dann kann man mal davon ausgehen, dass ein Betriebsrat nicht besteht, oder sich aus den Klabusterbären zusammensetzt, die mit der Firmenleitung per Du sind. Suche Dir einen neuen Job ! In solchen Läden macht die Arbeit doch sowieso keinen Spaß !

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    das wollt ich ja sowieso und glaub mir,ich liebe sie genauso.Was hab ich mich dort geschunden,11std am tag arbeiten ohne pause waren keine seltenheit.klar ich konnte mal eine rauchen gehn oder so,das war noch erträglich,dennoch würde ich sie gerne bluten lassen.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Kann ich gut nachvollziehen ! Ich empfehle Dir in die Offensive zu gehen. Sprich mit der Geschäftsleitung über eine Abfindung. ( Leider wird die nicht gerade üppig ausfallen, dazu warst Du nicht lange genug dort beschäftigt ) Ich denke etwa ein Monatslohn wäre der Verhandlungsbereich. Wenn sie sich nicht darauf einlassen, erheb Klage beim Arbeitsgericht. Dann müssen sie die Betriebsbedingte Kündigung auch nachweisen. Dem werden sie wahrscheinlich aus dem Weg gehen. Ich wünsche Dir viel Glück !

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Da werde ich wenig erfolg haben,der "Chef" hat kein problem damit leute von jetz aufgleich gehn zulassen.

    Die frist von 3 wochen nach erhalt der Kündigung,zählt die allgemein,weil sie läuft freitag ab -.-

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Dann gib Gas ! Falls ihr einen brauchbaren Betriebsrat habt, dann wende Dich umgehend an den. Durch einen Einspruch des Betriebsrates verlängert sich auch die Frist.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Die frist von 3 wochen nach erhalt der Kündigung,zählt die allgemein''

    Ja. Die 3-Wochen-Frist ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Über den Betriebsrat verlängert sich die Klagefrist beim Arbeitsgericht.

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Ja nur ich befinde mich ja noch in dem Unternehmen,so das ein Klage evtl erhebliche nachteile mitsich ziehen würde(mobbing usw) Bis freitag würde ich das noch schaffen die klage einzureichen oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Existiert denn nun ein Betriebsrat in dem Unternehmen? Und wenn ja, wurde der angehört?

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Wieso schreibst Du fett ? Hast Du Bedenken, man könnte Deine Post übersehen ? Wieviele Betriebsratmitglieder vorhanden sind ist egal ! Der komplette Betriebsrat wird damit miteingebunden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ich wollte nur in dem langen posting nicht untergehen mit meiner Frage. :-) Ist es verboten fett zu schreiben?

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Ja natürlich ! In der Regel läuft das eh so ab, dass wenn so eine Geschichte vor dem Arbeitsgericht endet, Du dann den Prozess gewinnst, wird von einem ' Zerrütteten Arbeitsverhältnis ' gesprochen. Was nichts anderes bedeutet, man gibt Dir eine Abfindung und ...tschüß !

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Also das ganze dann erstmal schriftlich an den Betriebsrat,in form eines wiederrufes?

    Oder gleich mit vollspeed zum gericht und klagen ? sry,bin imo bissl durcheinander

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Nein, dem Betriebsrat legst Du die Kündigung vor. Die sollten dann umgehend beim AG einen Einspruch einlegen.( das erfolgt schriftlich ) Falls der Einspruch vom AG nicht anerkannt wird, Klage einreichen. Locker bleiben, kein Grund um durcheinander zu sein.

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Das problem ist hier,das die Zentrale woanders ist.Sprich gute 100Km von mir,also müsste ich das dahin schicken.

    Ach ich blick da nich mehr durch,ich geh zum Anwalt,soll der den mist machen,zahl ich halt wenn verliere.:(

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Der Betriebsrat ist ausserhalb des Betriebes ? Wo gibt es denn sowas ?

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Ich sag ja es ist nich einfach und ich weiß nichmal was von eine Betriebsrat... Es is ein recht großes Unternehmen,welches einige Filialen besitzt!Doch Zentrale ist woanders.Da müsste auch der BR sitzn,wenns ihn gäbe.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Wieviele Filialen ein Betrieb/Firma hat, ist nicht der Punkt. Jede Filiale kann einen Betriebsrat haben. Aber wenn Du nichtmal weißt ob's einen gibt ?! Wenn Du allerdings einen Anwalt damit konsultierst, werden die Kosten für den Anwalt eventuell höher sein, als was für Dich unter dem Strich raus kommt. ( Du mußt eine eventuelle Abfindung nämlich auch versteuern ) Wenn Du klagen willst, dann mache das selbst ! Reiche Klage beim Arbeitsgericht ein.

    Kommentar von Mastermin Mastermin

    Ja aber die gegenseite hat nen Anwalt und der zieht mich Laien doch ueber den Tisch:(

    Muss dann nich die gegenseite das bezahlen wenn ich gewinne?

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Nein, Du bezahlst nur Deinen Anwalt. Im Arnbeitsrecht geht es anders zu wie in einem Zivilverfahren. Da kann ein Anwalt Dich nicht wirklich über den Tisch ziehen.

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