Arbeitsvertrag falsches Datum angeblich Tippfehler ?

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Sucht Euch einen guten Anwalt.

Das mit dem Tippfehler ist ja eine nette Idee, in der von dir geschilderten Situation meiner ersten Einschätzung nach bedeutungslos. Es besteht ein Arbeitsvertrag mit einem Beendigungsdatum in 2017. Aus diesem resultieren entsprechende Zahlungsverpflichtungen. Dies würde ich dem Arbeitgeber auch so gegenüber eindeutig kommunizieren.

Arbeitsrechtlich wäre das adäquate Mittel eine Feststellungsklage. Jetziger Stand: Ihr werdet erfolgreich sein oder dein Freund lässt sich auf ein dann aber wirklich guten Vergleich ein. Viel Glück und gutes Gelingen

Als Problem dabei sehe ich allerdings, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

Die Frage ist dabei noch, was es konkret heißt, dass der Vertrag "vor über einem Jahr unterschreiben" wurde, wenn es sich um eine reine Zeitbefristung handelt und damit bei einem Enddatum 31.12.2017 die gesetzlich erlaubte Höchstbefristungsdauer überschritten worden wäre (von tariflichen erlaubten Abweichungen einmal abgesehen).

Das würde dann bedeuten, dass der Arbeitnehmer klagen könnte auf Feststellung, dass die Befristung unwirksam sei - wenn man nicht tatsächlich zugunsten des Arbeitgebers von einem irrtümlichen Datumsfehler wegen der oben beschriebenen Überschreitung der Höchstbefristungsdauer ausgeht.

Selbst wenn es ein Tippfehler wäre: der Arbeitgeber hatte über ein Jahr Zeit, diesen Fehler zu beheben, kommt aber erst jetzt damit? Der Tippfehler klingt nicht besonders glaubwürdig. Rechtlich einzuordnen wäre es unter "Erklärungsirrtum" i.S. von § 119 Abs. 1 BGB.

Um aus dem Vertrag zu kommen, reicht nicht der Verweis "Tippfehler" und alles ist "ok" und man zeigt noch etwas Kulanz. Eine einseitige Rücknahme eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes sieht das deutsche Recht nicht so ohne Weiteres vor. Der Vertragspartner muss den Vertrag formell anfechten. Wird dies vom anderen Vertragspartner abgelehnt, muss der Irrtumgeltendmachende dies gerichtlich durchsetzen. 

Nein, dein Freund hat einen gültigen Vertrag- und Verträge sind bekanntlich einzuhalten. Wer das ändern will, muss das in der Regel nur durch ein Gericht absegnen lassen. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das Arbeitsgericht dem Irrtumsgedanken folgen wird.

Dein Kumpel sollte sich also auf den Standpunkt stellen, dass ein gültiger Vertrag besteht. Wer das anfechten will, muss das gerichtlich regeln lassen. Auf einen Aufhebungsvertrag sollte er sich nicht einlassen ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. 

Ich sehe hier die Beweislast beim Chef. Kann er sich erinnern welcher Zeitraum mündlich vereinbart wurde? 

Er hat wohl eindeutig einen bis zum 31.12.2017 befristeten Vertrag. Und an diesen muß sich auch der AG halten.

Selbst wenn es zum damaligen Zeitpunkt ein Tippfehler war - so what - dann hat der AG halt noch bis ende 2017 einen AN.

Da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt. Da kann ja jeder kommen und sagen das wäre nen Tippfehler. Ist dann sein Problem.  Meine Firma hatte mir gekündigt und der die Kündigung unterschrieben hatte war gar nicht berechtigt dazu. Ergebnis gute Abfindung......  Das er dir entgegenkommen möchte zeigt schon das da etwas nicht in Ordnung ist. 

Ist ein Freund von mir. Ich sehe es genau so, nur man hat ja nicht immer Recht 😀da mir alle das gleiche hier sagen, werden wir einen guten Anwalt für ihn suchen. Ich meine auch das er rückwirkend die Zulagen mit einklagen soll. Sieht ja doch ganz gut aus. Dankeschön